Health services
Open-House-Verfahren zum Abschluss von nicht exklusiven Verträgen über die Besondere Versorgung zur Zyklusdiagnostik mit Unterstützung der OvulaRing-Methodik gemäß § 140a SGB V
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen über die besondere Versorgung zur Zyklusdiagnostik mit Unterstützung der OvulaRing-Methodik gemäß § 140a SGB V. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Managementgesellschaften jederzeit der Abschluss zum bekanntgemachten Vertrag angeboten. Der Vertragsschluss unterliegt nicht dem …
Deutschland-Berlin: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2023/S 149-471396
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markgrafenstraße 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BIG direkt gesund - Team Managed Care, Jill Hültenschmidt, Postfach 10 06 42, 44006 Dortmund
E-Mail: jill.hueltenschmidt@big-direkt.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-direkt.de
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BIG direkt gesund - Team Managed Care, Jill Hültenschmidt, Postfach 10 06 42, 44006 Dortmund
E-Mail: jill.hueltenschmidt@big-direkt.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hek.de
Abschnitt II: Gegenstand
Open-House-Verfahren zum Abschluss von nicht exklusiven Verträgen über die Besondere Versorgung zur Zyklusdiagnostik mit Unterstützung der OvulaRing-Methodik gemäß § 140a SGB V
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen über die
besondere Versorgung zur Zyklusdiagnostik mit Unterstützung der OvulaRing-Methodik gemäß § 140a SGB V.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen
geeigneten und interessierten Managementgesellschaften jederzeit der Abschluss zum bekanntgemachten
Vertrag angeboten.
Der Vertragsschluss unterliegt nicht dem Vergaberecht, er erfolgt im Rahmen eines Open-House-
Verfahrens der Krankenkassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit ist unbefristet, ein Vertragsschluss ist jederzeit möglich. Der Vertrag enthält Regelungen zu
einer ordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien.
Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Deutschland
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen über die
besondere Versorgung zur Zyklusdiagnostik mit Unterstützung der OvulaRing-Methodik gemäß § 140a SGB V im Rahmen
eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Zu versorgen sind die Versicherten der HEK, von BIG direkt gesund und ggf. weiterer beigetretener Krankenkassen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines
einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Managementgesellschaften der Abschluss
dieses Vertrages angeboten.
Die Vertragslaufzeit ist unbefristet, ein Vertragsschluss ist jederzeit möglich. Der Vertrag enthält Regelungen zu
einer ordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien.
Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten Leistungserbringer erfolgt diese Bekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes
verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" nach Ziffer IV.1.1), die Angabe der Zuschlagskriterien
nach Ziffer II.2.5) und die Angabe zur Laufzeit des Vertrags nach Ziffer II.2.7) sind den Vorgaben des
Bekanntmachungsformulars geschuldet und
haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung
unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht
verpflichtend vorgegeben ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Scan des Handelsregisterauszugs
Leistungserbringer mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein
vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
3. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe (mindestens
7.500.000 €)
Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe (mindestens
7.500.000 €)
4. Scan der Urkunde über die gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder
aktueller
5. Nachweis von mindestens drei Referenzen zur Bestätigung der Abrechnungserfahrung von
digitalen Medizinprodukten
6. Scan der Urkunde über die gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder
aktueller
7. Zudem muss die Managementgesellschaft ein Online-Portal für Ärzte und Krankenkassen, sowie
ein digitales Teilnahmemanagement für Ärzte und Versicherte bereitstellen. Der Nachweis ist
mit Testdaten in einer Vorführung beispielsweise in einer Videokonferenz zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im
Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß
an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung
im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
1. Die unter Ziffer II.1.4) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert
des Pflichtfeldes auszufüllen.
2. Die unter Ziffer IV.2.2) "Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge" gemachte
Angabe ist nicht als Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen zu sehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert des
Pflichtfeldes auszufüllen. Interessierte und geeignete Managementgesellschafen können so
lange Vertragspartner werden, bis der Vertrag beendet ist.
3. Das unter Nr. 2 Gesagte gilt auch für Ziffer IV.2.7) "Bedingungen für die Öffnung der Angebote".
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle
Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Nähere Informationen zum Verfahren erhalten Sie
an der oben angegebenen Kontaktstelle.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen (Ziffern VI.4.1) bis VI.4.4)) beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im
Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (vgl. auch Ziffer
II.2.4)). Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im
Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen -gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung
und Transparenz- nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den
Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren
und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff.
SGG.
Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen
Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen
Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Die unter VI.4.1) genannten Vergabekammern des Bundes sind nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/
Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Für den Fall,
dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird (s. Ziffer VI.3.), sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160,
168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung von HEK und BIG direkt gesund handelt es sich jedoch vorliegend
nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen
richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte.
Ort: Bonn
Land: Deutschland