1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
Freistaat Bayern, vertr. durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Rechtsform des Erwerbers
:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen
Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
:
Allgemeine öffentliche Verwaltung