Personal- & Flachwäsche

Die Gesundheit Nord gGmbH führt in Kooperation mit der Sana Einkauf & Logistik GmbH zur Gewährleistung der Versorgung mit "Personal- und Flachwäsche" eine Beschaffung für die teilnehmenden öffentlichen Auftraggeber durch. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung der Wäscheversorgung durch Personal- und Flachwäsche - an den Standorten der Gesundheit Nord in …

CPV: 39518000 Hospital linen, 39500000 Textile articles, 39512000 Bed linen, 18110000 Occupational clothing
Place of execution:
Personal- & Flachwäsche
Awarding body:
Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen
Award number:
04-2024 GN

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Bremen Mitte
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Bremen-Nord
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Bremen Ost
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Links der Weser
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Personal- & Flachwäsche
Beschreibung : Die Gesundheit Nord gGmbH führt in Kooperation mit der Sana Einkauf & Logistik GmbH zur Gewährleistung der Versorgung mit "Personal- und Flachwäsche" eine Beschaffung für die teilnehmenden öffentlichen Auftraggeber durch.
Kennung des Verfahrens : 124ad0f5-34c4-404a-b634-0023c61f223f
Interne Kennung : 04-2024 GN
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Zur Belieferung von "Personal- du Flachwäsche" führt die Vergabestelle ein offenes Verfahren gemäß den §§ 119 Abs. 1, 3 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 1, 2, 15 VgV durch. Im offenen Verfahren fordern die teilnehmenden öffentlichen Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 39518000 Krankenhauswäsche
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39500000 Textilwaren

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo- gGmbH Klinikverbund Bremen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Mitte

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen-Nord

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Ost

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Links der Weser

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0,01 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4DBL5B8F
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : .

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Bettwäsche
Beschreibung : Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung der Wäscheversorgung durch Personal- und Flachwäsche - an den Standorten der Gesundheit Nord in Bremen für folgende Wäschearten: Bettwäsche/ Bettwäsche Wahlleistung/ Laken, Stecklaken, Windeln/ Spannbettlaken, Schutzbezüge/ Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Kopftücher/ Geschirrtücher, Forttierware/ Frottierware Wahlleistung/ Säuglings- und Kinderwäsche/ Personalkleidung/ Bereichskleidung/ Kissen, Decken.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 39518000 Krankenhauswäsche
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39512000 Bettwäsche

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo- gGmbH Klinikverbund Bremen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Mitte

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen-Nord

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Ost

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Links der Weser

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 38 Woche

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : a) Wertung Preis Lose 8,9 und 10 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 100 multipliziert. (b) Wertung Preis Lose 1 bis 7 und 11 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit der höchsten Gesamtpunkteanzahl. Die Gesamtpunkteanzahl setzt sich dabei zusammen aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Komplettlieferung bis spätestens KW16/2025 und aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Teillieferung bis spätestens KW 47/2025. Dabei ist der Preis für die Komplettlieferung mir 30 % gewichtet, und der Preis für die Teillieferung mit 70 % gewichtet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält entsprechend 30 bzw. 70 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 30 bzw. 70 multipliziert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Bettwäsche Wahlleistung
Beschreibung : Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung der Wäscheversorgung durch Personal- und Flachwäsche - an den Standorten der Gesundheit Nord in Bremen für folgende Wäschearten: Bettwäsche/ Bettwäsche Wahlleistung/ Laken, Stecklaken, Windeln/ Spannbettlaken, Schutzbezüge/ Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Kopftücher/ Geschirrtücher, Forttierware/ Frottierware Wahlleistung/ Säuglings- und Kinderwäsche/ Personalkleidung/ Bereichskleidung/ Kissen, Decken.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 39518000 Krankenhauswäsche
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39512000 Bettwäsche

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo- gGmbH Klinikverbund Bremen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Mitte

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen-Nord

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Ost

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Links der Weser

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 38 Woche

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : a) Wertung Preis Lose 8,9 und 10 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 100 multipliziert. (b) Wertung Preis Lose 1 bis 7 und 11 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit der höchsten Gesamtpunkteanzahl. Die Gesamtpunkteanzahl setzt sich dabei zusammen aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Komplettlieferung bis spätestens KW16/2025 und aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Teillieferung bis spätestens KW 47/2025. Dabei ist der Preis für die Komplettlieferung mir 30 % gewichtet, und der Preis für die Teillieferung mit 70 % gewichtet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält entsprechend 30 bzw. 70 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 30 bzw. 70 multipliziert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Laken, Stecklaken, Windeln
Beschreibung : Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung der Wäscheversorgung durch Personal- und Flachwäsche - an den Standorten der Gesundheit Nord in Bremen für folgende Wäschearten: Bettwäsche/ Bettwäsche Wahlleistung/ Laken, Stecklaken, Windeln/ Spannbettlaken, Schutzbezüge/ Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Kopftücher/ Geschirrtücher, Forttierware/ Frottierware Wahlleistung/ Säuglings- und Kinderwäsche/ Personalkleidung/ Bereichskleidung/ Kissen, Decken.
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 39518000 Krankenhauswäsche
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39500000 Textilwaren

