Beschreibung
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Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe und den Russland-Sanktionen: Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen sind. Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Bundeskanzleramt hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe_RUS-Sanktionen EU“ (Anlage 8 der Vergabeunterlagen). Datenschutzverpflichtung: Weiterhin legt der Bieter eine unterzeichnete Erklärung zum Datenschutz (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) vor, mit der er die Bereitschaft erklärt, alle von ihm im Bundeskanzleramt einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie - soweit erforderlich - nach § 88 Telekommunikationsgesetz zu verpflichten. Die Anlage 6 "Angaben Registerabfragen KMU" der Vergabeunterlagen ist vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Angaben zur Unternehmensgröße und zur Börsennotierung dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben dienen der Registerabfrage (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz, 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 150a Gewerbeordnung). Darlegung der kalkulierten Stundenverrechnungssätze: Mit Angebotsabgabe ist eine Darlegung der kalkulierten Stundenverrechnungssätze (SVS) – getrennt nach SVS für die Tag- und Nachtarbeit – einzureichen. Dafür ist die Anlage 14 der Vergabeunterlagen zu verwenden. Für Angebote, denen nicht mindestens die Stundenlöhne des einschlägigen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 2. Juni 2022 (TV Mindestlohn), abgeschlossen zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, einerseits, sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand, andererseits, verbindlich durch die neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (BAnz AT vom 22.09.2022 V1), zugrunde gelegt werden, erfolgt der Ausschluss von der Wertung. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe,Unteraufträge) wird auf die Punkte 5 und 6 der Teilnahmebedingungen (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) verwiesen.