Landeskompetenzstelle zur Beratung bei der Digitalisierung in der Pflege

Es soll eine sachsenweit tätige Landeskompetenzstelle mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsleistungen etabliert werden, die vorrangig bei Fragen zu Fördermöglichkeiten, Bildungsangeboten im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Nutzung gem. SGB XI in Verbindung mit SGB V sowie zu weiteren Möglichkeiten im Rahmen der "Digitalisierung in …

CPV: 85000000 Health and social work services
Deadline:
Dec. 3, 2024, 10 a.m.
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
Landeskompetenzstelle zur Beratung bei der Digitalisierung in der Pflege
Awarding body:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Award number:
#102/24

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Landeskompetenzstelle zur Beratung bei der Digitalisierung in der Pflege
Beschreibung : Es soll eine sachsenweit tätige Landeskompetenzstelle mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsleistungen etabliert werden, die vorrangig bei Fragen zu Fördermöglichkeiten, Bildungsangeboten im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Nutzung gem. SGB XI in Verbindung mit SGB V sowie zu weiteren Möglichkeiten im Rahmen der "Digitalisierung in der Pflege" wie Digitale Pflegeanwendungen, Ambient Assisted Living-Lösungen u.ä. informiert und berät. Die Beratung soll unabhängig und neutral erfolgen. Es sind hierzu Informations- und Beratungsmaterialien mit Aufnahme des Betriebes der Landeskompetenzstelle zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Materialien sind im Verlauf in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den einzelnen Themenbereichen und dem Bedarf der Einrichtungen anzupassen und weiterzuentwickeln. Schulungen des Personals in den Pflegeeinrichtungen sollen nicht konzipiert und durchgeführt werden. Es ist dabei kein eigener Showroom bzw. kein eigenes Praxislabor o.ä. einzurichten. Hierbei soll eher mit vorhandenen Akteuren in Sachsen partnerschaftlich kooperiert werden. Adressaten der Leistungen der Landeskompetenzstelle: Das Angebot soll allen Leistungserbringern im Bereich Pflege in Sachsen zur Verfügung stehen. Es richtet sich an diejenigen, die Beratung in den genannten Bereichen "Anschluss an die TI" und Digitalisierung suchen. Weiterhin soll die Landeskompetenzstelle die übergreifende Vernetzung und den Aufbau eines sachsenweiten Austausch- und Informationsnetzwerkes unterstützen, um die Projektumsetzungen der einzelnen Einrichtungen bzw. Träger zu beschleunigen. Eine örtliche Ansiedlung der Landeskompetenzstelle in Sachsen ist vorerst nicht notwendig. Grundsätzlich ist eine gute Verkehrsanbindung für die notwendige Präsenz der beratenden Personen in den Pflegeeinrichtungen in Sachsen jedoch notwendig.
Kennung des Verfahrens : 7b971c25-274f-46bc-a6b5-76f0747cb4e1
Interne Kennung : #102/24
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01097
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Korruption : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Betrugsbekämpfung : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Zahlungsunfähigkeit : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Entrichtung von Steuern : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Landeskompetenzstelle zur Beratung bei der Digitalisierung in der Pflege
Beschreibung : Es soll eine sachsenweit tätige Landeskompetenzstelle mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsleistungen etabliert werden, die vorrangig bei Fragen zu Fördermöglichkeiten, Bildungsangeboten im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Nutzung gem. SGB XI in Verbindung mit SGB V sowie zu weiteren Möglichkeiten im Rahmen der "Digitalisierung in der Pflege" wie Digitale Pflegeanwendungen, Ambient Assisted Living-Lösungen u.ä. informiert und berät. Die Beratung soll unabhängig und neutral erfolgen. Es sind hierzu Informations- und Beratungsmaterialien mit Aufnahme des Betriebes der Landeskompetenzstelle zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Materialien sind im Verlauf in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den einzelnen Themenbereichen und dem Bedarf der Einrichtungen anzupassen und weiterzuentwickeln. Schulungen des Personals in den Pflegeeinrichtungen sollen nicht konzipiert und durchgeführt werden. Es ist dabei kein eigener Showroom bzw. kein eigenes Praxislabor o.ä. einzurichten. Hierbei soll eher mit vorhandenen Akteuren in Sachsen partnerschaftlich kooperiert werden. Absprachen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgen auch in den monatlichen jour fixe, welche vorrangig als Videokonferenzstattfinden. Das Protokoll zu den jour fixe führt der Auftragnehmer. Leistungsbestandteile im Einzelnen siehe Ziffer 3.1 Teil A der Leistungsbeschreibung Ausführungszeiträume siehe Ziffer 3.2 Teil A der Leistungsbeschreibung
