Lizenzierung von Equity-Indizes

Der KENFO wurde am 16. Juni 2017 durch das Entsorgungsfondsgesetz als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet und ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung und unterliegt damit spezifischen öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Er untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für …

CPV: 66600000 Treasury services
Place of execution:
Lizenzierung von Equity-Indizes
Awarding body:
KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Award number:
03-9-1-228

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Lizenzierung von Equity-Indizes
Beschreibung : Der KENFO wurde am 16. Juni 2017 durch das Entsorgungsfondsgesetz als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet und ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung und unterliegt damit spezifischen öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Er untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ausgeübt wird. Die Stiftung hat eine einzigartige, gesellschaftlich bedeutende Aufgabe. Sie wurde gegründet, um die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls langfristig sicherzustellen, der aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland entstanden ist. Der KENFO erstattet dem Bund die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Hierzu wurden von den Betreibern der 25 deutschen Kernkraftwerke 24,1 Mrd. EUR zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls übertragen. Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Kapitalanlagen fokussiert sich der KENFO auf seine Kernkompetenzen, um im Rahmen einer effizienten Organisationsstruktur die Kapitalanlagen zu managen.
Kennung des Verfahrens : 54fcdadc-cf5d-4054-b08b-9805f57f512a
Interne Kennung : 03-9-1-228
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kurfürstenstraße 87
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10787
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YX45R3V Das in dieser Auftragsbekanntmachung genannte Datum für den Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt aufgrund der Pflichtangabe im Formular; es ist keine verbindliche Zusage des Versanddatums.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe :
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften :
Korruption :
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung :
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs :
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen :
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung :
Betrugsbekämpfung :
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels :
Zahlungsunfähigkeit :
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen :
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter :
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. :
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren :
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens :
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit :
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen :
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen :
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge :
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit :
Entrichtung von Steuern :
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Lizenzierung von Equity-Indizes
Beschreibung : Aufgrund des zum 14. Juli 2025 auslaufenden Vertrages zu den Equity Indizes erfolgt eine Neuausschreibung der Leistungen. Der KENFO in seiner Eigenschaft als Asset Owner benötigt die nachstehend aufgeführten Equity Indizes bzw. Indexfamilien. Die Indizes werden als interne Benchmark (z.T. in Form von Composite-Indizes) für die Portfolio-/Risikoanalyse verwendet, auch auf historischer und Zeitreihenbasis. Der Lizenzumfang bezieht sich sowohl auf die Indexlevel inkl. aggregierter Kennzahlen als auch die Indexkonstituenten. Die ausschließlich interne Verwendung umfasst Berichte an das Kuratorium, den Anlagebeirat sowie die Rechtsaufsicht des KENFO. Darüber hinaus werden sie als Benchmark für an Asset Manager ausgelagerte Mandate im Equity Bereich verwendet, ggfs. mit einer zusätzlichen Lizenzierung beim jeweils zuständigen Manager sowie ggfs. bei weiteren involvierten Parteien (bspw. KVG). Ergänzend hierzu ist in unregelmäßigen Zeitabständen die Veröffentlichung von Fachbeiträgen in wissenschaftlichen Zeitschriften oder auf KENFO-Kanälen geplant, um diese der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Hierbei sind keine Gewinnerzielungsabsichten, Vertriebszwecke oder dergleichen verbunden, da der KENFO als öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes allein seinem gesetzlich vorgegebenen Stiftungszweck verpflichtet ist und keine Kundenbeziehungen führt, Leistungen gegenüber Privaten erbringt oder anderweitig unternehmerisch tätig ist. Ein Zugriff auf die Daten über sFTP bzw. REST API ist obligatorisch zu ermöglichen. Darüber hinaus ist eine Datenbereitstellung im vom KENFO genutzten Portfolio- und Risikomanagementsystem (aktuell Aladdin RISK) sowie ebenfalls in den genutzten Bloomberg-Marktdatenterminals vorzusehen. Im Portfolio- und Risikomanagementsystem werden auch Composite Indizes genutzt. Weiterhin plant der KENFO den Aufbau eines eigenen Datenhaushalts, in dem ebenfalls ausgewählte Daten und Kennzahlen vorgehalten werden sollen. Neben den Zeitreihen Total Return und Net Return sollten die Konstituenten mit Indexgewicht, Dividendenrendite, KGV, Shiller-KGV, Umsatz- und Gewinnzahlen sowie Umsatz- und Gewinnwachstum über 5 Jahre abrufbar sein.
Interne Kennung : 03-9-1-228

