Nexus Digitales Medikationsmanagement und Digitale Verordnung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Erweiterungs­- und Upgrade­lizenzen sowie Schnittstellenausbau der Firma Nexus für die Fördertatbestände 5 und 6 entsprechend der Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus gehören die Ausweitung der Betriebsdienste, monatliche Wartung und Lieferleistungen, wie Projektmanagement, Implementierung und Customizing sowie Schulung zum Auftragsgegenstand. Inhaltlich werden mit den zu …

CPV: 48180000 Medical software package
Place of execution:
Nexus Digitales Medikationsmanagement und Digitale Verordnung
Awarding body:
InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf
Award number:

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Nexus Digitales Medikationsmanagement und Digitale Verordnung
Beschreibung : Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Erweiterungs­- und Upgrade­lizenzen sowie Schnittstellenausbau der Firma Nexus für die Fördertatbestände 5 und 6 entsprechend der Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus gehören die Ausweitung der Betriebsdienste, monatliche Wartung und Lieferleistungen, wie Projektmanagement, Implementierung und Customizing sowie Schulung zum Auftragsgegenstand. Inhaltlich werden mit den zu beschaffenden Leistungen die Voraussetzung für eine optimale Einbindung des Unit­Dose­Systems und die damit verbundene Anpassung der Prozesse der Klinikapotheke in den Krankenhausbetrieb geschaffen. Gegenstand der zugrundeliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Erweiterungs-­ und Upgrade­lizenzen: FTB 5: NEXUS INTEGRATION ID PHARMA CHECK PATIENTENBEZOGENS BARCODE ANBINDUNG UNIT DOSE /Aufbau der Schnittstelle UNIT DOSE PROZESSSTEUERUNG AMTS DASHBOARD FREMDSOFTWAREÜBERLASSUNG ID­PHARMA­CHECK UND ABDA FTB 6: NEXUS / VERORDNUNGEN NG BASIS AMPELSTEUERUNG IM ANFORDERUNGSPROZESS
Kennung des Verfahrens : c3833df4-edb1-4a89-8a68-256c27711f9d
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48180000 Medizinsoftwarepaket

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-­ante Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Der Abschluss des Vertrags erfolgt erst nach Ablauf der Wartefrist nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Preis stellt ein Geschäftsgeheimnis des Auftragnehmers dar und wird daher nicht veröffentlicht
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Nexus Digitales Medikationsmanagement und Digitale Verordnung
Beschreibung : Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Erweiterungs-­ und Upgrade­-Lizenzen sowie Schnittstellenausbau der Firma Nexus AG für die Fördertatbestände 5 und 6 entsprechend der Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus gehören die die Ausweitung der Betriebsdienste, monatliche Wartung und Lieferleistungen, wie Projektmanagement, Implementierung und Customizing sowie Schulung zum Auftragsgegenstand. Inhaltlich werden mit den zu beschaffenden Leistungen die Voraussetzung für eine optimale Einbindung des Unit­-Dose­-Systems und die damit verbundene Anpassung der Prozesse der Klinikapotheke in den Krankenhausbetrieb geschaffen. Gegenstand der zugrundeliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Erweiterungs-­ und Upgrade-­Lizenzen: FTB 5: NEXUS INTEGRATION ID PHARMA CHECK PATIENTENBEZOGENS BARCODE ANBINDUNG UNIT DOSE /Aufbau der Schnittstelle UNIT DOSE PROZESSSTEUERUNG AMTS DASHBOARD FREMDSOFTWAREÜBERLASSUNG ID­PHARMA­CHECK UND ABDA FTB 6: NEXUS / VERORDNUNGEN NG BASIS AMPELSTEUERUNG IM ANFORDERUNGSPROZESS.

