Titel
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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe IGM Hausmeister Dienstleistungen für WE 141641, Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt Süd, Wörthstraße 19 in 97082 Würzburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München
Beschreibung
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1. Grundleistungen a) Objektleitung: Der AN setzt eine qualifizierte Objektleitung ein, die für die Leitung und Koordinierung aller beauftragten Leistungen, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualitäten verantwortlich ist. Die Objektleitung steht der AG als Ansprechpartner zur Verfügung. Aufgabenbeschreibung (Auszug aus der Leistungsbeschreibung (LB)): Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Hausmeisterdienstleitung und hat den ständigen Kontakt mit der AG zu halten. Die Objektleitung bildet das Bindeglied zwischen der AG und dem Hausmeister. • Sicherstellung telefonischer Erreichbarkeit von 8.00 – 17.00 Uhr (Montag-Freitag; ausgenommen Feiertage), • Ansprechpartner der AG für alle Personalangelegenheiten des vom AN eingesetzten Personals, • Gewährleistung der permanenten, ordnungsgemäßen Leistungserbringung, • Koordinierung und Kontrolle aller abgerufenen Aufgaben und Leistungen inkl. eigeninitiatives Steuern von Abläufen, • Ansprechpartner der AG bei unvorhersehbaren Ereignissen, • Kontrolle des Arbeitsschutzes und der ordnungsgemäßen Arbeitskleidung des Personals, • Koordinieren, Organisieren und Durchführen der Aus- und Fortbildung sowie der Unterweisungen gem. Arbeitsschutzgesetz, Datenschutz, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Hausordnung, sowie umfassende, gründliche Einweisung vor Ort des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals, • Management von Not- und Sondersituationen, • Erkennen und Korrigieren von Abweichungen in der Auftragserfüllung. Bei der Meldung von Havarien ist sicher zu stellen, dass innerhalb einer Reaktionszeit von 30 min. ein Mitarbeitender vor Ort ist. Betrachtet werden hierbei Störungen, die den ordnungsgemäßen, funktionellen Ablauf im Objekt und den dazu gehörenden Außenanlagen einschränken. b) Hausmeister: Der AG überträgt dem AN Hausmeisterleistungen für die unter Anlage C-03 (Leistungsspezifische Anlage) beschriebene Liegenschaft, einschließlich der darauf befindlichen Gebäude, der Außenanlagen und der Freiflächen. Die Arbeiten sind in dem Zeitfenster gemäß Leistungsverzeichnis (der Anlage B-02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) auszuführen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass eine Störung des regulären Dienstbetriebs der AG vermieden wird. Der AN teilt unter Beachtung des Vorgenannten die Arbeitszeit nach seinem Ermessen bzw. nach Vorgabe der Objektleitung ein. Der AN muss jedoch sicherstellen, dass die Ausführungsfristen der Grundleistungen (Turnusse) und die Erledigung der Bedarfsleistungen eingehalten werden. 2. Bedarfsleistungen Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht in den Grundleistungen gemäß Leistungsverzeichnis (der Anlage B-02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) enthalten sind. 3. Nebenleistungen Unter Nebenleistungen werden u. a. die nachstehenden Leistungen verstanden: • An- und Abfahrtskosten; (nur für die Grundleistungen), • Vorhalten aller benötigten Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfs- und Arbeitsmittel; (z. B. Leitern, Werkzeuge, Bohrmaschine, Akkuschrauber, Besen und sonstige Hilfsmittel wie Absperrungen etc.), • Kleinst- und Verbrauchsmaterial (wie Nägel, Schrauben, Schmierstoffe etc.;) unter 10 € netto/monatlich, • Transport der vorgenannten Stoffe und Geräte zu und auf der jeweiligen Liegenschaft und zurück, • Heranbringen von Wasser und Energie zur Verwendungsstelle; (wobei Wasser und Energie kostenfrei von der AG zur Verfügung gestellt werden; es ist jedoch auf sparsamen Verbrauch zu achten), • Beseitigung von Abfällen und Verunreinigungen, die bei Ausführung der Arbeiten anfallen, • Reinigen der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, • Aufstellen von Warn- und Hinweisschildern sowie Absperrungen zur Objektsicherung und zur Gewährung der Verkehrssicherungspflicht, • Teilnahme am Kick-off Termin.