DRG Scoring Software

Bereitstellung einer Fachsoftware zur KI-basierten Unterstützung der Prüfung von Krankenhausrechnungen nach DRG-Abrechnung mittels Scoringverfahren (DRG Scoring Software) zur Erzeugung statistischer Prüfhinweise für die manuelle Rechnungsprüfung sowie entsprechender Dienstleistungen zur Integration und Betrieb der Software in der bestehende Systemlandschaft der TK in Form von Support-, Integrations-, Betriebs-, Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen. Bereitstellung …

CPV: 48100000 Industry specific software package
Place of execution:
DRG Scoring Software
Awarding body:
Techniker Krankenkasse
Award number:
25-08296

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Techniker Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : DRG Scoring Software
Beschreibung : Bereitstellung einer Fachsoftware zur KI-basierten Unterstützung der Prüfung von Krankenhausrechnungen nach DRG-Abrechnung mittels Scoringverfahren (DRG Scoring Software) zur Erzeugung statistischer Prüfhinweise für die manuelle Rechnungsprüfung sowie entsprechender Dienstleistungen zur Integration und Betrieb der Software in der bestehende Systemlandschaft der TK in Form von Support-, Integrations-, Betriebs-, Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen.
Kennung des Verfahrens : b395608a-62ca-46ed-a11d-658c77aaeaa6
Interne Kennung : 25-08296
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22305
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : DRG Scoring Software
Beschreibung : Bereitstellung einer Fachsoftware zur KI-basierten Unterstützung der Prüfung von Krankenhausrechnungen nach DRG-Abrechnung mittels Scoringverfahren (DRG Scoring Software) zur Erzeugung statistischer Prüfhinweise für die manuelle Rechnungsprüfung sowie entsprechender Dienstleistungen zur Integration und Betrieb der Software in der bestehende Systemlandschaft der TK in Form von Support-, Integrations-, Betriebs-, Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen.
Interne Kennung : 25-08296

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22305
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag wird nur auf ein wirtschaftliches Angebot erteilt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : ES ERFOLGT AUF GRUNDLAGE DIESER EX-ANTE BEKANNTMACHUNG KEINE DIREKTVERGABE! Eine Rücknahme der Bekanntmachung ist technisch nicht möglich, daher wird sie hiermit korrigiert und damit inhaltlich aufgehoben.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Techniker Krankenkasse
Registrierungsnummer : 992-80116-93
Abteilung : Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement
Postanschrift : Bramfelder Str. 140
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22305
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Die oben genannte Stelle
E-Mail : DZEM@tk.de
Telefon : +49 4069094-040
Internetadresse : www.tk.de/vergabe
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : Keine Angabe
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228949-90
Fax : +49 228949-9163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : QuantCo Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE815672812
Postanschrift : Alter Schlachthof 57
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76131
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : 65f28e18-a8a4-4bf0-b69f-d2a84c9f019d-01
Hauptgrund für die Änderung : Aktualisierte Informationen
Beschreibung : ES ERFOLGT AUF GRUNDLAGE DIESER EX-ANTE BEKANNTMACHUNG KEINE DIREKTVERGABE! Eine Rücknahme der Bekanntmachung ist technisch nicht möglich, daher wird sie korrigiert und damit inhaltlich aufgehoben. Es wurde kein Vertrag mit der QuantCo Deutschland GmbH abgeschlossen, da das angenommene Alleinstellungsmerkmal mit der Rüge eines Mitbewerbers bezweifelt wurde. Es wird auch in Zukunft auf Grundlage dieser Ex-ante Bekanntmachung kein Vertrag mehr mit der Firma QuantCo abgeschlossen. Die Techniker Krankenkasse wird erneut Markterkundungsgespräche mit dem rügenden Wettbewerber durchführen und danach über den Fortgang der Beschaffung entscheiden.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : a67f5f1d-eeed-4104-9f4e-4adb3133e901 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 14/03/2025 08:45 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00170609-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 53/2025
Datum der Veröffentlichung : 17/03/2025