Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Korruption
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Hinweis zu Ausschlussgründen: § 123 GWB* - Zwingende Ausschlüsse Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen wegen einer in § 123 GWB* aufgeführten Straftaten zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Abs. 1 GWB* kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Absatz 4 Satz 1 GWB* kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 GWB* (Selbstreinigung) bleibt unberührt. § 124 GWB* - Fakultative Ausschlüsse Öffentliche Auftragnehmer können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen wegen einer in § 124 Abs. 1 GWB* genannten Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen. Nach § 124 GWB* bleiben § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) unberührt. * GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Betrugsbekämpfung
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Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Zahlungsunfähigkeit
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Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Entrichtung von Steuern
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Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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