Zusätzliche Informationen
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#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Angaben zur Ausführung: - Durchführung der Arbeiten: Die Arbeiten sind in einem Zug entsprechend den Terminvorgaben durchzuführen. - SIGE: Die AN haben den Pflichten nach ArBSchG, der BauStellV §5, der BetrSV sowie der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention jeweils in der aktuellsten Version vollumfänglich nachzukommen und die Erfordernisse auf der Baustelle unter Berücksichtigung weiterer Schutzverordnungen, den Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regelungen wirksam umzusetzen. Bei systematischen Fällen von Pflichtverletzungen oder vorsätzlichem in Kaufnehmen akuter Gefährdungen von oder für Personen (z.B. Absturzgefahren, mangelhafte Schutzausrüstung, ungeprüfte Geräte, fehlende Koordinierung mit anderen Firmen, fehlende Unterweisung des Personals, fehlende Wirksamkeiten bei der Umsetzung, fehlende Kenntnisse etc.) können die verantwortlichen Personen verwarnt und im wiederholten Fall von der Baustelle verwiesen werden. Die betroffene Firma ist verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden Ersatzpersonal bereitzustellen. - Pläne: Dem AN werden sämtliche Pläne und deren Fortschreibungen ausschließlich digital übergeben. Es werden dem AN keine Papierausfertigungen von Plänen zur Verfügung gestellt. Kosten zum drucken / plotten der vom AN benötigten Papierplansätze sind durch den AN in die EPs einzukalkulieren. - Baubesprechungen Der AN hat an Baubesprechungen teilzunehmen. Der Vertreter des AN muss entscheidungsberechtigt und gegenüber den Mitarbeiten des AN weisungsbefugt sein. Besprechungen vor Ort finden in einen vom AG noch zu benennenden Raum statt. Geplant sind ca. bis zu 2 Termine zur Koordinierung Durchführung sämtlicher Lieferleistungen aller Lieferanten für die Gesamtmöblierung der Schule. Vom AN sind in das Angebot einzukalkulieren: - 1 x Online-Termin, 1 x Ortstermin. - Kommunikation: Mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter des AN muss während der Ausführung der beauftragten Leistungen immer auf der Baustelle anwesend sein. Mindestanforderung an die Sprachkenntnisse ist Deutsch - Sprachqualifikation B1 - Verpackungsmaterial: Die Verpackungen sind aus Gründen der Abfallvermeidung auf das Notwendigste zu beschränken. Wenn der Artikel aus Sicherheitsgründen nicht ohne Verpackung geliefert werden kann, ist auf eine umweltfreundliche Verpackung (z.Bsp. biologisch abbaubar, recyclebar, Mehrwegverpackung) zu achten. Die anfallenden Verpackungsmaterialien sind vom AN wieder mitzunehmen und wiederzuverwerten. Es gilt die Verpackungsverordnung in der jeweils gültigen Verfassung. - Technische und Sicherheits-Anforderungen: Bei Erteilung eines Auftrags setzt die Auftraggeberin stets voraus, daß die Liefergegenstände den zur Zeit der Lieferung geltenden EN, DIN-Vorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse Baden Württemberg, den Sicherheitsregeln des Bundesverbandes der Unfallkassen der öffentlichen Hand (z.Bsp. DGUV Schulen) oder vergleichbaren Bestimmungen des Herkunftslandes des AN entsprechen. Enthalten die angebotenen Produkte Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoff-Verordnung, sind dem Angebot die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter nach DIN 52900 und ein bdruck der Kennzeichnung nach §5 der GeFStoffVO beizufügen. Besonders hingewiesen, wird darauf, daß alle gelieferten Gegenstände die Vorgaben der DGUV Vorschrift 81- Unfallverhütungsvorschrift Schulen einhalten und daß Kanten und Ecken nicht scharfkantig ausgeführt werden dürfen. Die Mindestradien gem. DGUV Vorschrift 81 müssen eingehalten werden. Der AN haftet in vollem Umfang für Schäden, die dadurch entstehen, daß die gelieferten Gegenstände die vorgenannten Vorschriften nicht erfüllen. Die Haftung besteht auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist fort. Der AN verpflichtet sich für diesen Fall, die gelieferten Gegenstände unverzüglich kostenlos entsprechend den vorgenannten Erfordernissen umzuarbeiten oder umarbeiten zu lassen. Ist eine Umarbeitung der Gegenstände nicht möglich, ist ein entsprechender Ersatz zu liefern. Übergabe der Tafelsysteme, Organisation der Abnahme: - Übergabe: Der AN liefert und montiert die Tafelsysteme in betriebsfertigem Zustand. Verpackungen, Schutzmaterialien werden vom AN eingefasst, von der Baustelle abtransportiert und fachgerecht unter Einhaltung der geltenden Vorschriften entsorgt. - Organisation der Abnahme: Die Durchführung der Abnahme erfolgt in zwei Schritten: -Schritt 1: Zustandsfeststellung: mit Prüfung der Vollständigkeit der Lieferung nach der plangemäßen Montage und Erstinbetriebnahme einschl. Übergabe der Dokumentation. Prüfung der Abnahmereife. Die Tafelsysteme sind bei der Zustandsfeststellung in funktionsfähigem Zustand aufgebaut und werden für die Zustandsfeststellung vom AN eingeschaltet. Überprüft werden u. anderem: -Tafelsysteme Höhenverstellbarkeit, -Touchdisplays, -Bild und Ton (z.Bsp. durch Abspielen einer Videodatei), Fehlerfreiheit Bildschirmfläche, -Funktionsumfang - Schritt 2: Abnahme: echtsgeschäftliche Abnahme durch den AG auf der Grundlage der Zustandsfeststellung Die Tafelsysteme müssen über folgende Prüfkennzeichen verfügen: - CE Kennzeichen, - GS Kennzeichen, Nachweise hierzu sind einzureichen