Beschreibung
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung und Errichtung einer Nahwärmversorgung in der Ortsgemeinde Mayschoß im Bereich des Gemeindegebiets, das sich aus dem in Anhang beigefügten Lageplan ergibt. Beschreibung der Beschaffung Die Auftraggeberin strebt an, das im Lageplan gekennzeichnete Gemeindegebiet von Mayschoß mit einer Nahwärmeversorgung entsprechend den Anforderungen in der beigefügten funktionalen Leistungsbeschreibung zu versorgen. Das Nahwärmenetz soll von dem für das Heizwerk festgelegten Standort vorrangig in den flutbetroffenen Bereichen ausgebaut werden. Das Grundstück für die Nahwärmestation stellt die Gemeinde Mayschoß zur Verfügung. Eine zeitnahe Umsetzung ist dringend erforderlich und deshalb ein verbindlicher Umsetzungsplan von den Bietern gefordert, der Grundlage des Vertrages wird. Der Aufbau des zu errichtenden Nahwärmenetzes orientiert sich an der Anzahl der Hauseigentümer*innen, die bisher über einen Vorvertrag dem Anschluss an die Nahwärmeversorgung zugestimmt haben. Diese Vorverträge werden den Bietern zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Für die Kalkulation des Angebots ist von 115 Anschlussnehmer*innen auszugehen. Es ist beabsichtigt, die Nahwärmeversorgung sukzessive weiter auszubauen, um darüber hinaus Anschlusswilligen die Möglichkeit des Anschlusses an das Nahwärmenetz zu ermöglichen. Nach neueren Umfragen in der Gemeinde ist das Interesse der Hauseigentümer*innen nach wie vor gerade vor dem Hintergrund des am 01.01.2024 in Kraft getretenen GEG groß, sich an ein solches Wärmenetz anzuschließen. Informatorisch wird erklärt: Mögliche Auftragserweiterungen sollten mit in die Betrachtung einbezogen werden, werden aber nicht Grundlage der Wertung oder der Beauftragung. Die Auftraggeberin hat die funktionale Ausschreibung erstellt. Diese funktionale Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Maßgebend für das Angebot und die Umsetzung sind allein die Anforderungen in der beigefügten Funktionalausschreibung. Für den zeitlichen Ablauf ist zu berücksichtigen, dass für die Umsetzung unterschiedliche öffentliche-rechtliche Genehmigungen notwendig werden. Daher sind die lokalen Anforderungen und die dadurch benötigten Genehmigungen für die zeit- und kostenkonforme Umsetzung des Nahwärmeprojekts im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Hierzu wird auf den zeitlichen Ablauf, S. 8 der funktionalen Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Bieter sollen auf der Grundlage der von Ihnen angebotenen Konzepte eine Leistungsbeschreibung mit Kostenangaben zu Nahwärmestation und Trassenverlegung gesplittet nach Gewerken erstellen und darauf basierend ein Pauschalpreisangebot abgeben. Wichtig ist der Auftraggeberin für die Prüfung der qualitativen Vergleichbarkeit, dass die vom Bieter angebotenen Materialien angegeben werden. Die einzelnen Kostenangaben dienen der Nachvollziehbarkeit des jeweiligen Pauschalpreises. Die Auftraggeberin erwartet mit der Angebotsangabe keine Planungsleistungen, sondern lediglich die (skizzenhafte und verbale) Darstellung eines nachvollziehbaren Konzepts der abgefragten Leistung, aus dem sich ergibt, dass der Bieter in der Lage ist, das beschriebene Leistungsziel zu erreichen. Die Auftraggeberin sucht einen starken, erfahrenen und verlässlichen Unternehmer. Derzeit wird von einem maximalen Investitionsvolumen von 10.000.000,00 € netto ausgegangen. Die Auftraggeberin hat Fördermittelanträge gestellt. Derzeit wird von der Notwendigkeit eines Fördermittelanteils von 60 % ausgegangen für die wirtschaftliche Umsetzung des Wärmenetzes. Nach dem Stand der derzeitigen Gespräche mit den Fördermittelgebern ist davon auszugehen, dass Fördermittel in erforderlicher Höhe bewilligt werden. Bis zur offiziellen Fördermittelzusage, bzw. zur Gestattung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns steht der Auftrag jedoch unter Vorbehalt. Ohne Gestattung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns oder Bewilligung der Fördermittel kann ein Zuschlag nicht erteilt werden. Des Weiteren steht das Projekt unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Gesamtfinanzierung sich derzeit in der Prüfung durch die Kommunalaufsicht befindet. Da die Fördermittel begrenzt sind, steht und fällt die Umsetzung des Projektes auch mit der Einhaltung des Kostenrahmens, da die von der GmbH zu tragenden Kosten über einen Kommunalkredit finanziert werden. Sollten die Preisangebote den finanziellen Rahmen überschreiten, kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Erläuterungen zum Ausschreibungsverfahren Die Auftraggeberin kann die Ziele, die sie erreichen will, nur funktional beschreiben. Deshalb muss sie sich die Angebote im Verhandlungsverfahren erläutern lassen und ggf. über Anpassungen verhandeln.Das beigefügte Angebotsformblatt gemäß der Leistungsbeschreibung ist auszufüllen. Die Bieter haben bei der Kostenzusammenstellung die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung zu beachten. Besonderer Hinweis Die Bieter haben bei der Erstellung ihrer Angebote, insbesondere das unter II. des Aufforderungsschreibens aufgeführte Angebotsformblatt und die beigefügte Bewertungsmatrix zu berücksichtigen. Das Nahwärmeprojekt soll über die Förderprogramme BEW (Bund) und KIPKI (Land RLP) mitfinanziert werden. Der Verfahrensablauf zur Einwerbung von Fördermitteln gestaltet sich wie folgt: - Entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Vorgaben der Förderrichtlinien ist eine Splittung in Heizwerk und Verteilnetze erforderlich. - Vor Erlass der positiven Zuwendungsbescheide darf mit der Umsetzung der Maßnahme nicht begonnen werden. - Der Zuschlag kann dem Wettbewerbssieger nur unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass Fördermittel in erforderlicher Höhe gewährt werden und die Finanzierung im übrigen gesichert und von der Kommunalaufsicht genehmigt wird. Derzeit wird davon ausgegangen, dass dies der Fall sein wird. Die Auftraggeberin geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass bei Erfüllung der Vorgaben aus der Ausschreibung Fördermittel.