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo- gGmbH Klinikverbund Bremen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Mitte

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen-Nord

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Ost

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Links der Weser

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 38 Woche

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : a) Wertung Preis Lose 8,9 und 10 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 100 multipliziert. (b) Wertung Preis Lose 1 bis 7 und 11 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit der höchsten Gesamtpunkteanzahl. Die Gesamtpunkteanzahl setzt sich dabei zusammen aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Komplettlieferung bis spätestens KW16/2025 und aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Teillieferung bis spätestens KW 47/2025. Dabei ist der Preis für die Komplettlieferung mir 30 % gewichtet, und der Preis für die Teillieferung mit 70 % gewichtet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält entsprechend 30 bzw. 70 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 30 bzw. 70 multipliziert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Spannbettlaken, Schutzbezüge
Beschreibung : Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung der Wäscheversorgung durch Personal- und Flachwäsche - an den Standorten der Gesundheit Nord in Bremen für folgende Wäschearten: Bettwäsche/ Bettwäsche Wahlleistung/ Laken, Stecklaken, Windeln/ Spannbettlaken, Schutzbezüge/ Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Kopftücher/ Geschirrtücher, Forttierware/ Frottierware Wahlleistung/ Säuglings- und Kinderwäsche/ Personalkleidung/ Bereichskleidung/ Kissen, Decken.
Interne Kennung : 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 39518000 Krankenhauswäsche
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39512000 Bettwäsche

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo- gGmbH Klinikverbund Bremen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Mitte

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen-Nord

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Ost

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Links der Weser

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 38 Woche

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : a) Wertung Preis Lose 8,9 und 10 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 100 multipliziert. (b) Wertung Preis Lose 1 bis 7 und 11 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit der höchsten Gesamtpunkteanzahl. Die Gesamtpunkteanzahl setzt sich dabei zusammen aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Komplettlieferung bis spätestens KW16/2025 und aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Teillieferung bis spätestens KW 47/2025. Dabei ist der Preis für die Komplettlieferung mir 30 % gewichtet, und der Preis für die Teillieferung mit 70 % gewichtet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält entsprechend 30 bzw. 70 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 30 bzw. 70 multipliziert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Kopftücher
Beschreibung : Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung der Wäscheversorgung durch Personal- und Flachwäsche - an den Standorten der Gesundheit Nord in Bremen für folgende Wäschearten: Bettwäsche/ Bettwäsche Wahlleistung/ Laken, Stecklaken, Windeln/ Spannbettlaken, Schutzbezüge/ Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Kopftücher/ Geschirrtücher, Forttierware/ Frottierware Wahlleistung/ Säuglings- und Kinderwäsche/ Personalkleidung/ Bereichskleidung/ Kissen, Decken.
Interne Kennung : 5

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 39518000 Krankenhauswäsche
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39500000 Textilwaren

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo- gGmbH Klinikverbund Bremen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Mitte

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen-Nord

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Ost

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Links der Weser

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 38 Woche

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : a) Wertung Preis Lose 8,9 und 10 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 100 multipliziert. (b) Wertung Preis Lose 1 bis 7 und 11 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit der höchsten Gesamtpunkteanzahl. Die Gesamtpunkteanzahl setzt sich dabei zusammen aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Komplettlieferung bis spätestens KW16/2025 und aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Teillieferung bis spätestens KW 47/2025. Dabei ist der Preis für die Komplettlieferung mir 30 % gewichtet, und der Preis für die Teillieferung mit 70 % gewichtet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält entsprechend 30 bzw. 70 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 30 bzw. 70 multipliziert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : Geschirrtücher, Forttierware
Beschreibung : Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung der Wäscheversorgung durch Personal- und Flachwäsche - an den Standorten der Gesundheit Nord in Bremen für folgende Wäschearten: Bettwäsche/ Bettwäsche Wahlleistung/ Laken, Stecklaken, Windeln/ Spannbettlaken, Schutzbezüge/ Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Kopftücher/ Geschirrtücher, Forttierware/ Frottierware Wahlleistung/ Säuglings- und Kinderwäsche/ Personalkleidung/ Bereichskleidung/ Kissen, Decken.
Interne Kennung : 6

