Urban railway works
Laufwegerneuerung, Bauleistung
Die Stadtwerke München erneuern bis vsl. 2027 die Laufwege im Tunnelnetz der Münchner U-Bahn. Hierzu werden die alten Laufwegelemente, meist bestehend aus Holz, gegen neue Laufwegelemente ausgetauscht. Die noch zu erneuernden Laufwege haben einen Umfang von ca. 20.000 lfm mit einer Breite von 20 - 100 cm.
Deutschland-München: Stadtbahnarbeiten
2023/S 134-425412
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
E-Mail: holzapfel.gregor@swm.de
Telefon: +49 892361-2643
Fax: +49 892361-702643
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laufwegerneuerung, Bauleistung
München
Die Stadtwerke München erneuern bis vsl. 2027 die Laufwege im Tunnelnetz der Münchner U-Bahn. Hierzu werden die alten Laufwegelemente, meist bestehend aus Holz, gegen neue Laufwegelemente ausgetauscht. Die noch zu erneuernden Laufwege haben einen Umfang von ca. 20.000 lfm mit einer Breite von 20 - 100 cm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Über die Präqualifikation wird im Rahmen des in den Antragsunterlagen näher beschriebenen Präqualifikationsverfahrens unter Berücksichtigung der im Antrag enthaltenen Angaben, Erklärungen und Unterlagen entschieden. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für eine Präqualifikation die Einreichung der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung bezüglich der Auftragsart des Qualifizierungssystems zu dem eine Antragstellung erfolgt.
1. Rechtliche und persönliche Lage des Antragstellers;
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
1a) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
1b) Soweit eine Verpflichtung zur Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister besteht, Nachweis der Eintragung mittels Kopie des Handelsregisterauszugs sowie der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
1c) Soweit eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren (z. B. Soka-Bau) besteht, Nachweis der ordnungsgemäßen Bezahlung der Sozialkassenbeiträge mittels Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse;
1d) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mittels Kopie der Versicherungsurkunde.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
2a) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (je Auftragsart die Gegenstand der Antragstellung ist), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
3a) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Die Referenzangaben beziehen sich insbesondere auf folgende Aspekte: Art und Umfang der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen sowie Auftragssumme und Ausführungszeitraum der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen.
Für einzelne Referenzen des Kriteriums Referenzen gelten folgende Anforderungen: Eine Referenz wird im Zuge der Prüfung eines Antrages nur berücksichtigt, wenn deren Beschreibung mittels Verwendung der in den Antragsunterlagen enthaltenen Vorlage erfolgt ist; wenn die Referenz mit der zu vergebenden Leistung grundsätzlich vergleichbar ist und wenn die Referenz zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags bereits fertiggestellt ist (=abgenommen) ist.
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
3b) Kriterium Personelle Ausstattung: Die nachfolgenden aufgestellten Forderungen zum Kriterium Personelle Ausstattung bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre stellen keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
Erklärung über die Gesamtzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Sektorenverordnung (SektVO) stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall einer späteren Auftragserteilung gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag der zukünftigen Aufträge ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Anträge sind ausgeschlossen.
Für das Präqualifizierungsverfahren werden die Antragsunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Antragsunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Anträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer SV-NFI-210707-003 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen über etwaige Änderungen zum Qualifizierungssystems oder Antworten auf Fragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls zuerst eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).