Beschreibung
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• Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters Der Bieter reicht geeignete Referenzen (mindestens drei) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe/Beschreibung der ausgeführten Leistungen und des Werts pro Jahr, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, ein. Diese Referenzen sollen mit Blick auf die zu vergebende Leistung Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben und müssen mindestens belegen, dass der Bieter dazu geeignet ist, die gem. Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen nach Art und Umfang durchzuführen. • Umweltmanagementsystem gemäß EMAS, DIN EN ISO 14001, anderen europäischen oder internationalen Normen oder andere Unterlagen über nachweislich gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen im Sinne des § 49 Abs. 2 VgV Als Nachweis über das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat oder eine gültige Bescheinigung im Sinne des § 49 Abs. 2 VgV beizufügen. Sofern die Zertifizierung oder Bescheinigung vor dem Ende der Bindefrist ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einer zugelassenen Stelle, eines/einer Umweltgutachter/in oder einer bescheinigenden Stelle einzureichen, dass die Re-Zertifizierung oder Erneuerung der Bescheinigung eingeleitet wurde oder wird. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist. Sollte der Bieter nachweislich keinen Zugang zu den Zertifizierungen oder Bescheinigungen haben oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit haben, diese innerhalb der einschlägigen Fristen zu erlangen, so können auch andere Unterlagen über gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen mit dem Angebot eingereicht werden, sofern der Bieter nachweist, dass diese Maßnahmen mit denen, die für die o. g. Systeme oder geltenden Normen für das Umweltmanagement erforderlich sind, gleichwertig sind. • Qualitätssicherungssystem gemäß DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar Als Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätssicherungssystems ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat oder eine gültige Bescheinigung wie bspw. eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar beizufügen. Sofern die Zertifizierung oder Bescheinigung vor dem Ende der Bindefrist ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit dem Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einer zugelassenen Stelle oder einer bescheinigenden Stelle einzureichen, dass die Re-Zertifizierung oder Erneuerung der Bescheinigung eingeleitet wurde oder wird. Sollte der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffende Bescheinigung nicht innerhalb der einschlägigen Fristen einholen, so können auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme mit dem Angebot eingereicht werden, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.