Open-House-Verfahren für elektronische Heilberufsausweise und Security Module Card Typ B

Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und sog. Security Module Card Typ B durch qualifizierte Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) sicherzustellen. Die gesetzliche Aufgabe der Ausgabe der Karten wird von den 17 Apothekerkammern in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich erfüllt. Hierzu wollen sich die Apothekerkammern sog. qualifizierter Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) …

CPV: 30162000 Smart cards, 30237131 Electronic cards
Deadline:
March 14, 2029, 7:23 p.m.
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
Open-House-Verfahren für elektronische Heilberufsausweise und Security Module Card Typ B
Awarding body:
EICHLER KERN KLEIN Rechtsanwälte PartG mbB
Award number:
090.002

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : EICHLER KERN KLEIN Rechtsanwälte PartG mbB
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Open-House-Verfahren für elektronische Heilberufsausweise und Security Module Card Typ B
Beschreibung : Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und sog. Security Module Card Typ B durch qualifizierte Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) sicherzustellen. Die gesetzliche Aufgabe der Ausgabe der Karten wird von den 17 Apothekerkammern in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich erfüllt. Hierzu wollen sich die Apothekerkammern sog. qualifizierter Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) bedienen. Dabei können die Auftragnehmer mit den Landesapothekerkammern separate Rahmenverträge abschließen, die zur Ausgabe der Karten berechtigen. Zur Deckung des Bedarfs führen die 17 Apothekerkammern ein sog. Open-House-Verfahren durch. Potentielle Vertragspartner werden ausschließlich die einzelnen Apothekerkammern. Die in dieser Bekanntmachung genannte Rechtsanwaltskanzlei ist nur mit der zentralen Führung des Verfahrens beauftragt; ein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis mit ihr kommt nicht zustande.
Kennung des Verfahrens : 691b5154-007b-4261-9fe1-00e52137fd2d
Interne Kennung : 090.002
Verfahrensart : Offenes Verfahren

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30162000 Chipkarten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 30237131 Elektronische Karten

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 1 EUR

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Das durchgeführte Open-House-Verfahren stellt eine Verfahrensart außerhalb des (europäischen) Vergaberechts dar (siehe u. a. EuGH, Urteil vom 01.03.2018 - Rs. C-9/17). Das hiesige Verfahren stellt schon deshalb kein Ausschreibungsverfahren im Anwendungsbereich des Vergaberechts dar, weil keine Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Bewerbern oder Anbietern stattfindet. Vielmehr ist jeder Anbieter, der die in den Rahmenverträgen (siehe Anlagenkonvolut 1) in § 3 geregelten Anforderungen erfüllt und dies der entsprechenden Apothekerkammer nachweist, für die gesamte Laufzeit des Open-House-Verfahrens berechtigt, mit jeder der 17 Apothekerkammern einen Rahmenvertrag abzuschließen, der den Anbieter zur Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und/oder sog. Security Module Card Typ B für die Laufzeit der Rahmenverträge berechtigt. Die Nutzung des europäischen Amtsblattes oder ähnlicher Plattformen als Veröffentlichungsplattform hat keinerlei Rechtswirkungen dergestalt, dass sich die Apothekerkammern dem Anwendungsbereich des (europäischen) Vergaberechts unterwerfen wollen. Die Nutzung dieser Plattformen dient – ohne Präjudiz – ausschließlich zur Herstellung größtmöglicher Transparenz. Insbesondere auch die in dem Bekanntmachungsformular verwendeten Begrifflichkeiten, die auf die Anwendbarkeit des Vergaberechts hindeuten haben keinerlei präjudizielle Wirkung. Die Verwendung der Begrifflichkeiten erfolgt lediglich deshalb, weil das Bekanntmachungsformular teilweise zwingende Eintragungen verlangt. Dasselbe gilt für die Nennung des Einreichungstermins für das Angebot und die Nennung von Fristen im Bekanntmachungsformular.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a -

2.1.6 Ausschlussgründe

Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Korruption : Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Bildung krimineller Vereinigungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung : Betrug oder Subventionsbetrug
Zahlungsunfähigkeit : Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Insolvenz
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Schwere Verfehlung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Bildung terroristischer Vereinigungen

