Zusätzliche Informationen
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Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterien. Sämtliche Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Den Unterlagen liegt informationshalber eine Eigenerklärung (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) bei. Diese ist vor Zuschlagserteilung abzugeben. Fortsetzung der Eignungskriterien "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" III.Für den Bewerber und Generalunternehmer ist mindestens eine Referenz einzureichen, die folgende Mindestanforderungen erfüllt (Anlage 1 - Referenzblatt 7): 1. Für den Bewerber sind die nachfolgenden Anforderungen a) und e) in der Referenz nachzuweisen: a) Das Referenzprojekt muss im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist Teilnahmeantrag fertig gestellt und abgenommen (baurechtliche Abnahme) worden sein. b) Alle Referenzen müssen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz fertiggestellt und abgenommen worden sein. c) Im Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau in einer Großstadt (> 100.000 Einwohner) handeln. d) Der Bewerber und/oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft waren im Referenzprojekt Total- oder Generalunternehmer für das Projekt. "Generalunternehmer" bedeutet, dass der Referenzinhaber mindestens alle wesentlichen Leistungen der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 ausgeführt hat; "Totalunternehmer" bedeutet, dass der Referenzinhaber außerdem mindestens alle wesentlichen Planungsleistungen mindestens der Leistungsphasen 5 und 8 HOAI ausgeführt hat. e) Das Referenzprojekt muss in der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) mindestens in den Leistungsbildern a.Objektplanung gemäß § 34 HOAI b.Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI c.Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI sowie in der d.Bauleitung und Bauausführung durch den Bewerber bzw. Generalunternehmer bearbeitet worden sein. Hinweis: die Anforderungen a) bis e) müssen im Referenzprojekt erfüllt sein. Die Anforderung e) muss insofern erfüllt sein, dass der Bewerber bzw. Generalunternehmer (GU) für die in e) a. - e) d. aufgeführten Leistungen der Vertragspartner war. Demnach sind die Kriterien ebenfalls erfüllt, wenn die Leistungen durch einen Nachunternehmer des Bewerbers bzw. Generalunternehmers erbracht wurden. IV.Für die Leistungsbilder (5x Anlage 1 - Referenzblätter 10, 13, 16, 19, 22) -Objektplanung (§ 34 HOAI), -Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) -Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, ALG 1-3) -Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, ALG 4-6) -Freianlagen (§ 39 HOAI) ist jeweils mindestens eine Referenz einzureichen, auch wenn mehrere Leistungsbilder von einem Nachunternehmer erbracht werden sollen (Anlage 1 - Referenzblätter 10, 13, 16, 19, 22) 1. Für die Fachplaner der Leistungsbilder Objektplanung, Tragwerksplanung, Technischen Ausrüstung und Freianlagen ist die nachfolgende Anforderung in allen Referenzen nachzuweisen: Die Referenz muss im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist Teilnahmeantrag fertig gestellt worden sein und abgenommen (baurechtliche Abnahme) worden sein. 2. Für die Fachplaner der Leistungsbilder Objektplanung, Tragwerksplanung, Technischen Ausrüstung und Freianlagen sind die nachfolgenden Mindestanforderungen a) bis e) in der angegebenen Referenz nachzuweisen: a) Für den vorgesehenen Fachplaner für das Leistungsbild Objektplanung ist mindestens eine Referenz für den Neubau einer Bildungseinrichtung (Hochschule, Schule, etc.) nachzuweisen, die mehr als 5.000 m² BGF a (DIN 277) hat und mindestens in der Leistungsphase 5 HOAI bearbeitet wurde. (Anlage 1 - Referenzblatt 10) b) Für den vorgesehenen Fachplaner für das Leistungsbild Tragwerksplanung ist mindestens eine Referenz für eine Bildungseinrichtung (Hochschule, Schule, etc.) nachzuweisen, die mehr als 5.000 m² BGF a (DIN 277) hat und mindestens in der Leistungsphase 5 HOAI bearbeitet wurde. (Anlage 1 - Referenzblatt 13) c) Für den vorgesehenen Fachplaner für das Leistungsbild Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 (HLSK) ist mindestens eine Referenz für eine Bildungseinrichtung (Hochschule, Schule, etc.) nachzuweisen, die mehr als 5.000 m² BGF a (DIN 277) hat und mindestens in der Leistungsphase 5 HOAI bearbeitet wurde. (Anlage 1 - Referenzblatt 16) d) Für den vorgesehenen Fachplaner für das Leistungsbild Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 bis 6 (Elektro) ist mindestens eine Referenz für eine Bildungseinrichtung (Hochschule, Schule, etc.) nachzuweisen, die mehr als 5.000 m² BGF a (DIN 277) hat und mindestens in der Leistungsphase 5 HOAI bearbeitet wurde. (Anlage 1 - Referenzblatt 19) e) Für den vorgesehenen Fachplaner