Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8L5D5E Die Veräußerung der Anteile erfolgt im Rahmen eines Bieterverfahrens. Nähere Informationen, Hinweise und Einzelheiten sind dem veröffentlichten Expose zu entnehmen. Das Verfahren wird in fünf Phasen ablaufen, wobei die folgenden Hinweise einen ersten Überblick geben sollen. Entscheidend sind jedoch die im Expose vorgegebenen Regelungen. 1. Phase: Marktansprache Durch Veröffentlichung der Vorinformation hat diese Phase bereits begonnen. Interessenten können ihr Interesse an der Teilnahme am Bieterverfahren ausschließlich durch Übersenden des "Teilnahmeantrags" an die im Expose benannte verfahrensführenden Stelle bekunden. Im Falle einer Interessenbekundung werden die Interessenten in eine Bieterliste eingetragen und fortan einheitlich über die weiteren Verfahrensschritte informiert. 2. Phase: Angebotsphase Im Anschluss erfolgt an die 1. Phase folgt die Angebotsphase. Die Interessenten erhalten nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung, die per E-Mail bereitgestellt wird, Zugang zu einem Datenraum mit weiteren Informationen über die Teltower Kreiswerke GmbH. Es besteht nach Abstimmung ebenfalls die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Im Laufe dieser Phase werden Interessenten erste Vertragsentwürfe vorgelegt, die als Grundlage für das Erstangebot und das weitere Verfahren dienen. Mit Abschluss der 2. Phase sollen die Interessenten ein Erstangebot abgeben (sodann: Bieter). Bei der Frist für die Einreichung des Erstangebots handelt es sich um keine Ausschlussfrist. Angebote können auch noch zu jedem späteren Zeitpunkt abgegeben werden. Das Erstangebot dient als Grundlage für die Auswahl der Bieter, mit denen zunächst Verhandlungen durchgeführt werden. Zur Vorbereitung der Verhandlungen soll der Bieter zudem eine kommentierte Fassung des Vertragsentwurfs vorlegen oder mitteilen, dass er keine Anpassungsbedarfe hat. Das Angebot muss einen tragfähigen Finanzierungsnachweis enthalten. Durch den Finanzierungsnachweis soll sichergestellt werden, dass der Bieter auch tatsächlich über die Mittel zur Finanzierung des Kaufs der Teltower Kreiswerke GmbH verfügt. Die Veräußerer behalten sich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. 3. Phase: Verhandlungen Nach Durchsicht der Erstangebote wird darüber entschieden, mit welchen Bietern zunächst Verhandlungen aufgenommen werden. Die Veräußerer beabsichtigen, mit den vier Bietern zu verhandeln, die das höchste Angebot abgegeben haben. Verhandelt wird in mündlichen Gesprächen unter strikter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Geheimhaltung. Die Verhandlungen finden getrennt voneinander statt. Die Bieter, mit denen zunächst nicht verhandelt wird, erhalten die Möglichkeit, ihr Angebot nachzubessern. Eine Nachbesserung des Angebots ist während der gesamten Verhandlungsphase möglich. Die Veräußerer werden die nachgebesserten Angebote berücksichtigen und fortlaufend unter Zweckmäßigkeitserwägungen darüber befinden, mit welchen Bietern weiter verhandelt wird. Ihnen steht es jederzeit frei, Verhandlungen zu weiteren Bietern aufzunehmen oder Verhandlungen einzuschränken oder abzubrechen. Alle Interessenten bzw. Bieter haben jederzeit die Möglichkeit, ein Angebot erstmalig abzugeben oder ein bestehendes Angebot zu verbessern. Eine Teilnahme an den vorangegangenen Verfahrensschritten ist dafür nicht erforderlich. Jedoch müssen die Bieter aus der verspäteten Einreichung erwachsende Nachteile selbst tragen. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund des Ziels der Veräußerer, das Verfahren innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens abzuschließen. Verhandelt werden kann über sämtliche Leistungsgegenstände, insbesondere den Kaufpreis und die Vertragsbestandteile. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlung bestimmter Punkte bzw. Änderungen von Anforderungen besteht nicht. Mit Ende der 3. Phase des Bieterverfahrens werden die Bieter aufgefordert, ein Best-and-Final-Offer ("BAFO") abzugeben. Die Veräußerer werden zum BAFO auffordern, wenn sie zu der Überzeugung gelangen, dass das Verfahren entscheidungsreif ist. Von einer Entscheidungsreife ist regelmäßig dann auszugehen, wenn alle relevanten Fragen geklärt und keine wesentlichen Fortschritte mehr aus einem Fortgang des Verfahrens zu erwarten sind, die in einem angemessenen Verhältnis zu den damit verbundenen zeitlichen und finanziellen Aufwänden stehen. 4. Phase: Zuschlag Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchsten Kaufpreis. 5. Phase: Abschluss Während der 5. Phase des Bieterverfahrens sollen die Verträge unterzeichnet und die erforderlichen Beurkundungen durchgeführt werden. Falls Eintragungen bei Ämtern erforderlich sein sollten, wird angestrebt, dass die Eintragungen bereits veranlasst worden sind. Dafür sollen sämtliche für die Eintragung erforderlichen Dokumente bei den zuständigen Stellen eingereicht worden sein. Auf den tatsächlichen Vollzug der Eintragung kommt es nicht an.