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Open-House-Verfahren für elektronische Heilberufsausweise und Security Module Card Typ B
Beschreibung : Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und sog. Security Module Card Typ B durch qualifizierte Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) sicherzustellen. Zur Deckung des Bedarfs führen die 17 Apothekerkammern ein sog. Open-House-Verfahren durch. Potentielle Vertragspartner werden ausschließlich die einzelnen Apothekerkammern und nicht die in dieser Bekanntmachung benannte Rechtsanwaltskranzlei, die nur mit der zentralen Führung des Verfahrens beauftragt ist; ein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis mit der Kanzlei kommt durch die Teilnahme am Verfahren nicht zustande. Das durchgeführte Open-House-Verfahren stellt eine Verfahrensart außerhalb des (europäischen) Vergaberechts dar (siehe u. a. EuGH, Urteil vom 01.03.2018 - Rs. C-9/17). Das hiesige Verfahren stellt schon deshalb kein Ausschreibungsverfahren im Anwendungsbereich des Vergaberechts dar, weil keine Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Bewerbern oder Anbietern stattfindet. Vielmehr ist jeder Anbieter, der die in den Rahmenverträgen (siehe Anlagenkonvolut 1) in § 3 geregelten Anforderungen erfüllt und dies der entsprechenden Apothekerkammer nachweist, für die gesamte Laufzeit des Open-House-Verfahrens berechtigt, mit jeder der 17 Apothekerkammern einen Rahmenvertrag abzuschließen, der den Anbieter zur Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und/oder sog. Security Module Card Typ B für die Laufzeit der Rahmenverträge berechtigt. Die Nutzung des europäischen Amtsblattes oder ähnlicher Plattformen als Veröffentlichungsplattform hat keinerlei Rechtswirkungen dergestalt, dass sich die Apothekerkammern dem Anwendungsbereich des (europäischen) Vergaberechts unterwerfen wollen. Die Nutzung dieser Plattformen dient – ohne Präjudiz – ausschließlich zur Herstellung größtmöglicher Transparenz. Insbesondere auch die in diesem Bekanntmachungsformular verwendeten Begrifflichkeiten, die auf die Anwendbarkeit des Vergaberechts hindeuten haben keinerlei präjudizielle Wirkung. Die Verwendung der Begrifflichkeiten erfolgt lediglich deshalb, weil das Bekanntmachungsformular teilweise zwingende Eintragungen verlangt. Dasselbe gilt für die Nennung des Einreichungstermins für das Angebot und die Nennung von Fristen in diesem Bekanntmachungsformular. ABLAUF: Jedes interessierte Unternehmen kann während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens gleichsam „in das geöffnete Haus eintreten“, indem es gegenüber einer, mehrerer oder allen Apothekerkammern die in § 3 der im Anlagenkonvolut 1 befindlichen Rahmenverträge geregelten Anforderungen für eine oder beide Kartenarten (elektronischer Heilberufsausweis und/oder sog. Security Module Card Typ B) gegenüber der/den jeweiligen Apothekerkammer(n) formlos nachweist. Die Unternehmen können vollkommen frei entscheiden, ob sie den Nachweis gegenüber einer, mehreren oder allen Apothekerkammern führen wollen. Ebenso können die Unternehmen vollkommen frei entscheiden, ob sie die Leistungen bezüglich einer oder beider Kartenarten anbieten wollen. Die jeweilige(n) Kammer(n) werden nach erfolgreichem Nachweis der Erfüllung der Anforderungen durch das interessierte Unternehmen mit dem Unternehmen den im Anlagenkonvolut 1 befindlichen entsprechenden Rahmenvertrag abschließen, der das Unternehmen zur Ausgabe der jeweiligen Karten nach Maßgabe des Rahmenvertrages berechtigt. Zur Ausgabe der Karten schließt das Unternehmen dann auf Basis der Rahmenverträge sog. Endnutzerverträge mit demjenigen, an den die Karte ausgegeben wird. Die Verträge (Rahmenverträge mit den Kammern und Endnutzerverträge) sind nicht verhandelbar und auch nicht individuell abänderbar und für alle Teilnehmer am Verfahren gleich. Es besteht kein Anspruch auf Exklusivität, das heißt die Apothekerkammern werden mit jedem Unternehmen während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens einen Rahmenvertrag abschließen, der die Erfüllung der Anforderungen nachweist. Die in dieser Bekanntmachung genannten Fristen zur Einreichung von Angeboten gelten nicht! Das Open-House-Verfahren beginnt am Tag nach der Absendung der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Open-House-Verfahrens an das Amtsblatt der Europäischen Union und endet fünf Jahre später. Eine über die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen hinausgehende Auswahlentscheidung findet nicht statt. Zur Teilnahme am Open-House-Verfahren können die Teilnahmebedingungen bestehend aus diesem Dokument sowie dem Anlagenkonvolut 1 auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden. Fragen bezüglich des Verfahrens sind ausschließlich an die in der Bekanntmachung genannte Auskunft erteilende Stelle (nur) unter Nutzung der Vergabeplattform (dort über die Nachrichtenfunktion) zu stellen und werden anderen Teilnehmern am Open-House-Verfahren in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Der Nachweis der Erfüllung der einzelnen in § 3 der Rahmenverträge genannten Anforderungen hat dann separat gegenüber den jeweiligen Apothekenkammern zu erfolgen. Hierzu haben die interessierte Unternehmen gegenüber der in der Bekanntmachung benannten Stelle (nur!) über die Vergabeplattform anzugeben, mit welchen Apothekerkammern sie Rahmenverträge abschließen möchten. Die Stelle wird dann die Kontaktdaten und Ansprechpartner an die interessierten Unternehmen vermitteln.
Interne Kennung : 0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30162000 Chipkarten