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48180000 Medizinsoftwarepaket

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach §135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex­-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Südbayern
TED eSender : Publications Office of the European Union

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Bei dem vorliegenden Auftrag handelt es sich um die Beschaffungen von zusätzliche Erweiterungs-­ und Upgrade­lizenzen sowie um den Schnittstellenaufbau zwischen Unit­Dose und den in das Bestands-­Krankenhausinformationssystem tiefenintegrierten Modulen der digitalen Medikation und digitalen Verordnung der Nexus­-Gruppe um eine optimale Funktionsweise mit den entsprechend anzupassenden Prozessen in der Klinikapotheke KHZG­-konform zu ermöglichen. Diese Maßnahmen können nur vom Hersteller der bestehenden Software durchgeführt werden, da zum einen kein weitere Anbieter lizenzrechtlich befugt ist, von der Nexus­-Gruppe entwickelte Produkte zu verändern oder weiterzuentwickeln und zum anderen nur der Hersteller über das vollständige technologische Know­how verfügt, den Schnittstellenaufbau für in die Software-­Architektur anzubindende Systeme dem Standard entsprechend (HL7 / FIRE) vorzunehmen. Eine für den Wettbewerb geöffneten Vergabe des Auftrags würde unweigerlich zu einer Migration zu einer neuen und dem bisherigen System zumindest in Teilen ablösenden oder ergänzenden Software führen. Dies entspräche einer kostenintensiven Ersetzung nicht nur der Basis-­Software von Nexus, sondern darüber hinaus auch zumindest teilweise auch weiteren Kliniksoftware-­Lösungen. Der Umfang der in diesem Fall zu ersetzenden Funktionen sowie die Dauer einer vollständigen Migration aller bisherigen Anwendungen wäre bei der Verwendung einer nicht von Nexus stammenden Lösung signifikant größer als bei der Verwendung der auf Nexus basierenden Lösungen. Diese Möglichkeit würde ein signifikant hohes Risiko für die Datenkongruität bergen. Zudem ginge Zeit sowie langjähriges Knowhow im Umgang mit der bisherigen Anwendung verloren. Insofern ist die Beschaffung der Nexus-­Lösungen nicht nur kostengünstiger, sondern entlastet Mitarbeitende der Auftraggeberin, die andernfalls einem potenziell langwierigen Parallelbetrieb mit vollständiger Neuausrichtung bisheriger Funktionalitäten ausgesetzt wären. Da die Erweiterungen und grades von Nexus auf vollintegrierte Funktionen aufsetzen, welche mit Nexus fremden Lösungen im Rahmen paralleler Ersatzlösungen (wie oben beschrieben) nicht möglich sind, kommt aus technischen Gründen lediglich eine Nexus-­Lösung in Betracht. Das Innklinikum hat somit ein berechtigtes Interesse an einem System mit entsprechendem Support „aus einer Hand“ zur Vermeidung von Risiken beim Datenaustausch (Stichwort: Absicherung der Schnittstellen und Abgrenzung der Verantwortlichkeiten) durch Anbindung von zusätzlichen externen Komponenten, die mit den Lösungen anderer Anbieter zwangsläufig verbunden wären. Insbesondere durch die Bedeutung des Krankenhausinformationssystems als Entscheidungsgrundlage für zeitkritische Entscheidungen sowie des darüber hinaus tiefenintegrierte digitale Medikationsmanagements für die Arzneimitteltherapiesicherheit und der digitalen Verordnung wäre damit die Patientensicherheit gefährdet. Es existiert somit keine Alternative oder Ersatzlösung zu den benötigten Lösungen der Nexus-­Gruppe, insbesondere da die aufgezeigten Schnittstellen­ und Kompatibilitätsproblematiken ausschließlich bei Nexus nicht vorkommen. Zudem besteht hinsichtlich des vorliegenden Beschaffungsvorhaben technische Ausschließlichkeit von Nexus.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf
Stadt : Altötting
Postleitzahl : 84503
Land, Gliederung (NUTS) : Altötting ( DE214 )
Land : Deutschland
Telefon : 086715091858
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Nexus Deutschland GmbH
Stadt : Donaueschingen
Postleitzahl : 78166
Land, Gliederung (NUTS) : Schwarzwald-Baar-Kreis ( DE136 )
Land : Deutschland
Telefon : 086715091858
Rollen dieser Organisation :
Bieter

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Südbayern
Stadt : München
Postleitzahl : 80538
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : 086715091858
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f9c1082f-895b-478d-bb02-29e7c7c5adaa - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/11/2024 08:06 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00687737-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 220/2024
Datum der Veröffentlichung : 12/11/2024