für das Leistungsbild Freianlagen ist mindestens eine Referenz von Freianlagen für eine Bildungseinrichtung (Hochschule, Schule, etc.) oder Parkanlagen mit Sport bzw. Spielplatzflächen mit mehr als 1.000 m² Grundstückfläche nachzuweisen, welche mindestens in der Leistungsphase 5 HOAI bearbeitet wurde. (Anlage 1 - Referenzblatt 22) Fortsetzung der "Beschreibung der Beschaffung" III. Schlüsselfertige Planung und Ausführung eines Neubaus in einer Großstadt (> 100.000 Einwohner) General- oder Totalunternehmer mit Leistungen mindestens analog den Leistungsbildern - Objektplanung gemäß § 34 HOAI - Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) - Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI 1. Neubau in Städten bis 100.000 Einwohner -0 Punkte oder Neubau in Städten über 100.000 bis 300.000 Einwohnern- 5 Punkte oder Neubau in Städten über 300.000 bis 500.000 Einwohnern- 7 Punkte oder Neubau in Städten über 500.000 Einwohnern - 10 Punkte 2. Neubau als Solitär - 0 Punkte oder Neubau angrenzend an direkte Nachbarbebauung (eine Gebäudeseite direkt angrenzend an Nachbar, "Wand an Wand") - 10 Punkte oder Neubau angrenzend an direkte Nachbarbebauung (zwei Gebäudeseiten direkt angrenzend an Nachbar, "Wand an Wand"), Schließen einer Baulücke / als Verschluss einer Blockrandbebauung - 15 Punkte oder Neubau angrenzend an direkte Nachbarbebauung (mind. zwei Gebäudeseiten), wie vor, jedoch angrenzend an zwei Straßen (Eckbebauung, zwei einzelne Gebäudekörper o.ä.) - 20 Punkte Es werden nur Referenzen mit Planungsanteilen ab* LP5 analog HOAI gewertet. *: "ab" LP bedeutet immer "inklusive" der genannten Leistungsphase Die Punkte in I. werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 40 Punkte, für 3 Referenzen 120 Punkte. Die Punkte in II. werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 20 Punkte, für 3 Referenzen 60 Punkte. Die Punkte in III. werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 30 Punkte, für 3 Referenzen 90 Punkte. Für den Bewerber bzw. Generalunternehmer (Punkte I. - III.) können max. 270 Punkte erreicht werden. Für die Fachplanung in den Leistungsbilden Objektplanung, Tragwerksplanung, Technischen Ausrüstung (ALG 1-3 Mechanik), Technische Ausrüstung der Anlagengruppen (ALG 4 bis 6 Elektro) und Freianlagenplanung werden je Kriterium und Leistungsbild maximal 3 Referenzen gewertet. Wenn der Bewerber mehr als drei Referenzen einreicht, werden jeweils die drei bestbewerteten Referenzen bewertet. Die Punkte werden je Leistungsbild und Referenz vergeben. Die Planung in der Referenz muss mindestens in der Leistungsphase 5 erfolgt sein. IV. a. Planung und Objektüberwachung Neubau Bildungseinrichtung (Schule, Hochschule, etc.). (Die Punkte werden addiert.) 1. wenn die Referenz die Planung einer Kantine/Mensa enthält - 3 Punkte 2. wenn die Referenz Cluster enthält - 3 Punkte 3. wenn die Referenz die Planung von einer Sporthalle enthält - 3 Punkte 4. wenn die Referenz Sichtbeton mind. SB 2 enthält - 3 Punkte 5. wenn die Planung Baulogistikanteile enthält - 3 Punkte 6. wenn die Planung Denkmalschutzaspekte enthält - 3 Punkte b.-d. Planung und Objektüberwachung Bildungseinrichtung (Schule, Hochschule, etc.) in der Tragwerksplanung, Technischen Gebäudeausrüstung ALG 1-3, Technischen Gebäudeausrüstung ALG 4-6 (Die Punkte werden addiert.) 1. wenn die Referenz die Planung einer Kantine/Mensa enthält - 3 Punkte 2. wenn die Referenz Cluster enthält - 3 Punkte 3. wenn die Referenz die Planung von einer Sporthalle enthält - 3 Punkte Die Punkte in IV. a. werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 18 Punkte, für 3 Referenzen 54 Punkte. Die Punkte in IV. b.-d. werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 9 Punkte und für die Fachplaner (3 Fachrichtungen) insgesamt 81 Punkte (9 (maximale Punktzahl) x 3 (Anzahl Referenzen) x 3 (Fachrichtungen) = 81). V. Planung und Objektüberwachung Freianlagen Bildungseinrichtungen (Hochschule, Schule, etc.) oder Parkanlagen mit Sport bzw. Spielplatzflächen. (Die Punkte werden addiert.) 1. wenn die Referenz die Planung eines Schulhofs enthält - 5 Punkte 2. wenn die Referenz die Planung von Spiel- und Sportgeräten enthält - 5 Punkte Die Punkte in V. werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 10 Punkte, für 3 Referenzen 30 Punkte. Hinweise für die Wertung der Referenzen des Generalunternehmers und der Fachplaner: -Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen pro Kriterium einreichen sollte, werden die besten 3 Referenzen gewertet. -Die Referenzen sind mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Die Formblätter sind je nach Anzahl der Referenzen entsprechend zu vervielfältigen. -Bei Bewerbergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Bei gleicher Bewertung in der Gesamtsumme aller Auswahlkriterien entscheidet das Los