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 60 MONTH

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0 EUR

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : siehe Verfahrensbedingungen
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : siehe Verfahrensbedingungen
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : siehe Verfahrensbedingungen
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet

5.1.10 Zuschlagskriterien

Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde : Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 2029-03-14Z 19:23:00Z
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 122 DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 2029-03-14Z 19:23:00Z
Auftragsbedingungen :
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Verfahrensbedingungen
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Das durchgeführte Open-House-Verfahren stellt eine Verfahrensart außerhalb des (europäischen) Vergaberechts dar (siehe u. a. EuGH, Urteil vom 01.03.2018 - Rs. C-9/17). Das hiesige Verfahren stellt schon deshalb kein Ausschreibungsverfahren im Anwendungsbereich des Vergaberechts dar, weil keine Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Bewerbern oder Anbietern stattfindet. Vielmehr ist jeder Anbieter, der die in den Rahmenverträgen (siehe Anlagenkonvolut 1) in § 3 geregelten Anforderungen erfüllt und dies der entsprechenden Apothekerkammer nachweist, für die gesamte Laufzeit des Open-House-Verfahrens berechtigt, mit jeder der 17 Apothekerkammern einen Rahmenvertrag abzuschließen, der den Anbieter zur Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und/oder sog. Security Module Card Typ B für die Laufzeit der Rahmenverträge berechtigt. Die Nutzung des europäischen Amtsblattes oder ähnlicher Plattformen als Veröffentlichungsplattform hat keinerlei Rechtswirkungen dergestalt, dass sich die Apothekerkammern dem Anwendungsbereich des (europäischen) Vergaberechts unterwerfen wollen. Die Nutzung dieser Plattformen dient – ohne Präjudiz – ausschließlich zur Herstellung größtmöglicher Transparenz. Insbesondere auch die in dem Bekanntmachungsformular verwendeten Begrifflichkeiten, die auf die Anwendbarkeit des Vergaberechts hindeuten haben keinerlei präjudizielle Wirkung. Die Verwendung der Begrifflichkeiten erfolgt lediglich deshalb, weil das Bekanntmachungsformular teilweise zwingende Eintragungen verlangt. Dasselbe gilt für die Nennung des Einreichungstermins für das Angebot und die Nennung von Fristen im Bekanntmachungsformular.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : EICHLER KERN KLEIN Rechtsanwälte PartG mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : EICHLER KERN KLEIN Rechtsanwälte PartG mbB
TED eSender : Beschaffungsamt des BMI

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : EICHLER KERN KLEIN Rechtsanwälte PartG mbB
Registrierungsnummer : 11187
Postanschrift : Kleine Präsidentenstraße 3
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10178
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3095620739
Profil des Erwerbers : https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : d4f74d6d-8e9d-4304-a1e4-ea03a37b00a1
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer : 994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 691b5154-007b-4261-9fe1-00e52137fd2d - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 2024-02-13Z 18:34:00Z
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00096940-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 33/2024
Datum der Veröffentlichung : 2024-02-15Z