Marketing services

Open-House-Verfahren Lizenzierung E-Ticket-Vertrieb bwtarif

1. Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Lizenzierungsverträgen für den Zeitraum vom 10.12.2023 (Fahrplanwechsel) bis einschließlich 09.12.2028 (Tag vor dem Fahrplanwechsel) über die Lizenzierung von Anbietern zum Vertrieb von elektronischen Tickets ("E-Tickets") für den Baden-Württemberg-Tarif. 2. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und einheitlicher Provisionsentgelte für alle …

CPV: 79342000 Marketing services
Deadline:
Dec. 8, 2028, 6 p.m.
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
Open-House-Verfahren Lizenzierung E-Ticket-Vertrieb bwtarif
Awarding body:
Baden-Württemberg-Tarif GmbH
Award number:

Deutschland-Stuttgart: Marketing

2023/S 163-515027

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Baden-Württemberg-Tarif GmbH
Postanschrift: Stockholmer Platz 1
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Rüdiger Schmidt (Geschäftsführer)
E-Mail: Ruediger.Schmidt@bwtarif.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwtarif.gmbh
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.bwtarif.gmbh/lizenzierung-e-ticket-vertrieb/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Unternehmen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Steuerung und Weiterentwicklung des bwtarif

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Open-House-Verfahren Lizenzierung E-Ticket-Vertrieb bwtarif

II.1.2) CPV-Code Hauptteil
79342000 Marketing - TA36
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:

1. Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Lizenzierungsverträgen für den Zeitraum vom 10.12.2023 (Fahrplanwechsel) bis einschließlich 09.12.2028 (Tag vor dem Fahrplanwechsel) über die Lizenzierung von Anbietern zum Vertrieb von elektronischen Tickets ("E-Tickets") für den Baden-Württemberg-Tarif.

2. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und einheitlicher Provisionsentgelte für alle am Verfahren Beteiligten vor.

3. In Bezug auf den Abschluss eines Lizenzvertrages kommen für interessierte Partner zwei Wege in Betracht. Der Partner kann einen entsprechenden Lizenzierungsvertrag mit Wirkung zum Vertragsbeginn abschließen oder dem Lizenzierungsvertrag während der Vertragslaufzeit beitreten.

4. Der Abschluss bzw. Beitritt eines Lizenzvertrages ist allen Anbietern möglich, welche die definierten Anforderungen erfüllen.

5. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Lizenzierungsverträgen in Bezug auf den Vertrieb von elektronischen Tickets ("E-Tickets") für den Baden-Württemberg-Tarif im Wege eines Open-House-Verfahrens:

1. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Provisionsentgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Anbietern der jederzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Provisionsentgelte sind nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch.

2. Während der Laufzeit des bzw. der Lizenzierungsverträge ist für alle geeigneten Anbieter jederzeit ein Beitritt möglich.

3. Der bzw. die im Wege des Open-House-Verfahrens geschlossenen Verträge enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens am 09.12.2028. Eine vorzeitige Beendigung des Lizenzvertrages ist nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen möglich.

4. Die Baden-Württemberg-Tarif GmbH trifft im Rahmen des Open-House-Verfahrens keine Auswahlentscheidung und unterbreitet jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahme- bzw. Vertragsbedingungen erfüllt, ein identisches Vertragsangebot.

5. Die Baden-Württemberg-Tarif GmbH sichert keinem Vertragspartner eine irgendwie geartete Exklusivität zu.

6. Der Abschluss bzw. der Beitritt zum Lizenzvertrag unterliegt nicht dem Kartellvergaberecht gem. §§ 97 ff. GWB. Dementsprechend betrifft die vorliegende Bekanntmachung auch keinen Dienstleistungsauftrag i.S.v. § 103 Abs. 4 GWB bzw. der Richtlinie 2014/24/EG.

7. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information interessierter Anbieter erfolgt die Bekanntmachung der Möglichkeit zum Abschluss von Lizenzverträgen gleichwohl im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" nach Ziff. IV. 1.1., die Angabe der Zuschlagskriterien nach Ziff. II.2.5. und die Angabe zur Laufzeit des Vertrages nach Ziff. II.2.7) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitergehende (vergaberechtliche) Bedeutung. Lediglich zur Vermeidung von Missverständnissen wird hiermit noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass hiermit und mit der Nutzung des Mediums TED keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden ist, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. der Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.

8. Der Lizenzvertrag kann über den unter Abschnitt I.3. dieser Bekanntmachung angegebenen Link abgerufen werden. Die Anlagen des Lizenzvertrages werden im Nachgang der Übermittlung einer Interessensbekundung an die unter Abschnitt I.1. aufgeführte Kontaktstelle per E-Mail übermittelt.

II.2.5) Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6) Geschätzter Wert
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/12/2023
Ende: 09/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/12/2028
Ortszeit: 18:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/12/2028
Ortszeit: 18:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3) Zusätzliche Angaben:

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im

Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß

an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung

im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden

Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen

Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses

Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,

insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen

Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.

1. Die unter Ziffer II.1.4) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert

des Pflichtfeldes auszufüllen.

2. Die unter Ziffer IV.2.2) "Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge" gemachte

Angabe ist nicht als Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen zu sehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert des

Pflichtfeldes auszufüllen. Interessierte Anbieter können so

lange Vertragspartner werden, bis der Vertrag beendet ist.

3. Die Ausführungen unter Ziff. 2 gilt auch für Ziffer IV.2.7) "Bedingungen für die Öffnung der Angebote".

Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle

Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Nähere Informationen zum Verfahren erhalten Sie

an der oben angegebenen Kontaktstelle.

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen (Ziffern VI.4.1) bis VI.4.4)) beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im

Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts (vgl. auch Ziffer

II.2.4)). Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im

Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die

Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen

Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung

und Transparenz - nicht der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen offen.

Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen

Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1

Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen

Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den

Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Exakt hieran fehlt es. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine

Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vgl. Ziff. VI.4.1)
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/08/2023