Switchgear
Lieferung von Komponenten für Schaltanlagen 16,7 Hz und DC und zur Steuerung/Überwachung von Oberleitungsanlagen und von Netzschutzgeräten 50 Hz sowie die Errichtung und Montage von Schaltanlagen 16,7
Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Qualifizierungssystems gemäß § 48 der Sektorenverordnung (SektVO) geeignete und zuverlässige Unternehmen für folgende Gegenstände/Produktkategorien aus: 1.1 – fabrikfertige Kompakttrafostationen, 1.2 – 50-Hz Mittelspannungsschaltanlagen, 2.1 – Werksgefertigte Werke für S-Bahnenergieversorgung, 2.2 – DC-Schaltanlage / DC-Schaltfelder, 2.3 – DC-Leistungsschalter, 2.4 – Erdungskurzschließer, 3.1 – …
Deutschland-Frankfurt am Main: Schaltanlagen
2023/S 206-648658
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): siehe Auftraggeber bzw. E-Mail
E-Mail: sven.bednarek@deutschebahn.com
Telefon: +49 6926523132
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.db.de/pq
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Komponenten für Schaltanlagen 16,7 Hz und DC und zur Steuerung/Überwachung von Oberleitungsanlagen und von Netzschutzgeräten 50 Hz sowie die Errichtung und Montage von Schaltanlagen 16,7
Bundesweite Liefer- und Ausführungsorte
Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Qualifizierungssystems gemäß § 48 der Sektorenverordnung (SektVO) geeignete und zuverlässige Unternehmen für folgende Gegenstände/Produktkategorien aus:
1.1 – fabrikfertige Kompakttrafostationen,
1.2 – 50-Hz Mittelspannungsschaltanlagen,
2.1 – Werksgefertigte Werke für S-Bahnenergieversorgung,
2.2 – DC-Schaltanlage / DC-Schaltfelder,
2.3 – DC-Leistungsschalter,
2.4 – Erdungskurzschließer,
3.1 – 15-kV/16,7-Hz metallgekapselte Schaltanlagen,
3.2 – 110-kV-/16,7-Hz-Freiluft- Hybridschaltmodule sowie Leistungsschalter,
3.3 – 15-MVA- und 10-MVA / (13-MVA) 16,7-Hz-Einphasen-Bahnstromtransformator,
3.4 – 110-kV-Freiluft-Drehtrennschalter,
3.5 – 110-kV/16,7-Hz Kombi-, Strom- und Spannungswandler,
3.6 – Errichtung und Montage von 110-kV-/ 15-kV-Schaltanlagen 16,7 Hz,
3.7 – Oberleitungsprüfeinrichtung,
4.1 – Erdschlussrichtungsortungsrelais – 16,7 Hz,
4.2 – Leitungsdistanzschutz – 16,7 Hz,
4.3 – Leitungsdifferentialschutz – 16,7 Hz,
4.4 – Sammelschienenschutz – 16,7 Hz,
4.5 – Fahrleitungsschutz – 16,7 Hz,
4.6 – Übergeordneter Schutz – 16,7 Hz,
4.7 – Transformatorschutz – 16,7 Hz,
4.8 – UMZ-Schutz – 16,7 Hz,
4.9 – Fahrleitungsschutz – DC,
4.10 – Netzschutzgeräte – 50 Hz,
4.11 – Übergeordneter Schutz – DC,
5.1 – Stationsleittechnik für Bahnstromschaltanlagen, Gleichrichterunterwerke und Erzeugeranlagen,
5.2 – Engineering- und Integrationsleistungen für Stationsleittechnik der Bahnenergieversorgungsanlagen,
6.1 – Ortssteuereinrichtungen / Fernwirkanlagen Oberleitung (OSE/FWA OLA),
7.1 – Oberleitungsspannungsprüfautomatik und Oberleitungserdungsautomatik (OLSP/AGP).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des nicht Vorliegens von Ausschlussgründen (Zuverlässigkeit).
Eignungsfeststellung durch ein auf der Basis § 48 SektVO eingerichteten und betriebenen Qualifikationssystems (Präqualifikationssystem). Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch geführt und mit der Selbstregistrierung der Unternehmen initiiert unter: https:// smart.noncd.db.de
Für das Verfahren gelten die Ziffer 1 bis 4 der aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem Beschaffung Infrastruktur, eingestellt im: Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter: www.deutschebahn.com/lieferantenportal/verfahrensregeln .
Spezielle Verfahrensregeln ergänzend zu den in den Ziffern 1 bis 4 beschriebenen Regeln können bei der Kontaktstelle – wie unter I.1) genannt – abfordert werden. Bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist gebührenfrei.
Für das Verfahren gelten die Ziffern 1 bis 4 der aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem – Lieferung von Komponenten für Schaltanlagen 16,7 Hz und DC und Komponenten zur Steuerung/Überwachung von Oberleitungsanlagen und Lieferung von Netzschutzgeräten 50 Hz sowie die Errichtung und Montage von Schaltanlagen 16,7 Hz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vorliegende Präqualifizierungsverfahren ist die Fortführung des Verfahrens 2022/S 207-592517 vom 26.10.2022. Präqualifikationen aus diesem Präqualifizierungsverfahren behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Falls aus dem aktuell bekanntgemachten Präqualifizierungssystem zusätzliche Nachweise und Anforderungen notwendig sind, können diese für eine gültige Präqualifikationen nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation haben. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache (DE) vorzulegen. Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch (DE). Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Es wird kein Entgelt für die Erstellung der Angebote gezahlt.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html