Beschreibung
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In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 abgeschlossene (d. h. in Betrieb genommene) Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Wichtung 90 %. Referenzprojekte die vor 2019 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das 1. Referenzprojekt erfüllt sein: — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste. (5 Punkte). — Das Referenzprojekt beinhaltet eine Versammlungsstätte und wurde unter Berücksichtigung der VStättVO umgesetzt. (5 Punkte). — Das Referenzprojekt beherbergt mindestens 2 unterschiedliche Nutzungsbereiche (z. B. Bildung, Verwaltung, Gastronomie, Veranstaltungen, Gesundheitswesen, etc.). (5 Punkte). — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410+420+430+480 ≥ 1,5 Mio. EUR brutto. (5 Punkte). — Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß § 53 HOAI erbracht. (5 Punkte). — Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 55 HOAI erbracht. (5 Punkte). Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das 2. Referenzprojekt erfüllt sein: — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste. (5 Punkte). — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schulbaumaßnahme (oder vergleichbar). (5 Punkte). — Das Referenzprojekt beherbergt mindestens 2 unterschiedliche Nutzungsbereiche (z. B. Bildung, Verwaltung, Gastronomie, Veranstaltungen, Gesundheitswesen, etc.). (5 Punkte). — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410+420+430+480 ≥ 1,5 Mio. EUR brutto. (5 Punkte). — Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß § 53 HOAI erbracht. (5 Punkte). — Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 55 HOAI erbracht. (5 Punkte). Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das 3. Referenzprojekt erfüllt sein: — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste. (5 Punkte). — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Kulturbaumaßnahme (im Sinne der Objektliste für Objektplanung gem. Anlage 10.2 HOAI). (5 Punkte). — Das Referenzprojekt beherbergt mindestens 2 unterschiedliche Nutzungsbereiche (z. B. Bildung, Verwaltung, Gastronomie, Veranstaltungen, Gesundheitswesen, etc.). (5 Punkte). — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410+420+430+480 ≥ 1,5 Mio. EUR brutto. (5 Punkte). — Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß § 53 HOAI erbracht. (5 Punkte). — Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 55 HOAI erbracht. (5 Punkte). Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.