Lieferung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeugen Wasser TSF-W

Die Stadt Gera beschafft für das Amt für Brand- und Katastrophenschutz zwei neue Tragkraftspritzenfahrzeuge-Wasser gemäß DIN 14530-17. Die Fahrzeuge kommen bei Brandeinsätzen, technischen Hilfeleistungen und in Teilen auch im Bereich des Katstrophenschutzes zum Einsatz. Die Beschaffungsmaßnahme besteht aus drei Losen, welche in Summe zwei fertige Fahrzeuge ergeben sollen. Die Fertigung …

CPV: 34144210 Firefighting vehicles, 35000000 Security, fire-fighting, police and defence equipment, 79000000 Business services: law, marketing, consulting, recruitment, printing and security
Place of execution:
Lieferung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeugen Wasser TSF-W
Awarding body:
Stadtverwaltung Gera
Award number:
24 VgV 036

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadtverwaltung Gera
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Lieferung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeugen Wasser TSF-W
Beschreibung : Die Stadt Gera beschafft für das Amt für Brand- und Katastrophenschutz zwei neue Tragkraftspritzenfahrzeuge-Wasser gemäß DIN 14530-17. Die Fahrzeuge kommen bei Brandeinsätzen, technischen Hilfeleistungen und in Teilen auch im Bereich des Katstrophenschutzes zum Einsatz. Die Beschaffungsmaßnahme besteht aus drei Losen, welche in Summe zwei fertige Fahrzeuge ergeben sollen. Die Fertigung von Einzelteilen oder Baugruppen durch Menschen mit Behinderung ist wünschenswert.
Kennung des Verfahrens : a65fa45b-b1ee-4ff9-a442-0acc6f775462
Interne Kennung : 24 VgV 036
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Gera
Postleitzahl : 07546
Land, Gliederung (NUTS) : Gera, Kreisfreie Stadt ( DEG02 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 443 697,48 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Fahrgestell und Aufbau
Beschreibung : Fahrgestell und Aufbau für die Beschaffung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeugen-Wasser (TSF-W) gemäß DIN 14530-17.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Gera
Postleitzahl : 07546
Land, Gliederung (NUTS) : Gera, Kreisfreie Stadt ( DEG02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Thüringen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Stadtverwaltung Gera

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Beladung
Beschreibung : Feuerwehrtechnische Beladung für die Beschaffung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeugen-Wasser (TSF-W) gemäß DIN 14530-17.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Gera
Postleitzahl : 07546
Land, Gliederung (NUTS) : Gera, Kreisfreie Stadt ( DEG02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Thüringen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Stadtverwaltung Gera

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Beklebung
Beschreibung : Fahrzeugbeschriftung für die Beschaffung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeugen-Wasser (TSF-W) gemäß DIN 14530-17.
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Gera
Postleitzahl : 07546
Land, Gliederung (NUTS) : Gera, Kreisfreie Stadt ( DEG02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Thüringen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Stadtverwaltung Gera

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 496 518,6 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Schmitz-Feuerwehrtechnik GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Schmitz-Feuerwehrtechnik GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 270 000 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 24 VgV 036 - Los 1
Titel : Lieferung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeugen Wasser TSF-W
Datum der Auswahl des Gewinners : 14/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 16/01/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Stadtverwaltung Gera

6.1.4 Statistische Informationen

Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge :
Anzahl der Beschwerdeführer : 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 321 300 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 321 300 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Brandschutztechnik Müller GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Brandschutztechnik Müller GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 136 172,52 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 24 VgV 036 - Los 2
Titel : Lieferung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeugen Wasser TSF-W
Datum der Auswahl des Gewinners : 14/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 30/01/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Stadtverwaltung Gera

6.1.4 Statistische Informationen

Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge :
Anzahl der Beschwerdeführer : 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 162 045,3 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 166 083,55 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : design112 GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : design112 GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : 11 070 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 24 VgV 036 - Los 3
Titel : Lieferung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeugen Wasser TSF-W
Datum der Auswahl des Gewinners : 14/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 30/01/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Stadtverwaltung Gera

6.1.4 Statistische Informationen

Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge :
Anzahl der Beschwerdeführer : 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 13 173,3 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 13 173,3 Euro

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadtverwaltung Gera
Registrierungsnummer : 16052000-0001-49
Abteilung : Rechtsamt Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Postanschrift : Kornmarkt 12
Stadt : Gera
Postleitzahl : 07545
Land, Gliederung (NUTS) : Gera, Kreisfreie Stadt ( DEG02 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Telefon : +493658381120
Fax : +493658381125
Internetadresse : https://www.gera.de
Profil des Erwerbers : https://www.vergabe.rib.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Thüringen
Registrierungsnummer : 16900334-0001-29
Abteilung : Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 - Vergabekammer -
Postanschrift : Jorge-Semprùn-Platz 4
Stadt : Weimar
Postleitzahl : 99423
Land, Gliederung (NUTS) : Weimar, Kreisfreie Stadt ( DEG05 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer
Telefon : +49 361 57332 1254
Fax : +49 361 57332 1059
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-9000

Offizielle Bezeichnung : Brandschutztechnik Müller GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 811 264 593
Postanschrift : Gewerbestr. 1
Stadt : Drei Gleichen
Postleitzahl : 99869
Land, Gliederung (NUTS) : Gotha ( DEG0C )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Brandschutztechnik Müller GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Postanschrift : Gewerbestr. 1
Stadt : Drei Gleichen
Postleitzahl : 99869
Land, Gliederung (NUTS) : DEG0C
Land : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-9001

Offizielle Bezeichnung : Schmitz-Feuerwehrtechnik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE348953725
Postanschrift : Unterm Weinberg 5
Stadt : Farnstädt
Postleitzahl : 06279
Land, Gliederung (NUTS) : Saalekreis ( DEE0B )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Schmitz-Feuerwehrtechnik GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Postanschrift : Unterm Weinberg 5
Stadt : Farnstädt
Postleitzahl : 06279
Land, Gliederung (NUTS) : DEE0B
Land : Deutschland
Telefon : 034776 91760
Fax : 034776 97622
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-9002

Offizielle Bezeichnung : design112 GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 268 158 778
Postanschrift : Auf der Schanze 1-3
Stadt : Limburg an der Lahn
Postleitzahl : 65555
Land, Gliederung (NUTS) : Limburg-Weilburg ( DE723 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : design112 GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Postanschrift : Auf der Schanze 1-3
Stadt : Limburg an der Lahn
Postleitzahl : 65555
Land, Gliederung (NUTS) : DE723
Land : Deutschland
Telefon : +49 6431 94150-10
Fax : +49 6431 94150-50
Gewinner dieser Lose : LOT-0003

8.1 ORG-9003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 64b5d75b-e53b-4a57-9077-57c31bafa1b2 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 30/01/2025 14:17 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00069094-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 22/2025
Datum der Veröffentlichung : 31/01/2025