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Leistungsbeschreibung sieht Optionale Indexpakete vor (Mindestanforderung, zu einem späteren Zeitpunkt aktivierbare Optionen): Die Indexdaten (Indexlevel, Konstituenten und Kennzahlen) werden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt benötigt. Daher sind in der Leistungsbeschreibung als optionale Leistungsbestandteile gekennzeichnete Indizes/Indexfamilien als separate, zu einem späteren Zeitpunkt zu ziehende vertragliche Option, mit anzubieten.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kurfürstenstraße 87
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10787
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 60 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Die Festlegung der genauen Vertragslaufzeit bzw. von Verlängerungsoptionen erfolgt im Laufe des Verfahrens.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Nichtvorliegen der gesetzlichen Ausschlussgründe
Beschreibung : Einreichen der ausgefüllten Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der gesetzlichen Ausschlussgründe (Vordruck A05 Formblatt 4)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Auszug aus dem Beruf- oder Handelsregister
Beschreibung : Einreichen des Auszugs aus einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Mindesteignung - Eignungsbogen
Beschreibung : Einreichung des Eignungsbogen (gemäß Vordruck A09 Formblatt 5) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet. Hierbei sind die nachfolgenden Mindestanforderungen an die Eignung von den Bewerbern zu erfüllen: 3.1.1.1. Volle Abdeckung folgender Indexfamilien / Indexausprägungen - All-Country World-Index - Developed Markets Lage & Mid Cap Indizes (Core) - Emerging Markets Lage & Mid Cap Indizes (Core) - Developed Markets Small Cap Indizes (Core) - Emerging Markets Small Cap Indizes (Core) - Faktor/Style Indizes 3.1.1.2. Lizenzierung an mindestens 10 Asset Owner, welche jeweils Assets von mind. 1 Mrd. EUR verwalten für folgende Indexfamilien / Indexausprägungen - Global Developed Markets Lage & Mid Cap Indizes (Core) - Global Emerging Markets Lage & Mid Cap Indizes (Core) - Global Developed Markets Small Cap Indizes (Core 3.1.1.3. Bei Bedarf: Ableitung einzelner Custom-Indizes aus den oben aufgeführten Indexfamilien - Aus den unter 3.1.1.1 genannten Indexfamilien müssen bei Bedarf einzelne Custom-Indizes abgeleitet werden können 3.1.1.4. Bereitstellung von Kennzahlen/Informationen für die angebotenen Indizes - Es müssen Kennzahlen/Informationen wie zum Beispiel die Dividendenrendite/KGV für die angebotenen Indizes bereitgestellt werden können 3.1.1.5. Bezug der Indexdaten bei Bedarf via API / sFTP - Bei Bedarf müssen Indexdaten via API / sFTP bezogen werden können. 3.1.1.6. Bereitstellung der Indexdaten via Bloomberg-Terminal (Indexlevel) und in Aladdin Risk (Indexlevel, Konstituenten) - Die Indexdaten müssen via Bloomberg-Terminal (Indexlevel) und in Aladdin Risk (Indexlevel, Konstituenten) bereitgestellt werden können

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Gewichtung
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Gewichtung
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 70
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 21/12/2024 00:00 +01:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX45R3V/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 06/01/2025 23:59 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 2025 Jahr
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Keine Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen iSv § 129 VgV.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden (auszugsweisen) Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Registrierungsnummer : 993-80186-98
Postanschrift : Kurfürstenstraße 87
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10787
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Patrick Horil
Telefon : +49 3040818858-41
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Villemombler Str. 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : abccfd4b-681c-4ea5-a19b-30f35791b11b - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/11/2024 11:12 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00733600-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 234/2024
Datum der Veröffentlichung : 02/12/2024