Ersatzneubau Sporthalle Friedenshof I inkl. Abbruch Bestandshalle, Los 4.08.a Gebäudeautomation

Automationseinrichtungen, -dienstleistungen, lokale Bedieneinheiten Bauleistung

CPV: 45311200 Electrical fitting work, 45315100 Electrical engineering installation works, 45317100 Electrical installation work of pumping equipment
Place of execution:
Ersatzneubau Sporthalle Friedenshof I inkl. Abbruch Bestandshalle, Los 4.08.a Gebäudeautomation
Awarding body:
Hansestadt Wismar, Rechtsamt
Award number:
OV 04/2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Hansestadt Wismar, Rechtsamt
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Ersatzneubau Sporthalle Friedenshof I inkl. Abbruch Bestandshalle, Los 4.08.a Gebäudeautomation
Beschreibung : Automationseinrichtungen, -dienstleistungen, lokale Bedieneinheiten
Kennung des Verfahrens : 1d188014-63c4-434f-bc1c-fae45e3b7908
Interne Kennung : OV 04/2025
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45315100 Elektrotechnikinstallation
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45317100 Elektroinstallationsarbeiten für Pumpanlagen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Am Markt 1
Stadt : Wismar
Postleitzahl : 23966
Land, Gliederung (NUTS) : Nordwestmecklenburg ( DE80M )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Käthe - Kollwitz - Promenade 13, 23966 Wismar

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYD8E
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Ersatzneubau Sporthalle Friedenshof I inkl. Abbruch Bestandshalle, Los 4.08.a Gebäudeautomation
Beschreibung : Bauleistung
Interne Kennung : OV 04/2025

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45315100 Elektrotechnikinstallation
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45317100 Elektroinstallationsarbeiten für Pumpanlagen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Am Markt 1
Stadt : Wismar
Postleitzahl : 23966
Land, Gliederung (NUTS) : Nordwestmecklenburg ( DE80M )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Käthe - Kollwitz - Promenade 13, 23966 Wismar

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 19/12/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Nettoangebotspreis
Beschreibung : Angebotssumme - Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Hansestadt Wismar, Rechtsamt -

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Entscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Hansestadt Wismar, Rechtsamt
Registrierungsnummer : 13074087-K000-87
Postanschrift : Am Markt 1
Stadt : Wismar
Postleitzahl : 23966
Land, Gliederung (NUTS) : Nordwestmecklenburg ( DE80M )
Land : Deutschland
Telefon : +49 38412240015
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer
Registrierungsnummer : +4938558815164
Postanschrift : Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt : Schwerin
Postleitzahl : 19053
Land, Gliederung (NUTS) : Schwerin, Kreisfreie Stadt ( DE804 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3855885160
Fax : +49 3855884855817
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 83159c8d-150b-4866-b68d-5654acf86674 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 20/02/2025 08:25 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00119310-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 37/2025
Datum der Veröffentlichung : 21/02/2025