Dienstleistungsunterstützung und Neuaufsetzung Cloud 24/7

Dienstleistungsunterstützung bei der Migration in die CLOUD 24/7 und Neuaufsetzung Dienstleistungsunterstützung; Vorparametrierung „Best Practice Use Cases Medical“; Setup für Terminaleinrichtungen bzw. Technik

CPV: 72227000 Software integration consultancy services
Place of execution:
Dienstleistungsunterstützung und Neuaufsetzung Cloud 24/7
Awarding body:
Klinikum Ingolstadt GmbH
Award number:

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Ingolstadt GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Dienstleistungsunterstützung und Neuaufsetzung Cloud 24/7
Beschreibung : Dienstleistungsunterstützung bei der Migration in die CLOUD 24/7 und Neuaufsetzung
Kennung des Verfahrens : 624e9bcd-f1a9-4672-ba7c-a3adf5ded020
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b) und Abs. 6 VgV - § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) und Abs. 6 VgV

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Dienstleistungsunterstützung bei der Migration in die CLOUD24/7 und Neuaufsetzung
Beschreibung : Dienstleistungsunterstützung; Vorparametrierung „Best Practice Use Cases Medical“; Setup für Terminaleinrichtungen bzw. Technik

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 134 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
TED eSender : Publications Office of the European Union

