Beschreibung
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Los 1 Betreiben der Grundwassersanierungsanlagen Schwarze Pumpe Die Leistung beinhaltet das Betreiben, die Instandhaltung, den Wartungs- und Stördienst sowie die tägliche Überwachung und werktägliche Kontrolle der HB/FMSt, Messcontainer, Schieberschächte mit folgenden Elementen: - Armaturen, Wassermengenzähler, Manometer, Temperaturgeber - E-MSR und ex-geschützte Anlagen (hier durch nachweislich befähigte Person), Förderpumpen (Pumpenwechsel), - Rohrleitungssysteme - Wasser-, Elektro-, Signalleitungs-, Steuerungsanlagen), - Füllstandsüberwachungen, Signalgeber, - Austausch und Reinigung von Flügelradzählern / Mengenmesseinrichtungen (häufig) - Reinigung / Spülung von Rohrleitungen. - Instandhaltung des Zustandes baulicher Anlagen sowie öffentliche Sicherheit im Nahfeld der Sanierungsinfrastruktur sowie nachfolgenden Leistungen: - Durchführung von Grundwasserprobenahmen und Analytik aus HB/FMSt - Durchführen von Inbetriebnahmen der HB/FMSt inkl. Realisierung von Einfahrprogrammen und Abschaltprozedere nach Vorgaben des Hydraulischen Fachgutachters (HFG) (sowie Anlagen SP-9/SP-10 der Vergabeunterlagen), - sonstige Leistungen nach Bedarf (z. B. Dichtebestimmungen, Probenahmen von Öl, Grundwasser, Unterstützung bei wissenschaftlichen Untersuchungen) - Durchführung des Winterdienstes (Sicherstellung der Zugänglichkeit zu den Anlagen der Sanierungsinfrastruktur), - Beseitigen von Bodenabsenkungen, von Schäden an Konstruktionen, Halterungen, Umhausungen, Einfriedungen und Isolierungen, - Ausführung von Kleinreparaturen z.B. Erneuerung von Farbanstrichen/Beschriftungen/Beschilderungen, Austausch von Verschlusskappen etc., - Kontrollen der Altanlagen (Haltungs- und Infiltrationsbrunnen, Abluftanlagen oder andere stillgelegte Anlagen) Los 2 Betreiben Grundwassersanierungsanlagen Abproduktenhalde (APH) Terpe Die Anlagen zur Grundwasserüberwachung bzw. -sanierung (Grundwassermessstellen, Brunnen, Grundwasserreinigungsanlage, Infiltrationsanlagen) sind entsprechend den jeweiligen Betriebsanweisungen kontinuierlich zu betreiben, zu überwachen, zu warten und instand zu halten (Aufstellung der wesentlichen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten siehe Anlage T-03-2 der Vergabeunterlagen). Betrieb, Kontrolle und Überwachung Dazu zählen der Betrieb, die Kontrolle und Überwachung: - der Grundwasserreinigungsanlage einschl. aller Behälter, Filter, Pumpen, Armaturen und Ausrüstungen - aller Grundwassermessstellen, - aller Förderbrunnen einschließlich Förderpumpen und Brunnenausrüstungen (Wassermengenzähler, Schieber, Manometer, Be- und Entlüfter usw.), - aller Wasser-, Elektro- und Steuerleitungen, - der Infiltrationsanlagen