Beschreibung
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Mindestanforderungen an die Eignung Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Für jede Referenz ist ein separates Formular auszufüllen. In jeder Referenz ist anzugeben, für welche/s Los/e sie vorgelegt wird. Voraussetzung für die Auswertung einer Referenz ist, dass sämtliche für die einzelnen Referenzen vorgesehenen Felder ausgefüllt sind. Sollten die eingereichten Referenzen nicht die geforderten Angaben enthalten, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Der Nachweis ANLAGE Referenzbeschreibung ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens zwei vergleich-bare Referenzprojekte je Los, die er in einem Zeitraum bis zu drei Jahre rückwirkend gerechnet ab Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen hat oder die noch erfolgreich erbracht werden. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und sie insbesondere nicht vorzeitig beendet worden sind. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebots-frist dieser Vergabe seit mindestens 12 Monate bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen. Im Fall einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Referenz wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Es wird dann auch keine weitere Referenz nachgefordert. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen im Wesentlichen entspricht. Los 1: Durchführung eines Führungsnachwuchsprogramms Los 2: Durchführung eines Developmentcenters mit mindestens 20 Teilnehmenden eines Führungsnachwuchsprogramms Ferner werden betreffend Los 1 und 2 nur Referenzprojekte als vergleichbar berücksichtigt, die je Los ein Auftragsvolumen von mindestens 80 Stunden exklusive Vor- und Nachbereitung umfassen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehr als zwei Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit zwei Referenzen, die den Auftragsgegen-stand in außergewöhnlichem Maße widerspiegeln, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabe-stelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 2 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2 vergleich-bare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle da-von ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt wer-den, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Neben den o.a. Unterlagen/Angaben wertet der Auftraggeber für die Feststellung der tech-nischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmer-einsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft aus.