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Aus technischen Gründen kommt nur der Auftragnehmer ATOSS für die Leistungserbringung in Betracht. Dabei darf der Auftraggeber die für ihn technisch sicherste Lösung wählen. Die vorliegende Lösung von ATOSS stellt eine vollumfängliche Integration – auch Zeitwirtschaft - in unsere Systemlandschaft sicher. Das ist insbesondere hinsichtlich der klinischen Systeme (KIS) ein wesentliches Entscheidungsmerkmal. Jegliche weitere Schnittstelle in ein Drittsystem führt zu weiteren Sicherheitsthemen. Nach intensiver Prüfung ist der Auftraggeber zum Ergebnis gekommen, dass keine andere denkbare Lösung eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung darstellt (vgl. § 14 Abs. 6 VgV). Die Software von ATOSS ist seit 1994 bei der Klinikum Ingolstadt GmbH als Zeiterfassung- und Personaleinsatzplanungsprogramm mit sukzessive erweiterten Modulen im Einsatz. Die derzeit im Klinikum eingesetzte Software „ATOSS Staff Efficiency Suite“ mitsamt allen weiteren Modulen basiert auf einer alten Technologie (on premise). ATOSS hat angekündigt, dass die Module, Personalbedarfsermittlung und -Personalbedarfsplanung, welche zur Integration der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 sowie der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) von Bedeutung sind, um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zu gewährleisten, nur in der Cloud-Version umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wird das Klinikum ein Upgrade von ATOSS als Migration in die Cloud 24/7, welche derzeit schon am Markt verfügbar ist, die alte Lösung (on premise) ablösen und in eine private Cloudlösung von ATOSS als Hersteller, überführen. Das Klinikum Ingolstadt hat sich entschieden das Upgrade 2025 durchzuführen, um laufende krankenhausspezifische Projekte in der ATOSS Cloud-Umgebung realisieren zu können. Das Upgrade berücksichtigt lediglich eine neue Datenbankstruktur, also das System mit der Software bleibt gleich. Eine Migration ist lediglich auf der Datenbankebene notwendig. Das Klinikum Ingolstadt beabsichtigt keine komplette Erneuerung der HR IT Landschaft mit sämtlichen Prozessen und Einstellungen (Customizing), sondern wird beim Neuaufsetzen in der Cloudversion lediglich nicht mehr erforderliche Prozesse und Parametrierungen nicht migrieren und die zukünftige Cloudlösung nahe am Atoss-Standard einrichten. Bei ATOSS-Bestandskunden wird eine bestehende Installation ohne Datenverlust übertragen. Die Schnittstellen zu Loga P&I Gehaltsabrechnung bleiben bestehen. Die ATOSS Cloud 24/7 bietet integrierte Funktionalitäten, die den Zukauf anderer Produkte über Schnittstellen erübrigen, die zudem die Gefahr von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und höheren Zeit- und Kostenaufwand sowie erhebliche und nicht vorhersehbare Sicherheitsrisiken bei der Verarbeitung von persönlich sensiblen Daten, wie es Personaldaten sind, bergen. Ein EU-weites Vergabeverfahren würde bedeuten, dass im Falle der Beschaffung eines neuen Zeitwirtschafts- und Personaleinsatzplanungsprogramms ein hoher Umstellungsaufwand entsteht, da die derzeitige Umgebung mit allen bisherigen Daten aufgegeben werden müsste. Hierbei besteht die Gefahr technischer Schwierigkeiten im Rahmen der Umstellung und der künftigen Wartung. Das bisherige Fachwissen ginge zunächst verloren und es müsste eine neue Einarbeitung in ein neues System mit hohem Schulungsaufwand erfolgen. Dies würde beträchtliche Folgekosten und die Gefahr von Datenverlusten nach sich ziehen. Durch die bereits bekannte ATOSS-Systemlogik wird auch der weitere Schulungsbedarf minimiert. Entsprechende Personalreserven für die Migration, verbunden mit einem mind. 6-monatigem Parallelbetrieb zweier Systeme, stehen derzeit nicht zur Verfügung, weder im Personal- noch im IT-Bereich und können kurz- oder mittelfristig auch nicht zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, dass eine vollständige und sichere Datenübernahme ohne Datenverlust gewährleistet ist, was durch das Upgrade in die ATOSS Cloud 24/7 garantiert wird. Durch eine Umstellung auf die ATOSS Cloud 24/7, werden die aktuell gültigen Wartungs- und Service-Verträge, aus den vorangegangen konventionellen Lizenzverträgen beendet. Es erfolgt eine Umstellung auf das SaaS-Betriebsmodell gegen eine monatliche Nutzungsgebühr für die Softwareapplikation ATOSS Cloud 24/7. Die ATOSS Cloud 24/7 ist ein Software-as-a-Service Betriebsmodell (SaaS), bei dem unter anderem die Verantwortung und der Betrieb, sowie das technische Applikationsmanagement für ATOSS medial Solution an ATOSS übergeht. Mit dem Upgrade-Vertrag ATOSS Cloud 24/7 entfallen die bisher bereitgestellte interne Hardware und die internen IT Dienstleistungen. Grundsätzlich ist der Schritt zum Upgrade notwendig und kann nicht als Wechsel eines Zeiterfassung- und Personaleinsatzplanungsprogramm betrachtet werden. Eine Markterkundung über den Einsatz von Zeiterfassung- und Personaleinsatzplanungsprogramm bei anderen Akuthäusern hat gezeigt, dass jeglicher Wechsel des HR-Systems mit erheblichen Ressourcenbindungen auf Seite des Klinikums einhergeht. Dies ist der Grund, weshalb eine EU-weite Ausschreibung nicht relevant ist und ein Vergabeverfahren auf Basis der Erkenntnisse der Markterkundung zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis führen würde.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ATOSS Software SE
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot vom 29.07.2024
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Angebot vom 29.07.2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Ingolstadt GmbH
Registrierungsnummer : HRB3593
Stadt : Ingolstadt
Postleitzahl : 85049
Land, Gliederung (NUTS) : Ingolstadt, Kreisfreie Stadt ( DE211 )
Land : Deutschland
Telefon : +498418800
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : ATOSS Software SE
Registrierungsnummer : HRB 293304
Postanschrift : Rosenheimer Str. 141 h
Stadt : München
Postleitzahl : 81671
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +4989427710
Internetadresse : https://www.atoss.com/
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Stadt : München
Postleitzahl : 80534
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +498921762411
Fax : +498921762847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f5e62ff4-3d0e-409d-9290-81c2c1600ada - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 19/11/2024 09:19 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00707984-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 226/2024
Datum der Veröffentlichung : 20/11/2024