Korruption
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Betrugsbekämpfung
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Entrichtung von Steuern
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit
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Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.