Vergabebekanntmachung: Fortführung und Betrieb einer Wirtschaftsrepräsentanz in den USA

Gegenstand des vergebenen Auftrags ist die Fortführung und der Betrieb einer Wirtschaftsrepräsentanz in Texas zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) beim Markteintritt in die USA. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) hat im Rahmen seiner Außenwirtschaftsförderung durch die Errichtung einer Wirtschaftsrepräsentanz mit Hauptsitz in Texas …

CPV: 75131000 Government services
Place of execution:
Vergabebekanntmachung: Fortführung und Betrieb einer Wirtschaftsrepräsentanz in den USA
Awarding body:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Award number:
045-0004#2024/0016-0801 8106

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Vergabebekanntmachung: Fortführung und Betrieb einer Wirtschaftsrepräsentanz in den USA
Beschreibung : Gegenstand des vergebenen Auftrags ist die Fortführung und der Betrieb einer Wirtschaftsrepräsentanz in Texas zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) beim Markteintritt in die USA.
Kennung des Verfahrens : 9f177099-eb21-4989-b3f5-db59071c2000
Interne Kennung : 045-0004#2024/0016-0801 8106
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

2.1.2 Erfüllungsort

Land : Vereinigte Staaten
Zusätzliche Informationen : Der Standort der Wirtschaftsrepräsentanz ist Texas, USA.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYF8R
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Vergabebekanntmachung: Fortführung und Betrieb einer Wirtschaftsrepräsentanz in den USA
Beschreibung : Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) hat im Rahmen seiner Außenwirtschaftsförderung durch die Errichtung einer Wirtschaftsrepräsentanz mit Hauptsitz in Texas den Ausbau und die Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit USA verstärkt und verstetigt. Seit 2022 führt das Land Rheinland-Pfalz die Wirtschaftsrepräsentanz, da für eine effiziente, wirtschaftliche Zusammenarbeit ein fester Ansprechpartner/Ansprechpartnerin sowohl für die Unternehmen in Rheinland-Pfalz als auch für die Unternehmen in den USA notwendig sind. Eine Marktbearbeitung von Rheinland-Pfalz aus wird den Bedürfnissen der anfragenden Unternehmen nicht gerecht. Es bedarf vielmehr eines qualifizierten Ansprechpartners/Ansprechpartnerin, um die Unternehmen wirkungsvoll und dauerhaft bei der Markterschließung zu unterstützen. Aus diesem Grunde wurde im Dezember 2022 als besondere Maßnahme der Außenwirtschaftsförderung die Wirtschaftsrepräsentanz des Landes Rheinland-Pfalz in den USA errichtet. Diese übernimmt eine Lotsenfunktion, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen und hilft ihnen dabei, die notwendigen Informationen und Kontakte für ihr Engagement zu identifizieren und Kommunikationshindernisse zu überwinden. Gegenstand des Auftrages ist die Fortführung und der Betrieb einer Wirtschaftsrepräsentanz des Landes Rheinland-Pfalz in den USA, einschließlich der personellen Übernahme der aktuellen Repräsentantin. Die vom Auftragsnehmer zu erbringenden Leistungen sind a) Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der bereits bekannten Repräsentantin, b) Abwicklung aller Personalangelegenheiten.
Interne Kennung : 045-0004#2024/0016-0801 8106

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Vereinigte Staaten
Zusätzliche Informationen : Der Standort der Wirtschaftsrepräsentanz ist Texas, USA.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 12 Monat

5.1.4 Verlängerung

Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Vertrag kann viermal um jeweils weitere 12 Monate zu den im Angebot festgeschriebenen Konditionen verlängert werden. Von dem Optionsrecht kann der Auftraggeber durch einseitige Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens acht Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende Gebrauch machen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Festpreis für die gesamten Leistungen entsprechend der Vertragsunterlagen / Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Konzept
Beschreibung : Konzept für die Fortführung und den Betrieb der Wirtschaftsrepräsentanz des Landes Rheinland-Pfalz in den USA
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : NaN {code|name|currency.unpublished}
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb
Datum der zukünftigen Veröffentlichung : 09/03/2035

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Maier Vidorno Altios GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 22.01.2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 045-0004#2024/0016-0801 8106
Titel : Fortführung und Betrieb einer Wirtschaftsrepräsentanz in den USA
Datum des Vertragsabschlusses : 28/02/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer : 07-0001801100000-05
Postanschrift : Stiftsstraße 9
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55116
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabestelle
Telefon : +49 6131162250
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer : t:06131162234
Postanschrift : Stiftsstraße 9
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55116
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6131162234
Fax : +49 6131162113
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Maier Vidorno Altios GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : HRB 120975
Postanschrift : Siegburger Straße 231
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50679
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : 015252379905
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : DEU FRA
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 85188131-4eeb-434d-a84a-35acccee76b3 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 10/03/2025 12:26 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00158014-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 49/2025
Datum der Veröffentlichung : 11/03/2025