Beschreibung
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Gem. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt VHB 124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE: Der Bieter hat nachstehende Eigenerklärungen (EEE) abzugeben: 1. Angabe der Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; 2. dass wegen einer Straftat nach § 6e EU Abs. 1 Nr. 1-10 VOB/A keine Person, deren Verhalten nach § 6e EU Abs. 3 VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt o. gegen Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist; 3. dass das Unternehmen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist. Falls das Angebot in engere Wahl kommt, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Beitragspflicht besteht), die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen u. Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorzulegen; 4. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentl. Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat; 5. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt o. eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; 6. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 6e EU Abs. 3 VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der berufl. Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 7. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern getroffen hat, die eine Verzerrung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt; 8.a dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen 8.b dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind 8.c dass für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt 8.d zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurde(n), durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen; 9. dass Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht. Falls das Angebot in engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen; 10. dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden vorliegt o. Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Mindeststandard). Der Nachweis der Versicherung wird bei Zuschlag vorgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, EEE durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 6b EU Abs. 2 VOB/A). Bei Eignungsleihe (§ 6d EU Abs. 1 VOB/A) muss für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung der Bieter in Anspruch nimmt, zusammen mit Angebot vorgelegt werden. Vorgenannte EEE, und auf Anforderung des Auftraggebers auch entsprechende Nachweise zum Beleg der EEE des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter 5.1.9 (Eignung zur Berufsausübung - unter Beschreibung) genannten Bedingungen.