Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Der Teilnehmer/die Teilnehmer hat/haben im Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten seinem / ihr Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen sein / ihr Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach : - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Der Teilnehmer/die Teilnehmer hat/haben im Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten seinem / ihr Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen sein / ihr Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach : - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) - § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Der Teilnehmer/die Teilnehmer hat/haben im Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten seinem / ihr Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen sein / ihr Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach : - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwen-det werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrugsbekämpfung
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Der Teilnehmer/die Teilnehmer hat/haben im Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten seinem / ihr Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen sein / ihr Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach : - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europä-ischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption
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Der Teilnehmer/die Teilnehmer hat/haben im Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten seinem / ihr Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen sein / ihr Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach : - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Der Teilnehmer/die Teilnehmer hat/haben im Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten seinem / ihr Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen sein / ihr Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach : - den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),
Entrichtung von Steuern
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Der Teilnehmer/ die Teilnehmer hat/ haben in Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass sein / ihr Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. sein / ihr Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er / sie mich / sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Der Teilnehmer/ die Teilnehmer hat/ haben in Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass sein / ihr Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. sein / ihr Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er / sie mich / sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Der Teilnehmer/ die Teilnehmer hat/ haben in Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen – insbesondere auch nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Aufenthaltsgesetz, dem Mindestlohngesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Der Teilnehmer/ die Teilnehmer hat/ haben in Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen – insbesondere auch nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Aufenthaltsgesetz, dem Mindestlohngesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Der Teilnehmer/ die Teilnehmer hat/ haben in Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen – insbesondere auch nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Aufenthaltsgesetz, dem Mindestlohngesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – verstoßen hat.
Konkurs
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Der Teilnehmer/ die Teilnehmer hat/ haben in Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit auch nicht eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Der Teilnehmer/ die Teilnehmer hat/ haben in Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit auch nicht eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Der Teilnehmer/ die Teilnehmer hat/ haben in Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit auch nicht eingestellt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Der Teilnehmer/ die Teilnehmer hat/ haben in Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Der Teilnehmer/ die Teilnehmer hat/ haben in Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Der Teilnehmer/ die Teilnehmer hat/ haben in Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass das Unternehmen bei der Durchführung des Vergabeverfahrens keinem Interessenkonflikt ausgesetzt ist, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Der Teilnehmer/ die Teilnehmer hat/ haben in Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass das Unternehmen den Wettbewerb nicht dadurch verzerrt, dass es bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Der Teilnehmer/ die Teilnehmer hat/ haben in Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Der Teilnehmer/ die Teilnehmer hat/ haben in Formblatt I der Eignungskriterien zu erklären, dass das Unternehmen nicht a) versucht, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht, solche Informationen zu übermitteln.