BST Viersen: Erneuerung des Transportkanals Vorst-Viersen - EMSR-Technik

Die Betriebsstelle Vorst wurde Anfang der 1980iger Jahre im Auftrag der Stadt Tönisvorst errichtet und bis Ende 1999 betrieben. Seit dem 01.12.1999 hat der NV die Betriebsführung der Betriebsstelle übernommen. In Rahmen der geplanten Maßnahme ist alters- und zustandsbedingt die bestehende, größtenteils rd. 40 Jahre alte EMSR-Ausrüstung zu erneuern. Grundsätzlich …

CPV: 45311000 Electrical wiring and fitting work, 45310000 Electrical installation work, 45311200 Electrical fitting work, 45317300 Electrical installation work of electrical distribution apparatus, 45317100 Electrical installation work of pumping equipment
Deadline:
Dec. 4, 2024, 10 a.m.
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
BST Viersen: Erneuerung des Transportkanals Vorst-Viersen - EMSR-Technik
Awarding body:
Niersverband Viersen
Award number:
interne Vergabenummer 100.381

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Niersverband Viersen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Umweltschutz

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : BST Viersen: Erneuerung des Transportkanals Vorst-Viersen - EMSR-Technik
Beschreibung : Die Betriebsstelle Vorst wurde Anfang der 1980iger Jahre im Auftrag der Stadt Tönisvorst errichtet und bis Ende 1999 betrieben. Seit dem 01.12.1999 hat der NV die Betriebsführung der Betriebsstelle übernommen. In Rahmen der geplanten Maßnahme ist alters- und zustandsbedingt die bestehende, größtenteils rd. 40 Jahre alte EMSR-Ausrüstung zu erneuern. Grundsätzlich sind gegenüber dem bestehenden Leistungsumfang der Maschinen-, Mess- und EMSR-Technik keine wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen geplant. Im Rahmen der geplanten EMSR-Maßnahme sind folgende Bereiche der EMSR-Technik zu erneuern. - Schalt - und Steuerungsanlage (NSUV) inkl. Automatisierungseinrichtung - messtechnische Ausrüstung - anteilige haustechnische Ausrüstung - zugehörige Verkabelungs- und Montageleistungen - fernwirktechnische Anbindung an das überlagerte PLS der KA Neuwerk Bereits zuvor durchgefühte EMSR-Maßnahmen in 2016 Von der geplanten Maßnahme sind folgende elekrotechnische Bereiche ausgenommen, die bereits in einer separaten vorausgehenden Maßnahme 2016 erneue t bzw. nachgerüstet wurden: - Energieversorgungsstation, bestehend aus: ➢ Fertigbetonstation ➢ 10 kV – Mittelspannungsschaltanlage ➢ 10/0,4 kV Transformator in Gießharzausführung, Nennleistung 1.000 kVA ➢ zentrale NSHV als reine Energieverteilung mit Anschlussmöglichkeit für ein fahrbares Notstromaggregat - Schutzmaßnahmen ➢ Erdungsanlage auf dem Betriebsgelände ➢ äußere Blitzschutzanlage für das zentrale Betriebsgebäude und die Energieversorgungsstation ➢ Potentialausgleich (anteilig) Bereits zuvor durchgeführte bau, maschinen- und elektrotechnische Maßnahmen in 2022/2023 Folgende ergänzende Leistungen wurden bereits im Rahmen eine gesonderten bau- und maschinentechnischen Maßnahme im Zeitraum 2022 – 2023 realisiert: - Erneuerung der Schmutzwasserdruckleitung zwischen BST Vorst und BST Viersen - Erneuerung der bestehenden beiden Schmutzwasserpumpen, neue (höhere) Nennleistung 21,2 kW - Errichtung eines neuen MID-Messschachts auf dem Betriebsgelände der BST Vorst in direkter Nähe zum Betriebsgebäude) inkl. des MID‘ s für die Erfassung der SW-Menge in Richtung BST Viersen Die bestehende NSUV Pumpstation musste zum Betrieb der neuen Schmutzwasserpumpen 1 und 2 im Rahmen einer gesonderten elektrotechnischen Maßnahme geringfügig angepasst werden, u.a.: - Austausch der Schützkombinationen der Schmutzwasserpumpen 1 und 2 in der bestehenden NSUV - Neuverkabelung der Pumpen (inkl. vorbereitende Verkabelung für neue Steuerstellen und Rep. - Schalter), des MID ’ s bzw. des MID-Schachts - haustechnische Installation im MID-Schacht
Kennung des Verfahrens : 5e62057c-fd1c-4668-be23-377bf8ba1a42
Interne Kennung : interne Vergabenummer 100.381
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45311000 Installation von Elektroanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45310000 Installation von elektrischen Leitungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Viersen ( DEA1E )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Konkurs : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Korruption : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Betrugsbekämpfung : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Konkurs : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Entrichtung von Steuern : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Erneuerung des Transportkanals Vorst-Viersen
Beschreibung : E-Technik (Erneuerung der EMSR-Technik)
Interne Kennung : 100.381

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45311000 Installation von Elektroanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45310000 Installation von elektrischen Leitungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45317100 Elektroinstallationsarbeiten für Pumpanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Verlängerung der Bauzeit nach Absprache

