Briefdienstleistungen

Gegenstand des Vertrages ist Abholung und Zustellung von Standardbriefsendungen. Gegenstand des zu schließenden Vertrages ist die tägliche - von Montag bis Freitag - Abholung von Briefsendungen im Post- und Scanzentrum der Auftraggeberin und beim Druckdienstleister an bzw. zu festgelegten Abhol- und Zeitpunkten sowie die ordnungsgemäße Zustellung der Briefsendungen an die …

CPV: 64112000 Postal services related to letters
Deadline:
Dec. 20, 2024, 10 a.m.
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
Briefdienstleistungen
Awarding body:
AOK Sachsen - Anhalt
Award number:
AOK SAN 2024 - 0022 Vertrag über die Erbringung von Briefdienstleistungen

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Sachsen - Anhalt
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Briefdienstleistungen
Beschreibung : Gegenstand des Vertrages ist Abholung und Zustellung von Standardbriefsendungen.
Kennung des Verfahrens : bdfe11a5-259a-4207-ac19-44cf1d2da8b8
Interne Kennung : AOK SAN 2024 - 0022 Vertrag über die Erbringung von Briefdienstleistungen
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Briefdienstleistungen im Sinne dieses Vertrages bezeichnet die Abholung von Briefsendungen an den benannten Abholorten sowie die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 2.000g auf der Grundlage der Vorgaben des Postgesetzes (PostG) in der Fassung vom 15.07.2024.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64112000 Briefpostdienste

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Magdeburg, Kreisfreie Stadt ( DEE03 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Auftragnehmer hat einmal täglich von Montag bis Freitag die Postsendungen aktuell sowohl im Post- und Scanzentrum der Auftraggeberin in Magdeburg als auch beim externen Druckdienstleister am Standort Berlin abzuholen. Der Zustellbereich umfasst das Gebiet von Deutschland mit einem Sendungsanteil von ca. 86 % für die Leitregionen 06/38/39.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA5D7V 1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRA5D7V zum Download zur Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs- und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften :
Korruption :
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung :
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs :
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen :
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung :
Betrugsbekämpfung :
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels :
Zahlungsunfähigkeit :
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Der Bieter verpflichtet sich, dass bei Ausführung der Leistungen dieses Vertrages, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen (ohne Auszubildende) stetig und fristgerecht ein Entgelt gezahlt wird, das mindestens den Maßgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gem. § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht und dass er die von ihm beauftragten Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lässt, wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber auf dessen Verlangen vorlegt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter :
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. :
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit :
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen :
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen :
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge :
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit :
Entrichtung von Steuern :
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Briefdienstleistungen
Beschreibung : Gegenstand des zu schließenden Vertrages ist die tägliche - von Montag bis Freitag - Abholung von Briefsendungen im Post- und Scanzentrum der Auftraggeberin und beim Druckdienstleister an bzw. zu festgelegten Abhol- und Zeitpunkten sowie die ordnungsgemäße Zustellung der Briefsendungen an die den Empfänger. Die Auftraggeberin versendet aktuell jährlich ca. 4,4 Millionen zuzustellende Sendungen.
Interne Kennung : AOK SAN 2024 - 0022 Vertrag über die Erbringung von Briefdienstleistungen

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64112000 Briefpostdienste

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Magdeburg, Kreisfreie Stadt ( DEE03 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Auftragnehmer hat einmal täglich von Montag bis Freitag die Postsendungen aktuell sowohl im Post- und Scanzentrum der Auftraggeberin in Magdeburg als auch beim externen Druckdienstleister am Standort Berlin abzuholen. Der Zustellbereich umfasst das Gebiet von Deutschland mit einem Sendungsanteil von ca. 86 % für die Leitregionen 06/38/39.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Der Vertrag tritt am 01.03.2025 in Kraft und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 28.02.2027. Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag 2-mal um jeweils ein Jahr, bis längstens 28.02.2029, zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Zertifizierungen und Lizensierung
Beschreibung : Mindestanforderungen: Nachweise der aktuell gültigen Zertifizierungen nach ISO 9001 und ISO 14001. Außerdem ist eine Bestätigung darüber herzureichen, dass das bietende Unternehmen im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gemäß § 4 Abs. 1 PostG eingetragen ist.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzen
Beschreibung : - Ausgefüllte Referenzliste Mindestanforderung: Der/Bieter erklärt, dass er 2 Referenzprojekte öffentlicher und/oder privater Auftraggeber innerhalb der letzten 3 Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist nachweisen kann, welche in Art und Umfang mit dem hier zu vergebenen Auftrag vergleichbar sind. Es sind der Zeitraum der vertraglichen Beziehung und der Umfang der erbrachten Leistung aufzuführen. Der Vertragszeitraum muss mindestens 12 Monate umfassen. Das zugestellte Sendungsvolumen muss mindestens 80 Prozent der jährlichen ausgeschriebenen Sendungsmenge - somit mindestens 3,5 Millionen Sendungen - betragen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Handelsregisterauszug
Beschreibung : Mindestanforderung: Angaben zur Unternehmensform - Rechtspersönlichkeit mit entsprechendem Nachweis: aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen (Erstelldatum nicht vor dem 01.09.2024). Bei Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger Nachweis einzureichen aus dem die Bezeichnung und Rechtsform der Gesellschaft, die Tätigkeitsbereiche sowie die Anschrift des Firmenhauptsitzes und eventueller weiterer Betriebsstätten hervorgehen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung : Mindestanforderung: Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1,00 Mio. EUR Personenschäden je Schadensereignis mindestens 1,00 Mio. EUR daraus resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis mindestens 2,50 Mio. EUR.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : saubere bzw. emissionsfreie Fahrzeuge
Beschreibung : Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mindestziele des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes , in Bezug auf die für die Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge, während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preisangebot des Bieters für eine Jahresleistung
Beschreibung : Das Preisangebot für eine Jahresleistung errechnet sich automatisch auf Grundlage der angebotenen jeweiligen Entgelte oder Zuschläge pro Sendungsart, multipliziert mit den jeweiligen Sendungsmengen der Auftraggeberin aus dem Jahr 2023, zuzüglich der Abholpauschalen. Der Bieter mit dem niedrigsten Preisangebot für eine Jahresleistung - inklusive der insgesamt 24 Abholpauschalen - erhält den Zuschlag. Auf das Preisblatt und die dortigen Hinweise wird verwiesen.
Rangfolge : 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde : Das niedrigste Preisangebot für eine Jahresleistung allein ist entscheidend.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 12/12/2024 00:00 +01:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5D7V/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 20/12/2024 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 10 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle entscheidet je nach Verfahrensstand und in Ausübung ihres Ermessens über die Möglichkeit der Nachforderung von fehlenden Unterlagen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576 (sogen. Russlandsanktionen)
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK Sachsen - Anhalt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK Sachsen - Anhalt
Registrierungsnummer : DE258393558
Postanschrift : Lüneburger Str. 4
Stadt : Magdeburg
Postleitzahl : 39106
Land, Gliederung (NUTS) : Magdeburg, Kreisfreie Stadt ( DEE03 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Katja Wartenberg
Telefon : +49 3912878-45327
Fax : +49 3912878-845327
Internetadresse : http://www.dtvp.de/Center
Profil des Erwerbers : http://www.dtvp.de/Center
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2289499-0
Fax : +49 2289499-400
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 03203aeb-1479-4edd-87c9-7c1a466147d5 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 19/11/2024 13:17 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00708037-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 226/2024
Datum der Veröffentlichung : 20/11/2024