Nachtragsangebot für Erweiterung der Ladeinfrastruktur am Betriebshof Mannheim

Die Ladephilosophie, die von rnv verfolgt wird, beruht auf einer Depotladung (Overnight Charging) mit einer zwischentägigen Aufladung auf dem Betriebshof, soweit dies der geplante Umlauf erfordert. Es muss eine gleichzeitige Ladeleistung je zu realisierendem Ladepunkt von 90 kW gewährleistet werden können. Da die rnv als Betreiber von öffentlichem Nahverkehr zur …

CPV: 31158000 Chargers, 31158100 Battery chargers, 31681500 Rechargers, 31730000 Electrotechnical equipment, 45000000 Construction work, 34144910 Electric buses, 31000000 Electrical machinery, apparatus, equipment and consumables; lighting
Place of execution:
Nachtragsangebot für Erweiterung der Ladeinfrastruktur am Betriebshof Mannheim
Awarding body:
MV Mannheimer Verkehr GmbH
Award number:
255-23-EK2-NT1

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : MV Mannheimer Verkehr GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Nachtragsangebot für Erweiterung der Ladeinfrastruktur am Betriebshof Mannheim
Beschreibung : Die Ladephilosophie, die von rnv verfolgt wird, beruht auf einer Depotladung (Overnight Charging) mit einer zwischentägigen Aufladung auf dem Betriebshof, soweit dies der geplante Umlauf erfordert. Es muss eine gleichzeitige Ladeleistung je zu realisierendem Ladepunkt von 90 kW gewährleistet werden können. Da die rnv als Betreiber von öffentlichem Nahverkehr zur kritischen Infrastruktur gehört, ist es notwendig eine hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist eine direkte Vorhaltung von 180 kW Ladeleistung pro Ladestation für die in diesem Verfahren zu realisierenden Ladepunkte notwendig. Die erforderlichen Ladestationen sollen mit jeweils zwei gleichzeitig nutzbaren Ladepunkten (2x90kW) ausgerüstet werden. Die Geräte müssen für die Aufstellung im Außenbereich geeignet sein. Die Ladepunkte müssen in das bestehende Last- und Lademanagementsystem implementiert werden. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Netzwerks mit zusätzlichen Anschlüssen erforderlich. Die Parallellader sollen außerhalb der Halle auf der Grünfläche installiert werden. Für die Installation der zusätzlichen Ladepunkte der Parallel-Lader sind Tiefbau- und Elektroarbeiten erforderlich. Die Ladesäule und die mobilen Lader müssen über die Trafostation S26 mit Strom versorgt werden. Die Zuleitung von S26 zu den mobilen Lader innerhalb der Halle muss in der Halle über eine Traverse verlaufen. Die Leistungsanpassung der mobilen Ladegeräte, die uns bereits vorliegt, kann nur vom Hersteller selbst umgerüstet und in CarMedialab implementiert werden.
Kennung des Verfahrens : 6a9b4f0d-3ad7-47a2-8348-abeb7aeb2153
Interne Kennung : 255-23-EK2-NT1
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 31158000 Ladegeräte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 31158100 Batterieladegeräte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 31681500 Aufladegeräte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 31730000 Elektrotechnische Ausstattung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45000000 Bauarbeiten

