Zusätzliche Informationen
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#Besonders auch geeignet für:freelance#, Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiven Kriterien: a) Anzahl der wertungsfähigen Referenzen: Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 3 bis 4 wertungsfähigen Referenzen erhält 5 Punkte, ein Bewerber mit 5 oder mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte. Die maximal zu erzielende Punktzahl bei den Auswahlkriterien lit a) liegt danach bei 10 Punkten. b) Qualitative Projektmerkmale der Referenzen: Die wertungsfähigen Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung der nachfolgenden qualitativen Projektmerkmale bewertet. Dabei wird jede Referenz gesondert gewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert der vom Bewerber eingereichten, wertungsfähigen Referenzen anhand der erzielten Gesamtsumme dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 2 multipliziert. Die maximal erzielbare Punktzahl bei den Auswahlkriterien lit b) liegt bei 30 Punkten. Die qualitativen Projektmerkmale, die jeweils für sich betrachtet und mit den angegebenen Punkten gewertet werden, lauten wie folgt: Planungsgegenstand: Die Referenzleistung betraf die Planung eines Brückenbauwerks, das in die Hono-rarzone III oder höher gemäß § 44 Abs. 4, 5 i.V.m. Anlage 12.2 der HOAI einzuord-nen war und das zudem Bahngleise der DB Netz AG oder vergleichbarer Eisen-bahninfrastrukturunternehmen überquerte: 3 Punkte Planungsleistungen: Die im Rahmen der Referenzleistung erbrachten Planungsleistungen - erfassten zusätzlich Grundleistungen des Leistungsbildes Objekt- planung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI oder Grundleistungen der Fachplanung Technisches Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 4 Punkte -hatten als Besondere Leistung die örtliche Bauüberwachung zum Gegenstand 4 Punkte -beinhalteten als Besondere Leistung die Planung des Abstimmungs-, Anzeige- und Anmeldeprozesses (Sperrpausenanmeldungen etc.) mit der Deutschen Bahn (DB Netz AG / Deutsche Bahn AG) 4 Punkte Die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den Auswahlkriterien gemäß lit. (a) und (b) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte auch nach Anwendung der vorgenannten Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten werden, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die höhere Anzahl der eingereichten wertungsfähigen Referenzen und bei gleicher Anzahl die größere Aktualität der Referenzen. Falls auch nach Anwendung dieser objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl weiterhin überschritten wird, weil Bewerber dieselbe Punktzahl, dieselbe Anzahl an Referenzen mit derselben Aktualität aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen. Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angbot im durchgeführten Verhandlungsverfahren abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der damaligen Angebote den Auftrag anzutragen Zusätzliche Informationen: Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Ubertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separatsi Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Ubermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.