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Viersen ( DEA1E )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026
Laufzeit : 20 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : a) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (bspw. Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen: Gewerbeanmeldung Handelsregisterauszug Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Hinweis auf die Abfragepflicht nach § 6 WRegG: Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30.000 Euro vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet und er wird eine Wirtschaftsauskunft bei der Creditreform anfordern. Der Auftraggeber wird für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nr. im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmewettbewerb vorzulegen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (bspw. Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen: a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen. b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zu Verfügung stehen. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (bspw. Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen: a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. b) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmewettbewerb vorzulegen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.subreport.de/E59365128

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.subreport.de/E59365128
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : 1. Vorauszahlungssicherheit Ist im Leistungsverzeichnis zugunsten des AN eine Vorauszahlung vertraglich vorgesehen, so hat der AN eine unbefristete selbstschuldnerische Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstitutes oder Kreditversicherers, die den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entspricht, unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB und in Höhe der Brutto-Vorauszahlung zu stellen sowie in Höhe der jeweils noch nicht durch Verrechnung erloschenen Vorauszahlung aufrecht zu erhalten. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert Ansprüche des NV auf Rückzahlung von Vorauszahlungen einschließlich Zinsen und Kosten, die dem NV im Rahmen dieses Vertrages gegen den AN zustehen, soweit sich aus der Abrechnung der erbrachten Leistungen im Hinblick auf den noch nicht vom NV verrechneten Teil der Vorauszahlung eine Überzahlung des AN ergibt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. Der AN kann den Austausch der Bürgschaftsurkunde Zug um Zug gegen eine in der jeweils aktuellen noch valutierten Vorauszahlungshöhe zu stellende, im Übrigen jedoch denselben Anforderungen genügende Vorauszahlungsbürgschaft verlangen, alternativ eine entsprechende schriftliche Enthaftungserklärung des NV einholen. Im Übrigen wird die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft spätestens dann zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung vollständig auf fällige Zahlungen für erbrachte Leistungen angerechnet worden ist. 2. Vertragserfüllungssicherheit Der AN leistet in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme eine Vertragserfüllungssicherheit durch Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder Kreditversicherers, die den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entspricht, unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss vor, so ist der NV berechtigt, Abschlagszahlungen an den AN einzubehalten bis der vereinbarte Sicherheitsbetrag erreicht ist. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit der AN eine vertragsgerechte Erfüllungsbürgschaft nachgereicht hat. Abschlagszahlungen dürfen dabei jeweils um höchstens 10 % gekürzt werden. Das Recht des NV, die Vertragserfüllungsbürgschaft im Klagewege einzufordern, bleibt unberührt. Der AN erhält vom NV nach der Abnahme die Vertragserfüllungssicherheit Zug um Zug gegen Gestellung der vereinbarten Gewährleistungssicherheit zurück. Bis zu diesem Sicherheitenaustausch gilt: Mit der Abnahme sichert die Vertragserfüllungssicherheit etwaige Mängelansprüche des NV nur noch in Höhe von maximal 3 % der Brutto-Auftragssumme. 3. Gewährleistungssicherheit Der AN leistet in Höhe von 3 % der geprüften Brutto-Schlussabrechnungssumme eine Gewährleistungssicherheit durch eine Bürgschaft, die den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entspricht, unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens mit der Schlussrechnung vor, so ist der NV berechtigt, den Sicherheitsbetrag von der Schlussrechnung einzubehalten. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit entweder der AN eine vertragsgerechte Gewährleistungsbürgschaft nachgereicht hat oder sobald die Gewährleistungszeit abgelaufen ist, ohne dass noch Mängelansprüche offen sind. Das Recht des NV, die Gewährleistungsbürgschaft im Klagewege einzufordern, bleibt unberührt. Für die Bürgschaften sind die vom NV vorgegebenen Formblätter (ehemals EFB-SICH 1, EFB-SICH 2 und EFB-SICH 3) zu verwenden bzw. sie müssen textlich voll inhaltlich mit diesen übereinstimmen. Die Formblätter werden dem AN vom NV zur Verfügung gestellt. Sollte der AN eine Bietergemeinschaft oder ARGE sein, so sind die Bürgschaften auf den Namen der Bietergemeinschaft / ARGE auszustellen, nicht auf die beteiligten Partner.
Frist für den Eingang der Angebote : 04/12/2024 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 58 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : - Eigenerklärung - Nachunternehmererklärung (falls zutreffend) - ZTV - Im Aufforderungsschreiben geforderte Nachweise Die Unterlagen sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 04/12/2024 10:00 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Niersverband Viersen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Niersverband Viersen
Registrierungsnummer : Leitweg ID: 051660032032-31003-25
Postanschrift : Am Niersverband 10
Stadt : Viersen
Postleitzahl : 41747
Land, Gliederung (NUTS) : Viersen ( DEA1E )
Land : Deutschland
Telefon : +49216237040
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer : UST-IdNr. DE812110859
Abteilung : Vergabekammer
Postanschrift : Zeughausstr. 2-10
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Überprüfungsstelle
Telefon : +49221147-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f84894d6-5cc6-4654-a12f-dd3fb799db45 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 21/10/2024 13:30 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00642432-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 207/2024
Datum der Veröffentlichung : 23/10/2024