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Möhlstr. 27
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68165
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Nachtragsangebot für Erweiterung der Ladeinfrastruktur am Betriebshof Mannheim
Beschreibung : Die Ladephilosophie, die von RNV verfolgt wird, beruht auf einer Depotladung (Overnight Charging) mit einer zwischentägigen Aufladung auf dem Betriebshof, soweit dies der geplante Umlauf erfordert. Es muss eine gleichzeitige Ladeleistung je zu realisierendem Ladepunkt von 90 kW gewährleistet werden können. Da die rnv als Betreiber von öffentlichem Nahverkehr zur kritischen Infrastruktur gehört, ist es notwendig eine hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist eine direkte Vorhaltung von 180 kW Ladeleistung pro Ladestation für die in diesem Verfahren zu realisierenden Ladepunkte notwendig. Die erforderlichen Ladestationen sollen mit jeweils zwei gleichzeitig nutzbaren Ladepunkten (2x90kW) ausgerüstet werden. Die Geräte müssen für die Aufstellung im Außenbereich geeignet sein. Die Ladepunkte müssen in das bestehende Last- und Lademanagementsystem implementiert werden. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Netzwerks mit zusätzlichen Anschlüssen erforderlich. Die Parallellader sollen außerhalb der Halle auf der Grünfläche installiert werden. Für die Installation der zusätzlichen Ladepunkte der Parallel-Lader sind Tiefbau- und Elektroarbeiten erforderlich. Die Ladesäule und die mobilen Lader müssen über die Trafostation S26 mit Strom versorgt werden. Die Zuleitung von S26 zu den mobilen Lader innerhalb der Halle muss in der Halle über eine Traverse verlaufen. Die Leistungsanpassung der mobilen Ladegeräte, die uns bereits vorliegt, kann nur vom Hersteller selbst umgerüstet und in CarMedialab implementiert werden.
Interne Kennung : 255-23-EK2 - NT1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 31158000 Ladegeräte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 31158100 Batterieladegeräte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34144910 Elektrobusse
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 31000000 Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 31681500 Aufladegeräte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45000000 Bauarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Möhlstr. 27
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68165
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 241963-2024

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Beschaffungsdienstleister : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 190 220,9 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Gemäß § 132 GWB, Absatz 2, Nr. 3, ist eine Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens möglich, die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Dies ist in diesem Fall gegeben. Um genügend Lademöglichkeiten, auch für die jetzt kommenden Wassersstoffbusse, zu haben, muss die Ladeinfrastruktur erweitert werden. Die wirtschaftlichste Variante war hier die Anzahl der Ladepunkte zu verdoppeln ohne die Beschaffung zusätzlicher Leistungseinheiten. Das Grundprinzip der Erweiterung beruht hier auf das sogenannte sequenzielle Laden. Beim sequenziellen Laden werden die Fahrzeuge nacheinander aufgeladen, anstelle des parallelen Ladens. Erst nach Auftragsvergabe (4500140599) und fast zeitgleich mit Baubeginn wurde uns seitens Daimler Busses mitgeteilt, dass die älteren E-Bus Generationen kein sequenzielles Laden unterstützen. Um wirtschaftliche Schaden abzuwenden und den reibungslosen Betrieb unseres Unternehmens zu sichern, benötigen wir noch 2 zusätzliche Ladestationen, die das parallele Laden ermöglichen. • Die bereits erworbenen mobilen Lader benötigen eine Leistungsanpassung und eine Einbindung ins Backend System, was nur durch den Lieferanten erfolgen kann. • Die Integration in das bestehende Lade- und Lastmanagement von CarMedialab ist hier problemlos möglich und es entstehen hier auch keine Extrakosten durch einen anderen Hersteller. • Durch einen einheitlichen Hersteller hier am Busdepot, ist die Schnittstellenkommunikation der elektronischen Komponenten einfacher und kostengünstiger. • Einfachste Kommunikation zwischen Bus und Ladestationen, da das Modemhersteller bereits bekannt ist.
Kennung des vorherigen Verfahrens, das die Direktvergabe rechtfertigt : a580ed7b-c900-4c34-84fa-7c975fef1f3e

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : SBRS GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 530000569
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 190 220,9 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 4500146466
Titel : Nachtragsangebot für Erweiterung der Ladeinfrastruktur am Betriebshof Mannheim
Datum der Auswahl des Gewinners : 14/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 23/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : MV Mannheimer Verkehr GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE811244559
Postanschrift : Möhlstr. 27
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68165
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +496214651730
Fax : +496214653214
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76247
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49721 9268730
Fax : +721 9263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : SBRS GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE254211512
Postanschrift : Hünxer Straße 149
Stadt : Dinslaken
Postleitzahl : 46537
Land, Gliederung (NUTS) : Wesel ( DEA1F )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2064 602100
Fax : +49 2064 602484
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer : DE213122348
Postanschrift : Möhlstr. 27
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68165
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +496214651730
Fax : +496214653214
Internetadresse : https://www.rnv-online.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 8e2740ac-6d42-4a07-ab7b-36259edd3596 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 14/10/2024 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00622276-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 201/2024
Datum der Veröffentlichung : 15/10/2024