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 39518000 Krankenhauswäsche
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39500000 Textilwaren

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo- gGmbH Klinikverbund Bremen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Mitte

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen-Nord

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Ost

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Links der Weser

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 38 Woche

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : a) Wertung Preis Lose 8,9 und 10 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 100 multipliziert. (b) Wertung Preis Lose 1 bis 7 und 11 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit der höchsten Gesamtpunkteanzahl. Die Gesamtpunkteanzahl setzt sich dabei zusammen aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Komplettlieferung bis spätestens KW16/2025 und aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Teillieferung bis spätestens KW 47/2025. Dabei ist der Preis für die Komplettlieferung mir 30 % gewichtet, und der Preis für die Teillieferung mit 70 % gewichtet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält entsprechend 30 bzw. 70 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 30 bzw. 70 multipliziert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0007

Titel : Frottierware Wahlleistung
Beschreibung : Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung der Wäscheversorgung durch Personal- und Flachwäsche - an den Standorten der Gesundheit Nord in Bremen für folgende Wäschearten: Bettwäsche/ Bettwäsche Wahlleistung/ Laken, Stecklaken, Windeln/ Spannbettlaken, Schutzbezüge/ Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Kopftücher/ Geschirrtücher, Forttierware/ Frottierware Wahlleistung/ Säuglings- und Kinderwäsche/ Personalkleidung/ Bereichskleidung/ Kissen, Decken.
Interne Kennung : 7

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 39518000 Krankenhauswäsche
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39500000 Textilwaren

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo- gGmbH Klinikverbund Bremen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Mitte

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen-Nord

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Ost

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Links der Weser

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 38 Woche

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : a) Wertung Preis Lose 8,9 und 10 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 100 multipliziert. (b) Wertung Preis Lose 1 bis 7 und 11 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit der höchsten Gesamtpunkteanzahl. Die Gesamtpunkteanzahl setzt sich dabei zusammen aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Komplettlieferung bis spätestens KW16/2025 und aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Teillieferung bis spätestens KW 47/2025. Dabei ist der Preis für die Komplettlieferung mir 30 % gewichtet, und der Preis für die Teillieferung mit 70 % gewichtet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält entsprechend 30 bzw. 70 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 30 bzw. 70 multipliziert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0008

Titel : Säuglings- und Kinderwäsche
Beschreibung : Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung der Wäscheversorgung durch Personal- und Flachwäsche - an den Standorten der Gesundheit Nord in Bremen für folgende Wäschearten: Bettwäsche/ Bettwäsche Wahlleistung/ Laken, Stecklaken, Windeln/ Spannbettlaken, Schutzbezüge/ Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Kopftücher/ Geschirrtücher, Forttierware/ Frottierware Wahlleistung/ Säuglings- und Kinderwäsche/ Personalkleidung/ Bereichskleidung/ Kissen, Decken.
Interne Kennung : 8

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 39518000 Krankenhauswäsche
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39500000 Textilwaren

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo- gGmbH Klinikverbund Bremen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Mitte

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen-Nord

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Ost

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Links der Weser

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 38 Woche

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : a) Wertung Preis Lose 8,9 und 10 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 100 multipliziert. (b) Wertung Preis Lose 1 bis 7 und 11 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit der höchsten Gesamtpunkteanzahl. Die Gesamtpunkteanzahl setzt sich dabei zusammen aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Komplettlieferung bis spätestens KW16/2025 und aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Teillieferung bis spätestens KW 47/2025. Dabei ist der Preis für die Komplettlieferung mir 30 % gewichtet, und der Preis für die Teillieferung mit 70 % gewichtet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält entsprechend 30 bzw. 70 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 30 bzw. 70 multipliziert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0009

Titel : Personalkleidung
Beschreibung : Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung der Wäscheversorgung durch Personal- und Flachwäsche - an den Standorten der Gesundheit Nord in Bremen für folgende Wäschearten: Bettwäsche/ Bettwäsche Wahlleistung/ Laken, Stecklaken, Windeln/ Spannbettlaken, Schutzbezüge/ Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Kopftücher/ Geschirrtücher, Forttierware/ Frottierware Wahlleistung/ Säuglings- und Kinderwäsche/ Personalkleidung/ Bereichskleidung/ Kissen, Decken.
Interne Kennung : 9

