Sonstige Begründung
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Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden. Sonstige Begründung: Die Samtgemeinde Wathlingen ist Eigentümer kommunaler Gebäude (Grundschule, Mehrzweckhalle, Feuerwehrgebäude, Flüchtlingsunterkunft), die über einen Wärmeliefervertrag mit Wärme (Biogas-BHKW) versorgt werden sollen. Im Rahmen der Bedarfsermittlung ist die Samtgemeinde Wathlingen technisch durch die Land.Plan.Projekt Gehrig & Cortnum Beratende Ingenieure PartG mbB (Einbeck) beraten. Nach der Auswertung der Grundlagenermittlung erstellte die Land.Plan.Projekt Gehrig & Cortnum Beratende Ingenieure PartG mbB eine umfassende technische Bestandsaufnahme und Bewertung, wobei die auf dem europäischen Markt vorhandenen, technischen Ausführungsalternativen geprüft wurden. a) technische Alleinstellung gem. § 14 Abs 4 Nr. 2 lit. b) VgV Gem. § 14 Abs 4 Nr. 2 lit. b) VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies darf jedoch nicht Folge einer künstlichen Verengung des Wettbewerbs sein. Vorliegend gibt die Samtgemeinde Wathlingen lediglich vor, dass die Wärmeversorgungsanlage aus erneuerbaren Energien zu erfolgen hat und lediglich zum Zwecke der Notfallversorgung, d.h. als Redundanz, eine Wärmelieferung aus konventionellen Energien zulässig ist. Diese Anforderungen ergeben sich aus dem EEG und aus den umweltpolitischen Zielvorgaben der Samtgemeinde Wathlingen selbst. Nach der technischen Bewertung der Land.Plan.Projekt Gehrig & Cortnum Beratende Ingenieure PartG mbB kommen als denkbare Alternativen zur bestehenden Anlagenkonzeption zwei Wärmeerzeugungskonzepte in Frage: - Wärmepumpe - Verbrennung von fester Biomasse (Holzhackschnitzel oder Holzpellets) Wärmepumpe: Ein Konzept auf Basis einer Wärmepumpe ist jedoch auszuschließen, da eine hohe ganzjährig benötigte Vorlauftemperatur benötigt wird. Die Versorgung der Baulichkeiten über eine Wärmepumpe ist zur Vermeidung von Kompatibilitätsproblemen, zur Minimierung von Risikopotenzialen im Rahmen der praktischen Umsetzung sowie im Interesse der Systemsicherheit keine angemessene oder taugliche Alternative. Biomasse Anlage: Auch die Versorgung über eine Pelletanlage ist aus technischer Sicht ungeeignet, und zwar sowohl hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit, der Effizienz der Wärmebereitstellung sowie vor dem Hintergrund der CO2-Einsparung. Es ergeben sich folgende und voraussichtliche Anforderungen für eine Biomasse Anlage (Pelletanlage): Notwendigkeit einer Kaskaden-Anlage mit 2/3 Kesseln, Aufstellung in separatem Bauwerk, Komplexe Abgasreinigung (Grundschule, Feuerwehr, Flüchtlingsunterkunft) aufwändiges Genehmigungsverfahren, eine Errichtung der Pelletanlage im Abnehmerbereich in der Nähe der Feuerwehr in unmittelbarer Nähe des Wohngebietes. Folglich wäre ein Standort für eine Biomasseanlage zu errichten und zu genehmigen. Ob die Anlage überhaupt an dem Standort genehmigungsfähig wäre, ist unklar. Folgende Eckparameter (gemäß 44. BImSchV) sind zu berücksichtigen: - Gesamtstaub-Grenzwert 35 mg/m³ (Pelletheizung) - Stickstoff-Dioxid-Grenzwert 370 mg/m³ (Pelletheizung) - Kohlenmonoxid-Grenzwert 220 mg/m³ (Pelletheizung). Die feste Biomasse ist ferner als Schüttgut anzudienen. Zur Deckung des Wärmebedarfs werden ca. 62 to/a Holzpellets benötigt. In Kaltperioden ist mit erhöhter Anlieferung zu rechnen, da der Pelletbedarf bei rund 2,3 to pro Woche liegt. In der Übergangszeit ist diese Lieferung vermutlich einmal monatlich notwendig. Die Problematik hierbei ist, dass der Anfahrtsweg ein von Schülern stark frequentierter Schulweg ist. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Grundschule, eine Sportanlage und die örtliche Feuerwehr. Die Anlieferstrecke verläuft zudem durch das Wohngebiet. Die Heizanlage kann zwar auf einem freien Flurstück im Bereich der Feuerwehr errichtet werden, es müsste dort jedoch ein separates Bauwerk errichtet werden. Nahwärme aus der Biogasanlage: In der Abwägung aller technischen und wirtschaftlichen Aspekte ist die Versorgung der kommunalen Gebäude mit Wärme aus den BHKW der benachbarten Biogasanlage die wirtschaftlich sinnvollste Option. Gleichzeitig erfüllt die Gemeinde damit auch die Pflicht zur Ermittlung und Nutzung von Abwärmepotenzialen im Gemeindegebiet. Entsprechend der Wirtschaftlichkeitsberechnung stellt diese Option auch die einzige wirtschaftliche Lösung der Wärmeversorgung der Gebäude mit erneuerbaren Energien dar.