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01097
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 08/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Referenzen Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten und/oder derzeit in Bearbeitung befindlichen vergleichbaren Leistungen (mindestens 1 Referenz). Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »05 Erklärung Referenzen« anzugeben. Projektteam Der Auftragnehmer hat die fachliche Eignung der mit dem Auftrag betrauten Beschäftigten in Formblatt »06 Erklärung Projektteam« entsprechend anzugeben. Für den Betrieb der Landeskompetenzstelle wird ein Aufwand im Stellenumfang von 2,0 Vollzeitäquivalenten mit je 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche angenommen. Das einzusetzende Personal soll dabei über pflegefachliche oder pflegewissenschaftliche und informationstechnische Berufsqualifikationen, jeweils zzgl. mindestens einjähriger Berufserfahrung verfügen. Daneben sind Erfahrungen im Bereich des Projektmanagements in Langzeitprojekten sowie kommunikative, methodische und betriebswirtschaftliche Kompetenzen für die operative Umsetzung der Landeskompetenzstelle nachzuweisen. Die Angabe kann durch formelle Abschlüsse, Zertifikate und/oder durch entsprechende Referenzen erbracht werden. Es ist davon auszugehen, dass zur Informierung und Beratung der Pflegeeinrichtungen vor Ort auch Reisen in ganz Sachsen notwendig sind. Weiterhin ist der Austausch mit den Kompetenzstellen anderer Bundesländer sowie mit dem Kompetenzzentrum des Bundes zu pflegen. Die Tätigkeiten sind daher mit intensiver Reisetätigkeit innerhalb Sachsens und gelegentlicher Reisetätigkeit in andere Bundesländer verbunden. Die Reisekosten nach dem Sächsischem Reisekostengesetz abzurechnen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Arbeitsbedingungen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Eine Vertretungsregelung mit gleichwertiger Qualifikation im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen und zu dokumentieren. Die angegebenen Personen gelten als vertraglich fest vereinbartes Projektteam und sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit oder Ausscheiden eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin) gegen Personen mit hinreichend ähnlichen Qualifikationen, Fachkenntnissen und Erfahrungen austauschbar. Hierzu sind in der Anlage »06 Erklärung Projektteam« die entsprechenden Angaben anzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Grobkonzept
Beschreibung : siehe Ziffer 2.1 Teil B der Leistungsbeschreibung
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 35
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Betrieb der Landeskompetenzstelle
Beschreibung : siehe Ziffer 2.1 Teil B der Leistungsbeschreibung
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Sicherstellung Projektdurchführung
Beschreibung : siehe Ziffer 2.1 Teil B der Leistungsbeschreibung
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 15
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : siehe Ziffer 2.1 Teil B der Leistungsbeschreibung
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 35
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 03/12/2024 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Fehlende Erklärungen und Nachweise kann der Auftraggeber nachfordern. Werden die nachgeforderten Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Registrierungsnummer : 14-0801001SMS01-02
Postanschrift : Albertstraße 10
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01097
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Registrierungsnummer : DE287064009
Postanschrift : Braustraße 2
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04107
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig ( DED52 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 341977-3800
Fax : +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : siehe oben
Postanschrift : Braustraße 2
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04107
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig ( DED52 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 341977-3800
Fax : +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 85d7d6d3-76ef-47d5-bb15-0b1e3f01cdf0 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/10/2024 16:40 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00664443-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 213/2024
Datum der Veröffentlichung : 31/10/2024