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 39518000 Krankenhauswäsche
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 18110000 Berufskleidung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo- gGmbH Klinikverbund Bremen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Mitte

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen-Nord

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Ost

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Links der Weser

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 38 Woche

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : a) Wertung Preis Lose 8,9 und 10 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 100 multipliziert. (b) Wertung Preis Lose 1 bis 7 und 11 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit der höchsten Gesamtpunkteanzahl. Die Gesamtpunkteanzahl setzt sich dabei zusammen aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Komplettlieferung bis spätestens KW16/2025 und aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Teillieferung bis spätestens KW 47/2025. Dabei ist der Preis für die Komplettlieferung mir 30 % gewichtet, und der Preis für die Teillieferung mit 70 % gewichtet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält entsprechend 30 bzw. 70 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 30 bzw. 70 multipliziert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0010

Titel : Bereichskleidung
Beschreibung : Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung der Wäscheversorgung durch Personal- und Flachwäsche - an den Standorten der Gesundheit Nord in Bremen für folgende Wäschearten: Bettwäsche/ Bettwäsche Wahlleistung/ Laken, Stecklaken, Windeln/ Spannbettlaken, Schutzbezüge/ Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Kopftücher/ Geschirrtücher, Forttierware/ Frottierware Wahlleistung/ Säuglings- und Kinderwäsche/ Personalkleidung/ Bereichskleidung/ Kissen, Decken.
Interne Kennung : 10

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 39518000 Krankenhauswäsche
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 18110000 Berufskleidung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo- gGmbH Klinikverbund Bremen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Mitte

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen-Nord

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Ost

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Links der Weser

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 38 Woche

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : a) Wertung Preis Lose 8,9 und 10 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 100 multipliziert. (b) Wertung Preis Lose 1 bis 7 und 11 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit der höchsten Gesamtpunkteanzahl. Die Gesamtpunkteanzahl setzt sich dabei zusammen aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Komplettlieferung bis spätestens KW16/2025 und aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Teillieferung bis spätestens KW 47/2025. Dabei ist der Preis für die Komplettlieferung mir 30 % gewichtet, und der Preis für die Teillieferung mit 70 % gewichtet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält entsprechend 30 bzw. 70 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 30 bzw. 70 multipliziert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0011

Titel : Kissen, Decken
Beschreibung : Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung der Wäscheversorgung durch Personal- und Flachwäsche - an den Standorten der Gesundheit Nord in Bremen für folgende Wäschearten: Bettwäsche/ Bettwäsche Wahlleistung/ Laken, Stecklaken, Windeln/ Spannbettlaken, Schutzbezüge/ Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Kopftücher/ Geschirrtücher, Forttierware/ Frottierware Wahlleistung/ Säuglings- und Kinderwäsche/ Personalkleidung/ Bereichskleidung/ Kissen, Decken.
Interne Kennung : 11

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 39518000 Krankenhauswäsche
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39500000 Textilwaren

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo- gGmbH Klinikverbund Bremen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Mitte

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen-Nord

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Bremen Ost

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : GeNo - Klinikum Links der Weser

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 38 Woche

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : a) Wertung Preis Lose 8,9 und 10 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 100 multipliziert. (b) Wertung Preis Lose 1 bis 7 und 11 Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit der höchsten Gesamtpunkteanzahl. Die Gesamtpunkteanzahl setzt sich dabei zusammen aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Komplettlieferung bis spätestens KW16/2025 und aus dem niedrigsten Wertungspreis (Nettopreis des jeweiligen Loses) für eine Teillieferung bis spätestens KW 47/2025. Dabei ist der Preis für die Komplettlieferung mir 30 % gewichtet, und der Preis für die Teillieferung mit 70 % gewichtet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält entsprechend 30 bzw. 70 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 30 bzw. 70 multipliziert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0,01 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Gebr. Heinemann GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 04-2024 GN - 02
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 04-2024 GN Gebr. Heinemann GmbH & Co. KG
Titel : Personal- & Flachwäsche
Datum der Auswahl des Gewinners : 27/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 07/02/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Clinotest GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 04-2024 GN - 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 04-2024 GN Clinotest GmbH
Titel : Personal- & Flachwäsche
Datum der Auswahl des Gewinners : 27/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 07/02/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Karl Dieckhoff GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 04-2024 GN - 03
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 04-2024 GN Karl Dieckhoff GmbH & Co. KG
Titel : Personal- und Flachwäsche
Datum der Auswahl des Gewinners : 27/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 07/02/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : SINNOTEX Sustainable Innovation Textile GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 04-2024 GN - 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 04-2024 GN SINNOTEX Sustainable Innovation Textile GmbH
Titel : Personal- & Flachwäsche
Datum der Auswahl des Gewinners : 27/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 07/02/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : SINNOTEX Sustainable Innovation Textile GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 04-2024 GN - 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 04-2024 GN SINNOTEX Sustainable Innovation Textile GmbH
Titel : Personal- & Flachwäsche
Datum der Auswahl des Gewinners : 27/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 07/02/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0006

