Zusätzliche Informationen
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Hier sind die Eignungskriterien aus: " 5.1.9. Eignungskriterien" dieses Schreibens aufgeführt E1: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister Vorlage mit dem Angebot: 1. Nachweis der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.), 2. aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Bezahlung der Beiträge, 3. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung von Finanzamt und Krankenkasse, Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern. Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. 5.1.9 dieser Bekanntmachung, Abschnitte (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) Anwendung. E2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Vorlage mit dem Angebot: 1. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ebenso für Nachunternehmer. 2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, 3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung 4. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen. Der Umfang der Haftpflichtversicherung muss sich auf: — 3 000 000,00 EUR pauschal pro Schadensfall für Personenschäden; — 3 000 000,00 EUR pauschal pro Schadensfall Vermögens- oder Sachschäden und sonstigen Schäden; Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6. Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. E3: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Vorlage mit dem Angebot: 1. Nachweis der fachlichen Erfahrung durch Auflistung über mindestens drei geeignete und vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungen für Medientechnik die in den letzten höchstens fünf Jahren erbracht wurden. Folgende Angaben sind erforderlich: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners. 2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind. 3. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Allgemeine Hinweise: Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. 1. entfällt für präqualifizierte Unternehmen nur, soweit die im PQ Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen ausreichend sind. Erfüllen die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht den genannten Anforderungen, sind geeignete Referenznachweise mit dem Angebot vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die vor genannten Erklärungen und Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. E4: Sonstige Eignungskriterien: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags, zugleich Bedingung für den Zuschlag: Nichtvorliegen eines Russlandsbezugs Beschreibung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben. Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.