Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter (bei Bietergemeinschaften alle Mitglieder) hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (§ 6e EU VOB/A) vorliegen. Die Erklärungen gemäß sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Beruft sich der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Angaben auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind die entsprechenden Angaben auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese einzureichen.
Korruption
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Betrugsbekämpfung
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Zahlungsunfähigkeit
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Entrichtung von Steuern
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren".
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren". Die dort bezeichneten §§ 123 bis 126 GWB schließen die Ausschlussgründe nach den Bestimmungen ein, die in § 124 Absatz 2 GWB aufgeführt sind (§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz).