Ingenieurleistungen Generalplanung zur Gründungssanierung Hochschule für Musik Hans Eisler - ID24183Ge

Im Zusammenhang mit der Errichtung des Ersatzneubaus der Rathausbrücke sind im Gebäudeeck Schlossplatz/Spree des Neuen Marstalls (Hochschule für Musik Hans Eisler) Schäden in Form von Rissbildungen und Setzungen eingetreten. Dadurch resultiert eine latente Instabilität des Gebäudes, die eine Sanierung in den Schadensbereichen Gründung und Statik, Hochbau, Tiefbau, Wasserbau und Geotechnik …

CPV: 71000000 Architectural, construction, engineering and inspection services, 71300000 Engineering services, 71327000 Load-bearing structure design services, 71321100 Construction economics services, 71352000 Subsurface surveying services, 71340000 Integrated engineering services, 71325000 Foundation-design services, 71322000 Engineering design services for the construction of civil engineering works, 71311000 Civil engineering consultancy services, 71332000 Geotechnical engineering services
Place of execution:
Ingenieurleistungen Generalplanung zur Gründungssanierung Hochschule für Musik Hans Eisler - ID24183Ge
Awarding body:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Award number:
VM_24183_VgV_VmT_Ge

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Ingenieurleistungen Generalplanung zur Gründungssanierung Hochschule für Musik Hans Eisler - ID24183Ge
Beschreibung : Im Zusammenhang mit der Errichtung des Ersatzneubaus der Rathausbrücke sind im Gebäudeeck Schlossplatz/Spree des Neuen Marstalls (Hochschule für Musik Hans Eisler) Schäden in Form von Rissbildungen und Setzungen eingetreten. Dadurch resultiert eine latente Instabilität des Gebäudes, die eine Sanierung in den Schadensbereichen Gründung und Statik, Hochbau, Tiefbau, Wasserbau und Geotechnik erfordert. Im Ergebnis erster Erkundungen wurden insbesondere entlang der spreeseitigen Außenwand deutliche Defizite hinsichtlich der Ausbildung der Fundamente im Kontext der vorhandenen Randbedingungen (Spreesohle, Ufersicherung) festgestellt. Auf Grund der komplexen Lage ist auch die Baustelleneinrichtung von Bedeutung. Zudem sind umfangreiche Abstimmungen mit verschiedenen Ämtern, u.a. mit der Wasserbehörde, zu führen.
Kennung des Verfahrens : b53549e4-f7c9-4b41-9e26-bc032d69f99e
Interne Kennung : VM_24183_VgV_VmT_Ge
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71321100 Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71352000 Untergrunduntersuchungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71340000 Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71325000 Planung von Fundamenten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10178
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Zum Zeitpunkt der Bewerbung (Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge gem. Nr. 5.1.12) sind als Nachweis der Eignung die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und die Zusatzerklärung zur EEE (ZEEE) einzureichen. Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE siehe: https://eee.evergabe-online.de/ ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen, als PDF-Datei auf elektronischem Wege auf der Vergabeplattform (Textform) inklusive der vollständig ausgefüllten Zusatzerklärung (ZEEE) zur EEE hochzuladen. Wird die Zusatzerklärung als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt, ist diese auszufüllen und auf dem Platzhalter "Bewerberbogen" hochzuladen. Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach auszufüllen. Bewerber-/Bietergemeinschaften: - haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): - Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Angaben in der ZEEE und Teil V soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind; Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): - wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen. EEE Teil IV - Eignungskriterien: - die vom AG zur Verfügung gestellte Zusatzerklärung zur EEE ist zwingend zu vervollständigen. EEE Teil V - Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber: - hier muss der Bewerber zu den in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren. Ein allgemeines Infoblatt zur Abgabe der EEE und der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE sind bei den Vergabeunterlagen eingestellt. Zur Prüfung des Teilnahmeantrages (TNA) ist zwingend die vom AG erzeugte EEE-Anfrage (Datei: "espd-Request.xml") gem. Infoblatt Abgabe EEE zu vervollständigen und mit der ausgefüllten ZEEE inkl. der Eignungskriterien zur EEE einzureichen. Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEEs. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe mit Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen in der Zusatzerklärung zur EEE anzugeben und einzureichen. Eine fehlende EEE/ZEEE führt zum Ausschluss. Nachforderungen sind ausgeschlossen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle Nachweise sowie Unterlagen sind gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. 1) Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. 2) Bekanntmachung/EEE/Zusatzerklärung-EEE/Vergabeunterlagen sowie Hinweise/Anfragen/ Korrekturen siehe Nr. 5.1.11 Auftragsunterlagen. 3) Nur die in den ZEEEs genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung bezieht sich auf die Mindestzahl von Referenzen. Bei Nennung weiterer Referenzen ist die ZEEE (Datei) ein weiteres Mal zu verwenden. 4) Änderungen in der EEE/ZEEE sind nicht zulässig. 5) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 6) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. 7) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten ( www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 8) Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. Nr. 2.1.4 Allgemeine Informationen und Nr. 5.1.9 Eignungskriterien). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden. 9) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 10) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV). 11) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. 12) Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden. 13) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. 14) Im Verhandlungsverfahren wird die Erarbeitung eines Bearbeitungskonzepts erwartet und mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000 € brutto vergütet.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Ingenieurleistungen der Generalplanung mit den Fachbereichen Gründung und Statik, Hochbau, Tiefbau, Wasserbau und Geotechnik sowie Baustelleneinrichtung zur Gründungssanierung Hochschule für Musik Hans Eisler - ID24183Ge
Beschreibung : Mit der Errichtung des Ersatzneubaus der Rathausbrücke sind im Gebäudeeck Schlossplatz/Spree des Neuen Marstalls (Hochschule für Musik Hans Eisler) Schäden in Form von Rissbildungen und Setzungen eingetreten. Dadurch resultiert eine latente Instabilität des Gebäudes, die eine Sanierung sowohl in der Gründungsebene wie auch im Hochbau erfordert. Im Ergebnis erster Erkundungen wurden insbesondere entlang der spreeseitigen Außenwand deutliche Defizite hinsichtlich der Ausbildung der Fundamente im Kontext der vorhandenen Randbedingungen (Spreesohle, Ufersicherung) festgestellt. Auf Grund der komplexen Lage ist auch die Baustelleneinrichtung von Bedeutung. Zudem sind umfangreiche Abstimmungen mit verschiedenen Ämtern, u.a. mit der Wasserbehörde, zu führen. Das Gebäude ist flach gegründet als Streifenfundament und mit Punktfundamenten, abweichend davon reicht die spreeseitige Marstallwand bis auf 4 m unter Grundwasser- bzw. Spreeniveau mit einer vorgelagerten Holzspundwandkolksicherung auf der Spreesohle. Es bestehen jedoch Defizite hinsichtlich der Festigkeit der Fundamentstrukturen / Gebäudestrukturen und insgesamt der bauzeitlichen Gründungssituation. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die vorgesetzte historische Uferbefestigung in einem ausreichend guten baulichen Zustand befindet, um die Lasten auf dem höherliegenden Fundament des Marstalls aufzunehmen. Sowohl das historische Plateau als auch das neu davorgesetzte Rathausbrückenplateau erzeugt in der Marstallaußenwand eine zusätzliche Stabilität, die jedoch das Defizit der unterschiedlichen Gründungsebenen nicht kompensieren kann. Jedoch ist die Kolksicherung nicht mehr intakt. Taucherergebnisse hierzu liegen vor. Sowohl die festgestellten Defizite im Gründungsbereich der spreeseitigen und im Anschlussbereich der straßenseitigen Wand als auch die planmäßige Gründungsebene im Niveau der Spreesohle, die daraus resultierende unzureichende Einbettung der wasserseitigen Fundamente verbunden mit den sehr geringen Festigkeiten des Verfüllbetons und Schädigung der Kolksicherungsspundwand, führen zum großen Verformungs-/Setzungspotential. In diesem Zusammenhang haben bereits und werden in der Zukunft etwaige Veränderungen der Einbettungssituation, Laständerungen aus Umbauzuständen, größere Grundwasserschwankungen, wie auch etwaige dynamische Einflüsse aus Verkehr bzw. benachbarten erschütterungsimitierenden Arbeiten zu weiteren Setzungen führen. Zur Beseitigung dieser Standsicherheitsgefährdungspotentiale und zur Herbeiführung einer setzungsarmen Nutzung des Gebäudes, müssten Ergänzungsgründungskörper unterhalb der spreeseitigen und im Übergangsbereich der straßenseitigen Wand hergestellt werden. Im Zusammenhang mit der nicht nachweisbaren Kolksicherung sind in diesem Bereich Technologien/Vorgehensweisen, die den ausführungsbedingten, temporären Stabilitätsverlust minimieren, anzuwenden. Um eine fundierte und langfristig wirksame Ertüchtigung der spreeseitigen Außenwand des Marstalls zu erzielen, sollten neben der Notwendigkeit der direkten Gründungsertüchtigung auch die jetzige Kolksicherung erneuert werden. Beide Maßnahmen sollten aufeinander abgestimmt werden. