Beschreibung
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Eignung Die Eignung des Bieters wird anhand der Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) geprüft (§§ 6a, § 16b (1) VOB/A). Zum Nachweis der Eignung sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungskriterien vollständig zu erfüllen, die wie folgt lauten: Fachkunde, Leistungsfähigkeit Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (§ 6a (2) Nr. 1 VOB/A) Vordruck VHB 124 Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung des AG Referenznachweise mit folgenden Angaben vorzulegen: Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftrag-/Referenzgeber; Auftragssumme; Kurzbeschreibung der Baumaßnahme; Ausführungszeitraum; Ergänzend können vom Auftraggeber zusätzlich folgende Angaben zu den Referenzen gefordert werden: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen, Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), Angabe der Gewerke, die mit eigenem Personal koordiniert wurden. (§ 6a (2) Nr. 2 VOB/A) Vordruck VHB 124. Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung des AG die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. (§ 6a (2) Nr. 3 VOB/A). Vordruck VHB 124 Angabe über Registereintragungen des Sitzes oder Wohnsitzes. (§ 6a (2) Nr. 4 VOB/A) Vordruck VHB124. Zuverlässigkeit Angabe ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. (§ 6a (2) Nr. 5 VOB/A) Vordruck VHB 124. Angabe ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. (§ 6a (2) Nr. 6 VOB/A) Vordruck VHB 124. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft beim Wettbewerbsregister anfordern. (§ 6a (2) Nr. 7 VOB/A) Vordruck VHB 124. Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist sind auf Anforderung des AG Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorzulegen (§ 6a (2) Nr.8 VOB/A). Vordruck VHB 124. Eigenerklärung anstelle einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. (§ 6a (2) Nr.9 VOB/A). Vordruck VHB 124. Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden i. H. v. 3.000.000 EUR und für Vermögenschäden i. H. v. 2.000.000 EUR Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss, ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang durch einen entsprechenden Versicherungsnachweis (Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen. (§ 6a (3) VOB/A). Formblatt F1. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022; Russland Sanktionen Vordruck VHB 523 EU Nachweisführung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" Vordruck VHB 124 vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.