Beschreibung
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Das vorliegende Projekt beinhaltet die Errichtung der Kindertagesstätte Gartenstraße in Traunreut durch einen zweigeschossigen Neubau. Der Neubau stellt Flächen für eine Kinderkrippe (EG) sowie einen Kindergarten zur Verfügung. Das Gebäude wird in folgende Bereiche aufgeteilt: - Gruppenräume für Krippe und Kita mit jeweils 1 Nebenraum, 1 Sanitärraum, 1 Abstellraum und Garderobenbereich zugeordnet. - Leitungsbüro, Elternberatungszimmer, Teamraum, - Speiseraum mit Vorbereitung und Kinderküche, - Aufenthaltsbereiche (Marktplatz) im EG und OG - Nebenräume, Technik Eine barrierefreie Erschließung ist durch den zentral positionierten Aufzug gegeben. Der Neubau wird in einer Holzbauweise auf einer Stahlbetonbodenplatte errichtet. Einzelne Stahlbauteile ergänzen den Holzbau. Die Zufahrt zum Baufeld erfolgt unmittelbar über die Gartenstraße. Die Gartenstraße ist in diesem Bereich in ein Wohngebiet eingebettet und beengte Verhältnisse kkönnen deshalb in der Zufahrt nicht ausgeschlossen werden. Die Gartenstraße ist hier eine Sackgasse. Eine Wendemöglichkeiten auf dem Baugrundstück ist nicht immer möglich. Es muss rückwärts unabdingbar mit Einweisungspersonal ein- oder ausgefahren werden. Im Zuge der folgenden Positionen ist ein Teil des Oberbaus (Frostschutzschicht) der späteren Asphalt- und Pflasterflächen bis auf ca. 30cm unter den späteren fertigen Belagshöhen herzustellen. Die OK der einzubauenden Frostschutzschicht bleibt im Mittel ca. 30cm unter den späteren Belagshöhen im fertigen Ausbauzustand. Des weiteren sind vorab Abbruchmaßnahmen von bestehenden Belagsflächen, Einfassungen und Traufstreifen auszuführen. Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen auf die spezielle Baustelle abgestimmt sein. Sämtliche Geräte die zur Ausführung der angebotenen Bauarbeiten erforderlich sind, müssen entweder für den Ausführungszeitraum auf der Baustelle vorgehalten oder mehrmals antransportiert werden. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Da die Baustelle im Bereich von Wohnbebauung liegt, dürfen nur moderne, schallgedämpfte Geräte zum Einsatz kommen. Steinschneidearbeiten dürfen nur mit Naßschneidemaschine und als Diamantsägeschnitt ausgeführt werden. Gemäß Straßenverkehrsordnung obliegt es dem AN als Nebenleistung, Verunreinigungen der öffentlichen Straßen aus dem Baubetrieb der Landschaftsbauarbeiten regelmäßig zu beseitigen. Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Regenwasser- und Versorgungsleitungen sind zu entfernen. Der AN hat sich vor und während der Ausführung der Freianlagenarbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Drainen, Kanälen u.a. beim AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern anhand der ausliegenden Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Grabearbeiten im Abstand von 50 cm und weniger von Versorgungsleitungen sind grundsätzlich in Handschachtung auszuführen. Bei Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Versorgungsleitungen ist die Anwesenheit eines Vertreters des betreffenden Eigentümers zu veranlassen. Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. Boden, der bei den Bauarbeiten ausgehoben wird und nicht mehr benötigt wird, muss nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen (LAGA, LVGBT- EPP) entsorgt werden. Hierfür ist eine Haufwerksbeprobung und Deklarationsanalyse nach LAG A PN 98 "Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung / Beseitigung von Abfällen" notwendig. Die Entsorgung des Bodens kann über die entsprechenden Positionen abgerechnet werden. Wo die Entsorgung von Abfällen im LV gefordert ist, müssen alle anfallenden Kosten, insbesondere auch die Gebühren, in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Der AN übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Abfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen und führt die von ihm zu erbringenden Nachweise. Die Baustelle ist zur Kalkulation zu besichtigen. Regenentwässerung Die Regenentwässerung ist mittels Polypropylenrohre mit Muffen zu verlegen. Entwässerungsobjekte wie z.B. Hofsinkkästen, Rinnen usw. sind nicht im LV enthalten. Diese werden in einer separaten Ausschreibung ausgeschrieben. Die Rohrleitungen werden bis 1m vor dem Entwässerungsobjekt verlegt. Der weitere Anschluss ist nicht in diesem LV enthalten. Im Osten wird die Dachentwässerung in eine Rigole entwässert. Im Süden befinden sich Parkflächen. Das Straßenwasser wird über eine Mulde in eine Rigole geleitet. Die Parkflächen im Süden werden im Bauaublauf zu einem späteren Zeitpunkt erstellt. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Regenentwässerung im Erdreich, Schmutzwasser im Erdreich Ausführungszeitraum: 01.03.2025-01.09.2026