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA), welches die Erneuerung der Mühlendammschleuse plant, was auch Auswirkung auf den Schiffsverkehr in der Spree hat. Zur Erhöhung der Grundstabilität / Resttragfähigkeit sollte eine horizontale Verspannung / Verankerung der straßenseitigen Fassadenwände auch unterhalb des Geländes / im Kellergeschossniveau ausgeführt werden. Die Auswirkung der bereits eingetretenen und eventuell noch möglichen Setzungen auf den Hochbau sollte durch den Tragwerksplaner überprüft werden. Hierbei ist nicht nur die Gesamtstabilität des Gebäudes, sondern auch und insbesondere die Einzeltragglieder zu betrachten. Durch die Schiefstellung einzelner Tragelemente kann es zu Versagen dieser und im Nachgang des gesamten Gebäudes führen. Auf Grundlage dieser Betrachtungen sollte ein Grenzmaß der Setzung festgelegt werden und mit entsprechendem Abstand zu diesem Wert auch ein Alarmwert. Zur Überwachung möglicher Setzungs- und Kipperscheinungen erfolgt bereits seit Februar 2021 ein Monitoring. Diese geodätische Betrachtung über einen längeren Zeitraum ist auch für die Sanierungsmaßnahme in Verbindung mit der Wahl der einzusetzenden Technologien und baulichen Abfolge von großer Bedeutung. Die notwendigen Leistungen sollen durch einen Generalplaner erbracht werden. Für die spätere Ausführung der Bauarbeiten soll voraussichtlich ein GU gebunden werden. Hierfür sind u.a. eine BPU zu erstellen, in der LP 6 eine funktionale Leistungsbeschreibung, in der LP 7 bei der Vertragserstellung mitzuwirken und in der LP 8 das GU-Controlling durchzuführen. Die Maßnahme wird bei laufendem Betrieb der Hochschule, aber auch außerhalb des Gebäudes (z.B. Schiffsverkehr auf der Spree) durchgeführt. Das Leistungsbild beinhaltet die Baustelleneinrichtung mit Verbau / Spundwand an der Spree, Zugang in den Keller für HDI, ggf. Stromversorgung und Materiallager mit Bauzaun, weitere Behelfsmaßnahmen, ggf. Abfangungen und Aussteifungen sowie weitere Probebohrungen. Der Tiefbau gliedert sich in die Sanierungsbereiche 1 (Ertüchtigung der besonders sensiblen Gründungsstruktur im Eckbereich zur Brücke), 2 (Erneuerung der Kolksicherung, Abdichtung), 3 (HDI Injektion unter Streifen und Einzelfundamenten) und 4 (Abfangung des Fundamentdrucks aus fehlender Abtreppung). Im Hochbau erfolgen eine Horizontalaussteifung im Bereich des Kellers sowie die Herstellung eines Bauwerkverbundes mit den Einzelfundamenten. Beginn der Leistungen zur Planung und Aufstellung der BPU ist bis zum September 2025 vorgesehen. Ab Oktober 2025 sollen die Bauvergaben starten. Baubeginn der Gründungssanierung ist für April 2026 geplant mit einer Bauzeit bis November 2027. Die vorläufigen Baukosten belaufen sich auf 7,5 Mio. €. Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Interne Kennung : VM_24183_VgV_VmT_Ge – Hochschule für Musik Hans Eisler, Gründungssanierung

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71311000 Beratung im Tief- und Hochbau
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71352000 Untergrunduntersuchungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71340000 Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71325000 Planung von Fundamenten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Optionen :
Beschreibung der Optionen : a) Stufenweise Beauftragung: Der AG beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme, weitere Leistungen über die Erstellung der BPU – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. b) Besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Gründungssanierung. C) Begleitung und Controlling eines GU bei der Umsetzung.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Schlossplatz 7
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10178
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 32 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel : Gleichstellung der Geschlechter

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Angaben zu einem besonderen Berufsstand und Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Beschreibung : Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: a) Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen; b) Erklärung zur Eintragung in Handels– oder Berufsregister; c) Verfügt über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens; d) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von Fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB. Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Die geforderten Schlüsselpersonen (PL/stellv. PL/ MA Wasserbau), gemäß technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit müssen über eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder gleichwertig im Baubereich verfügen. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliche Personal: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Angaben zu wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit [1] Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV und Abs. 4 Nr. 2 VgV [2] Angaben Mindestjahresumsatz nach § § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. Nr. 4 VgV
