Beschreibung
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Eignung zur Berufsausübung: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung) Bei Kammermitgliedschaft - Kopie des Kammerausweises /der Mitgliedschaftsurkunde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz insgesamt, im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf die Leistungen der "Technischen Gebäudeausrüstung" gem. HOAI in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021,2022,2023) Mindestanforderung: größer/gleich 150.000 EUR (netto)/Jahr im Durchschnitt 2. Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Es ist eine Kopie der bestehenden Haftpflichtversicherung mit den v.g. Deckungssummen dem Angebot beizufügen oder es ist eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, erforderlich (siehe Eigenerklärung Haftpflichtversicherung.) Die Versicherung muss mindestens 3-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eíne Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei Betätigung des Bieters als Partner einer ARGE, bei Schäden , die von Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Mindestkriterium: Mindestens ein Ingenieur oder gleichwertige Berufszulassung getrennt für die Fachbereiche TGA HLS und TGA Elektro. Bei ausländischen Bietern muss ein Nachweis über die Einhaltung der Eignungskriterien vorhanden sein (ein Nachweis ist beizufügen)! Nachweis der Sachkunde Trinkwasserhygiene für Planung, Ausführung und Betrieb von Trinkwasser-Installationen: VDI/DVGW 6023 Kat. A; Fachkraft für Hygiene in der Trinkwasserinstallation, Planung, Ausführung und Bauüberwachung; u.ä. (Nachweise sind beizufügen!) Mindestanforderung 5 Jahre Berufserfahrung der Projektleitung und der Bauleitung, Name der vorgesehenen Projektleitung und Berufsjahre als Projektleitung Name der vorgesehenen Bauleitung und Berufsjahre als Bauleitung Für Projektleitung und Bauleitung sind Ausbildungsnachweise, Diplomurkunden o.ä. als Anlage beizufügen. Die v.g. geforderten Kriterien der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist in einem gesonderten Beschrieb beizufügen. 2. Referenzprojekt Bieter (Büro): Technische Gebäudeausrüstung TGA HSE Mindestanforderung Referenzen Es ist mindestens 1 Referenzprojekt mit folgenden Mindestanforderungen einzureichen: Getrennt oder in einem Projekt für: 1. die Anlagegruppen 410, 420 (TGA H, S) 2. die Anlagegruppen 440 (TGA Elektro) "Sanierung, Instandsetzung oder Modernisierung im laufenden Betrieb", in einer Schule oder Kindertagesstätte, Kindergarten, Kinderhort oder vergleichbar, ab 2019 fertiggestellt mit: - anrechenbaren Kosten: Kstgr. 410, 420 größer/gleich 600.000,00 EUR netto und - erbrachte Leistungsphasen 2 - 3, 5 - 8 "Sanierung, Instandsetzung oder Modernisierung im laufenden Betrieb", in einer Schule oder Kindertagesstätte, Kindergarten, Kinderhort oder vergleichbar, ab 2019 fertiggestellt mit: - anrechenbaren Kosten: Kstgr. 440 größer/gleich 120.000,00 EUR netto und - erbrachte Leistungsphasen 2 - 3, 5 - 8 Neubauten und Erweiterungsbauten werden nicht berücksichtigt! Es können max. 2 Referenzprojekte pro HS und E eingereicht werden. Die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) muss im Zeitraum 01.01.2019 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist erfolgt sein. Als fertiggestellt gilt das Projekt nach Fertigstellung und Abnahme der betreffenden Gewerke und Inbetriebnahme des Gebäudes. Das gesamte Investitionsvolumen des jeweiligen Referenzprojekts muss damit abgedeckt sein. Teilsanierungsabschnitte, die unterhalb des geforderten Investitionsvolumens liegen, können nicht gewertet werden. Die Kosten beziehen sich immer nur auf das genannte Referenzprojekt und sind entsprechend anzugeben, d.h. bei einem Referenzprojekt einer "Modernisierung mit Erweiterung" sind die Kosten für die Erweiterung und Modernisierung getrennt auszuweisen! Eigene zusätzliche Projektdarstellungen können ergänzend in einem Umfang von max. 2 DIN-A 4 je Referenz beigefügt werden. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Ein Nachfordern von Angaben ist ausgeschlossen.