ITDZ Berlin: Druckerlösung Epson

Rahmenvertrag über die Lieferung und Bereitstellung von Druckern des Typs MFP EP-4000 und die SilverFast® Behörden-Software (Behördendrucker). Rahmenvertrag über die Lieferung und Bereitstellung von Druckern des Typs MFP EP-4000 und die SilverFast® Behörden-Software (Behördendrucker).

CPV: 30232150 Inkjet printers
Place of execution:
ITDZ Berlin: Druckerlösung Epson
Awarding body:
IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)
Award number:
121_2024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : ITDZ Berlin: Druckerlösung Epson
Beschreibung : Rahmenvertrag über die Lieferung und Bereitstellung von Druckern des Typs MFP EP-4000 und die SilverFast® Behörden-Software (Behördendrucker).
Kennung des Verfahrens : 0008fe6b-e855-4846-ab6d-33e7da3fc72e
Interne Kennung : 121_2024
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30232150 Tintenstrahldrucker

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10713
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 1 282 475 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : ITDZ Berlin: Druckerlösung Epson
Beschreibung : Rahmenvertrag über die Lieferung und Bereitstellung von Druckern des Typs MFP EP-4000 und die SilverFast® Behörden-Software (Behördendrucker).
Interne Kennung : 0

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30232150 Tintenstrahldrucker

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10713
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 1 282 475 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Preis.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Preis.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 2 771 618 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Beschaffung der Scan- und Drucklösung MFP-EP-4000 (SilverFast) der Fa. LaserSoft Imaging wird wie folgt begründet: Für den Druck von Aufenthaltstiteln (neben eAT), Zusatzblättern, Fiktionsbescheinigungen, Duldungen, Reiseausweisen und sonstigen Bescheinigungen sind nach dem AufenthG i.V.m. § 58 AufenthV bestimmte Vordruckmuster zu verwenden (sensible Dokumente). Aus sicherheitstechnischen Gründen ist für den Druck der o.g. Dokumente der Einsatz von Tintenstrahldruckern festgelegt. Im Gegensatz zum Laserdruckverfahren kann beim Tintenstrahldruckverfahren die Tinte in das Dokument eindringen und dadurch eine höhere Fälschungssicherheit erreicht werden. Die Bundesdruckerei (BDr) testet und zertifiziert entsprechende Geräte. Mit der Zertifizierung durch die BDr ist sichergestellt, dass alle an den Druck von sensiblen Dokumenten gestellten Voraussetzungen durch das entsprechende Gerät eingehalten werden (klare Festlegung bzgl. Verantwortlichkeiten; hinr. Sicherheit für die Behörden). Nutzt man ein handelsübliches nicht zertifiziertes Gerät, hat die jeweilige die Geräte nutzende Behörde (also z.B. das LEA) dafür Sorge zu tragen, dass die an die Tintenstrahldrucker gestellten Anforderungen auch stets eingehalten werden. Sie müsste sich darüber hinaus diese Bestätigung vom Hersteller in turnusmäßigen Abständen erneuern lassen. Vor diesem Hintergrund ist – auch nach Rücksprache mit IT SiB – ein von der Bundesdruckerei zertifiziertes Gerät einzusetzen. Die Reduktion auf von der Bundesdruckerei zertifizierte Geräte ergibt zudem aus einer Ausnahmegenehmigung der IKT-Steuerung vom 22.05.2020, welche die ausschließlich die Anbindung eben dieser Geräte via USB gestattet. Das einzige aktuell in großer Stückzahl verfügbare und für den behördlichen Einsatz mit dem DIGANT-Verfahren zertifizierte Gerät (Epson Work Force Pro WF-C5890DWF) wird von der Firma LaserSoft Imaging als Grundlage für die Scan- und Drucklösung MFP-EP-4000 (SilverFast) verwendet, welche gemäß den Vorgaben der Bundesdruckerei konzipiert wurde. Aus ergonomischen Gründen, insbesondere zur Reduzierung der Geräte auf den Schreibtischen der einzelnen Mitarbeiter soll ein Multifunktionsgerät (Drucker und Scanner samt Software) eingesetzt werden. Würde man sich lediglich für einen zertifizierten Drucker entscheiden, bedürfte es der zusätzlichen Beschaffung von Scannern, was zudem weder wirtschaftlich noch praktisch umsetzbar ist. Wie bisher auch, soll erneut eine Lösung des „Druckens über Netz“ eingesetzt werden. Der Druck über Netz hat den enormen Vorteil, dass im Bedarfsfall mehrere Mitarbeiter über ein Gerät drucken können (was bei dem Druck über USB leider nicht möglich ist). Für diese Lösung ist zwingend die Entwicklung von Druckertreibern bzw. entsprechender Software erforderlich, die durch den Hersteller LaserSoft Imaging entwickelt wird. Diese Lösung sorgt für eine deutlich höhere Sicherheit in der Aufrechterhaltung des regulären Dienstbetriebes. Die im Einsatz befindlichen MFP-EP-2000-Geräte müssen nach nun fünf Jahren zwingend erneuert und sollen durch die Folge-Generation MFP-EP-4000 ersetzt werden. Durch die technische Ähnlichkeit ist eine effiziente Anbindung an das Fachverfahren, eine ressourcenschonende Administration und die ergonomische Bedienung aus dem Fachverfahren möglich. Diese Ziele könnten durch die Beschaffung eines Fabrikats eines anderen Herstellers nicht erreicht werden.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : BVC Computerhandels GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : BVC Computerhandels GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 2 771 618 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 121/2024
Titel : ITDZ Berlin: Druckerlösung Epson
Datum der Auswahl des Gewinners : 24/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 24/01/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)
Registrierungsnummer : 11-2000001000-30
Abteilung : Zentrale Beschaffung
Postanschrift : Berliner Straße 112-115
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10713
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Beschaffung
Telefon : +49 30 90222-0
Fax : +49 3090283055
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : 11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin-Luther-Straße 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon : +49 3090138316
Fax : +49 3090137613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-9000

Offizielle Bezeichnung : BVC Computerhandels GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE813006697
Postanschrift : Zwickauer Damm 5
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 12353
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : BVC Computerhandels GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Postanschrift : Zwickauer Damm 5
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 12353
Land, Gliederung (NUTS) : DE300
Land : Deutschland
Telefon : +49302005666
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-9001

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 2aae1a5a-1c99-4483-baae-813334a9aaa1 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 31/01/2025 12:51 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00071286-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 23/2025
Datum der Veröffentlichung : 03/02/2025