Beschreibung : Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: [1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der ZEEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der ZEEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann (siehe Folgetext). Eine Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch. Schließt eine Bewerbergemeinschaft keine zu den oben genannten Bedingungen angegebene Berufshaftpflichtversicherung ab, muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen. [2] Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV: Anzugeben ist der spezifische Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung (Ingenieurleistungen Gründung und Statik im Hochbau) jeweils in den letzten 3 Jahren (2021/2022/2023) sowie der entsprechende Durchschnittliche Jahresumsatz (netto) dieser letzten 3 Jahre. Geforderte Mindeststandards: [zu 1] Ein Bewerber muss die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung erbringen; [zu 2] Ein Bewerber wird bei Nichteinhaltung eines spezifischen Jahresumsatzes im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2021/2022/2023) von mindestens 250.000 EUR (netto) nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Angaben zu technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit [1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV [2] Angaben der technischen Fachkräfte nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV [3] Erklärung über Beschäftigte und Anzahl der Führungskräfte nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV
Beschreibung : [1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, Angaben zu: Gefordert werden zwei Referenzen des hauptverantwortlichen Unternehmens in Bezug auf die Sanierung von Gründung und Tragwerk. Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Planungs- und Ausführungszeitraum, Datum der Übergabe der Leistungsphase 8 der HOAI an den AG, Gesamtkosten (KG 200-700 nach DIN 276), Kontaktdaten des Auftraggebers (öffentlich/privat), Tel./EMail, Angaben zu den Schadensbereichen, zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Sanierungsmaßnahme mit kurzer Beschreibung, zu den Sanierungskosten (brutto) bzw. dem Gesamtauftragswert (brutto). [2] Angaben zu den Schlüsselpersonen, die für die Erbringung der Leistungen vorgesehen sind: a) — Projektleitung (PL) b) — stellvertretende PL, c) — Bearbeiter Wasserbau Für jede benannte Person sind folgende Angaben dem Teilnahmeantrag beizufügen: Name, Nachname, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Nachweis über die Befähigung zur Übernahme der geforderten Leistungen wie Hochschul- und Fachhochschulabschluss, Berufsausbildung und Weiterbildung, Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Berufsjahre in der Projektleitung allgemein und in der Projektleitung in leitender Funktion (die Auswahlkriterien) sind zu beachten. Die Nachweise wie Lebenslauf, Zeugnisse und Urkunden und eine Liste der persönlichen Referenzen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen; [3] Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2021/2022/2023) Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte des/r Bewerbers/Bietergemeinschaft und /oder der Kapazitäten anderer Unternehmen, gegliedert nach den Disziplinen Gründung, Statik, Hochbau, Wasserbau und Tiefbau. Geforderte Mindeststandards [zu 1] Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind: a) die Referenz muss vom Büro des Bewerbers oder dessen Rechtsvorgänger bearbeitet worden sein, b) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein. Die Übergabe des Objektes an den Bauherrn darf max. 10 Jahre zurückliegen, d. h. bis vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung c) Die Gesamtkosten (KG 200-700) der Referenz betragen mindestens 3 Mio. EUR (brutto) d) Es handelt sich um eine Sanierung von Gründung und Tragwerk
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Auswahlkriterien
Beschreibung : Die nachfolgend genannten Eignungskriterien unterliegen einem Punktesystem, mit welchem der Bewerber insgesamt 100 Punkte erzielen kann. Die 3-5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe von Erstangeboten einschließlich aller dazugehörigen Unterlagen aufgefordert. Für jedes Referenzprojekt, welches die Mindestanforderungen erfüllt, kann eine Gesamtpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden. Für die Angaben zur Eignung / Qualifikation der Projektbeteiligten (Projektleitung; stellvertretende Projektleitung; weitere Mitarbeiter), welche die Mindestanforderungen erfüllen, kann eine Gesamtpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden. Für die geforderte Mitarbeiterstruktur nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV können 10 Punkte erreicht werden. [1.1] Die für jede Referenz zu vergebenen 30 Pkt. werden anhand der Summe der folgenden Unterkriterien vergeben: [1.1.1] 4 Pkt. = Die Gesamtkosten (Kostengruppe 200-700) betragen mindestens 5 Mio. EUR brutto. [1.1.2] 5 Pkt. = Die Referenz beinhaltet eine komplexe innerstädtische Baustelleneinrichtung einschließlich Baubehelfsmaßnahmen wie Abfangungen und Aussteifungen. [1.1.3] 5 Pkt. = Das Bauwerk besteht aus Einzelfundamenten. [1.1.4] 4 Pkt. = Die Referenz beinhaltet auf Grund seiner Wasserlage eine Kolksicherung. [1.1.5] 4 Pkt. = Die Referenz beinhaltet Bauen im laufenden Betrieb. [1.1.6] 4 Pkt. = Es handelt sich um eine öffentliche Baumaßnahme, die durch einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB beauftragt wurde. [1.1.7] 4 Pkt. = Die benannte Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung war in verantwortlicher Stellung im Referenzprojekt tätig. