Gemeinde Schönberg Sanierungsträger Ortszentrum

Treuhänderischer Sanierungsträger der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Ortszentrum" der Gemeinde Schönberg Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Ortszentrum" der Gemeinde Schönberg als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Schönberg im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in dem durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Ortszentrum" im …

CPV: 71410000 Urban planning services
Place of execution:
Gemeinde Schönberg Sanierungsträger Ortszentrum
Awarding body:
Gemeinde Schönberg - Der Bürgermeister
Award number:
SCHOEN-SAN-2024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Schönberg - Der Bürgermeister
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Gemeinde Schönberg Sanierungsträger Ortszentrum
Beschreibung : Treuhänderischer Sanierungsträger der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Ortszentrum" der Gemeinde Schönberg
Kennung des Verfahrens : 28846d71-f3bf-4717-8dcc-5bfca41ffc55
Vorherige Bekanntmachung : 399028-2024
Interne Kennung : SCHOEN-SAN-2024-ExPost
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71410000 Stadtplanung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Schönberg
Postleitzahl : 24217
Land, Gliederung (NUTS) : Plön ( DEF0A )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 233 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YVH5EQX
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Gemeinde Schönberg Sanierungsträger Ortszentrum
Beschreibung : Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Ortszentrum" der Gemeinde Schönberg als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Schönberg im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in dem durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Ortszentrum" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Gemeinde- und Ortskerne".
Interne Kennung : SCHOEN-SAN-2024-ExPost

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71410000 Stadtplanung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Schönberg
Postleitzahl : 24217
Land, Gliederung (NUTS) : Plön ( DEF0A )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 12 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Weitere Informationen zur Verlängerung : Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 399028-2024

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Honorar (ZK1)
Beschreibung : Honorar für Projektleiter/-in (sowie Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in, Abteilungsleiter/-in), sonstige Fachkraft (Projektassistenz) und sonstige Bürokraft/Assistenz.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 35
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (ZK2.1)
Beschreibung : Darstellung der konzeptionellen Vorgehensweise, ausgehend vom konkreten Projekt, Erläuterung der vorgesehenen Teilschritte des Projektes
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (ZK2.2)
Beschreibung : Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (ZK2.3)
Beschreibung : Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektsteuerung, Funktion der Projektleitung, Umgang mit unvorhersehbaren Problemstellungen, Methode der Lösungsfindung, Umgang mit Konfliktsituationen, Kommunikation mit der Auftraggeberin
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Einbindung der Interessengruppen (Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Öffentlichkeit) (ZK2.4)
Beschreibung : Darstellung der Vorgehensweise und der Instrumente bei der Einbindung von Politik, Verwaltung, betroffenen Eigentümer/-innen und Öffentlichkeit
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualifikation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams (ZK3.1)
Beschreibung : Angaben zum/zur vorgesehene/n Projektleiter/-in und Stellvertreter/-in, zur beruflichen Qualifikation der Mitglieder des Projektteams, zu persönlicher Berufserfahrung und Referenzen der Mitglieder des Projektteams
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams (ZK3.2)
Beschreibung : Angaben zur zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt (zeitlich als prozentualer Anteil an der Arbeitskraft), Anteil des Projektleiters / der Projektleiterin an der Leistungserbringung, örtlich nach Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort (im Auftragsfall, nicht notwendig schon vorhandene Niederlassung), Angaben zu Einsatzplanung und vorgesehene Maßnahmen bei außerplan-mäßigen Ausfällen von Teammitgliedern
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität des Managements von Fördermitteln (ZK4.1)
Beschreibung : Angaben zur Beratung zu Fördermög-lichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung (sowie zum Verhältnis zu anderen Programmen einschließlich der Fördermöglichkeiten für private Eigentümer/-innen) und zum Management von öffentlichen Fördermitteln von der Beratung über die Beantragung bis hin zur Abrechnung (Verwaltung) für die Kommune (unbeschadet der Anforderungen der Leistungsbeschreibung und der ohnehin zu beachtenden und nicht verhandelbaren Mindestanforderungen an den Umgang mit Städtebauförderungsmitteln nach BauGB und Städtebauförderungsrichtlinien SH)
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Methodik der Terminplanung und -sicherung (ZK4.2)
Beschreibung : Darstellung der Instrumente zur Terminplanung und der Maßnahmen zur Sicherung von vereinbarten oder vorgegebenen Terminen/Fristen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Methodik der Kosteneinhaltung (ZK4.3)
Beschreibung : Darstellung der Methodik der Kostenplanung, Kostenkontrolle und Kosteneinhaltung, z.B. Aufzeigen kostengünstiger Varianten, Vermeidung von Mehrkosten
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Methodik der Abrechnung und des Nachweises des ent-standenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Sanierungsträgers (ZK4.4)
Beschreibung : Darstellung der vorgesehenen Abrechnung und Dokumentation des Zeitaufwands und seiner Taktung (Einheiten) unter dem Aspekt der Prüfbarkeit
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gemeinde Schönberg - Der Bürgermeister -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 233 000 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Erstangebot der GOS vom 23.09.2024
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 233 000 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Trägervertrag über die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Ortszentrum" der Gemeinde Schönberg
Datum der Auswahl des Gewinners : 28/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 21/01/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Schönberg - Der Bürgermeister
Registrierungsnummer : t:043443060
Postanschrift : Am Knüll 4
Stadt : Schönberg
Postleitzahl : 24217
Land, Gliederung (NUTS) : Plön ( DEF0A )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Amt Probstei - Der Amtsdirektor - z. H. Frau Dipl.-Ing. Bianca Staske
Telefon : +49 4344 3060
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer : t:04319884542
Postanschrift : Düsterbrooker Weg 94
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24105
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4319884542
Fax : +49 4319884702
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : t:43181020
Postanschrift : Kleiner Kuhberg 22 - 26
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24103
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 431 85079
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 3eda5c95-396b-42d0-8156-18b2a38bcaf6 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 18/02/2025 10:07 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00112903-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 35/2025
Datum der Veröffentlichung : 19/02/2025