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Karl Dieckhoff GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 04-2024 GN - 03
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0006
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 04-2024 GN Karl Dieckhoff GmbH & Co. KG
Titel : Personal- und Flachwäsche
Datum der Auswahl des Gewinners : 27/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 07/02/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0007

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Karl Dieckhoff GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 04-2024 GN - 03
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0007
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 04-2024 GN Karl Dieckhoff GmbH & Co. KG
Titel : Personal- und Flachwäsche
Datum der Auswahl des Gewinners : 27/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 07/02/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0008

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Karl Dieckhoff GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 04-2024 GN - 03
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0008
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 04-2024 GN Karl Dieckhoff GmbH & Co. KG
Titel : Personal- und Flachwäsche
Datum der Auswahl des Gewinners : 27/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 07/02/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0009

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Gebr. Heinemann GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 04-2024 GN - 02
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0009
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 04-2024 GN Gebr. Heinemann GmbH & Co. KG
Titel : Personal- & Flachwäsche
Datum der Auswahl des Gewinners : 27/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 07/02/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0010

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Gebr. Heinemann GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 04-2024 GN - 02
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0010
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 04-2024 GN Gebr. Heinemann GmbH & Co. KG
Titel : Personal- & Flachwäsche
Datum der Auswahl des Gewinners : 27/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 07/02/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0011

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Gebr. Heinemann GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 04-2024 GN - 02
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0011
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 04-2024 GN Gebr. Heinemann GmbH & Co. KG
Titel : Personal- & Flachwäsche
Datum der Auswahl des Gewinners : 27/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 07/02/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen
Registrierungsnummer : DE813850327
Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Sana Einkauf & Logistik GmbH
Telefon : +49 89678204507
Internetadresse : https://gesundheitnord.de
Profil des Erwerbers : https://gesundheitnord.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Bremen Mitte
Registrierungsnummer : DE813850327-1
Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Sana Einkauf & Logistik GmbH
Telefon : +49 89678204507
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Bremen-Nord
Registrierungsnummer : DE813850327-2
Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Sana Einkauf & Logistik GmbH
Telefon : +49 89678204507
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Bremen Ost
Registrierungsnummer : DE 813 850 327-3
Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Sana Einkauf & Logistik GmbH
Telefon : +49 89678204507
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Links der Weser
Registrierungsnummer : DE813850327-4
Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Sana Einkauf & Logistik GmbH
Telefon : +49 89678204507
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Bremen
Registrierungsnummer : +4942136159796
Postanschrift : Contrescarpe 72
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28195
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Telefon : +4942136159796
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0007

Offizielle Bezeichnung : Clinotest GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE263176827
Postanschrift : Tischlerstr. 26
Stadt : Isernhagen
Postleitzahl : 30916
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : 05136-89190
Fax : 05136-891940
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0008

Offizielle Bezeichnung : Gebr. Heinemann GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE120694988
Postanschrift : Carl-Schurz-Str. 5
Stadt : Neuss
Postleitzahl : 41460
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Kreis Neuss ( DEA1D )
Land : Deutschland
Telefon : 02131-18080
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0009 LOT-0010 LOT-0011

8.1 ORG-0009

Offizielle Bezeichnung : Karl Dieckhoff GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 121019325
Postanschrift : In der Fleute 38
Stadt : Wuppertal
Postleitzahl : 42389
Land, Gliederung (NUTS) : Wuppertal, Kreisfreie Stadt ( DEA1A )
Land : Deutschland
Telefon : 0202260800
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0003 LOT-0006 LOT-0007 LOT-0008

8.1 ORG-0010

Offizielle Bezeichnung : SINNOTEX Sustainable Innovation Textile GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE337970860
Postanschrift : Beethovenstrasse 33
Stadt : Hüttlingen
Postleitzahl : 73460
Land, Gliederung (NUTS) : Ostalbkreis ( DE11D )
Land : Deutschland
Telefon : 017664943790
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0004 LOT-0005

8.1 ORG-0011

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 33bacbd6-add2-491f-bfd3-38645c3f7db5 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 07/02/2025 12:08 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00087278-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 28/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/02/2025