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Referenzprojekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Referenzprojekte) multipliziert. [2.] Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten: max. 30 Punkte als Summe folgender Unterkriterien: Projektleitung (PL) [2.1] 5 Pkt. = Die Projektleitung weist mehr als 10 Berufsjahre Planungs- und Durchführungspraxis als Bauingenieur oder gleichwertig mit Aufgabenbereich Sanierung von Gründung und Tragwerk und davon mindestens 5 Jahre als Projektleiter nach und mind. eine Referenz als Bearbeiter einer vergleichbaren Sanierung von Gründung und Tragwerk hinsichtlich seiner Komplexität. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 1 bis max. 3 persönliche Referenzen (Eigenerklärung) erforderlich. 5 Pkt. = Die Projektleitung weist mehr als 5 Berufsjahre Planungs- und Durchführungspraxis als Bauingenieur oder gleichwertig mit Aufgabenbereich Sanierung von Gründung und Tragwerk nach und mind. eine Referenz als Bearbeiter einer Sanierung von Gründung und Tragwerk. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 1 bis max. 3 persönliche Referenzen (Eigenerklärung) erforderlich. [2.2] 5 Pkt. = Die stellvertretende Projektleitung weist mehr als 10 Berufsjahre Planungs- und Durchführungspraxis als Bauingenieur oder gleichwertig mit Aufgabenbereich Sanierung von Gründung und Tragwerk nach und mind. eine Referenz als Bearbeiter einer vergleichbaren Sanierung von Gründung und Tragwerk hinsichtlich seiner Komplexität. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 1 bis max. 3 persönliche Referenzen (Eigenerklärung) erforderlich. 5 Pkt. = Die stellvertretende Projektleitung weist mehr als 5 Berufsjahre Planungs- und Durchführungspraxis als Bauingenieur oder gleichwertig mit Aufgabenbereich Sanierung von Gründung und Tragwerk nach und mind. eine Referenz als Bearbeiter einer Sanierung von Gründung und Tragwerk. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 1 bis max. 3 persönliche Referenzen (Eigenerklärung) erforderlich. [2.3] 5 Pkt. = Der Bearbeiter weist mehr als 10 Berufsjahre Planungs- und Durchführungspraxis als Bauingenieur oder gleichwertig mit Aufgabenbereich Wasserbau nach und mind. eine Referenz als Bearbeiter einer Kolksicherung. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 1 bis max. 3 persönliche Referenzen (Eigenerklärung) erforderlich. 5 Pkt. = Der Bearbeiter weist mehr als 5 Berufsjahre Planungs- und Durchführungspraxis als Bauingenieur oder gleichwertig mit Aufgabenbereich Wasserbau nach und mind. eine Referenz als Bearbeiter im Wasserbau nachweist. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 1 bis max. 3 persönliche Referenzen (Eigenerklärung) erforderlich. Es dürfen max. 3 Projektmitarbeiter vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. [3.1] 10 Pkt. = In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre jeweils mindestens 2 Mitarbeitende mit Hochschulabschluss in den Disziplinen Gründung, Statik, Hochbau, Wasserbau und Tiefbau nachgewiesen. Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau) : 100
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (siehe Formular 240710_HFM_Zuschlagskriterien.pdf) aufgeführt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 03/12/2024 13:30 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 2 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : siehe Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform : Eine Bewerber- / Bietergemeinschaft hat mit Teilnahmeantrag eine Erklärung (ZEEE) aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Landes Berlin
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Registrierungsnummer : 0204:11-1300000V01-71
Abteilung : Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Postanschrift : Fehrbelliner Platz 2
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10707
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : SenStadt, Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Telefon : +49 30901393342
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin-Luther-Str. 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon : +49 3090138316
Fax : +49 3090137613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 58163a70-6069-445a-9797-0f03ea447ec2 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 01/11/2024 10:18 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00671225-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 215/2024
Datum der Veröffentlichung : 05/11/2024