Titel
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Beschaffung von 16 Batteriebussen für die Jahre 2025/2026; Wertungskriterien zum Teilnahmewettbewerb: Zeitdauer Marktaktivität 15%, Fahrzeugabsatz im EWR 15%, Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge im EWR in den letzten fünf Jahren 60%, Beschreibung der Maßnahme des Bewerbers zur grundsätzlichen Gewährleistung der Qualität seiner Lieferleistung 10%
Beschreibung
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Allgemeine Hinweise: Bei der Erstellung und Einreichung der Teilnahmeunterlagen haben die Bewerber die Vorgaben der europaweiten Bekanntmachung, der vorliegenden Bewerbungsbedingungen sowie ggf. die vom Auftraggeber im Rahmen des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Fragen der Bewerber, sonstige schriftliche Hinweise) zu beachten. Alle Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Bekanntmachung, die Leistungsbeschreibung sowie sonstige vom Auftraggeber veröffentlichten Vergabeunterlagen eingehend zu prüfen und dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen, wenn Teile der Unterlagen nicht verständlich, widersprüchlich, unvollständig oder sonst zu beanstanden sind. Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der einem Bewerber/Bieter, der bei einem Verstoß gegen Vergabevorschriften einen Hinweis/Rüge unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich sein kann (Präklusion, vgl. Ziffer 2.9). Zulassung zum Teilnahmewettbewerb -Bewerber: Zum Teilnahmewettbewerb werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen. In letzterem Fall ist das Formblatt 02 – Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abzugeben. Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und/oder als Drittunternehmen ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Vergabeverfahren. Drittunternehmen Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag vom Bewerber das Formblatt 03 – Erklärung zu Eignungsleihe und Unteraufträgen und von den benannten Drittunternehmen (Eignungsleihgebern) eine Verpflichtungserklärung mit Formblatt 04 – Verpflichtungserklärung von Drittunternehmen vorzulegen. Auswechseln von Drittunternehmen im Verfahren: In der Zeit zwischen dem Ablauf der Teilnahmefrist und der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots ist die Auswechslung von Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber beruft, unzulässig. Nach Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots sind das Auswechseln oder der Wegfall von Drittunternehmen, auf deren Eignung sich ein Bieter berufen hat, nur auf Antrag über die Vergabeplattform mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftraggeber erteilt die Zustimmung nur, wenn mit dem Antrag nachgewiesen wird, dass die im Teilnahmewettbewerb festgestellte Eignung des Bewerbers hinsichtlich der in der Wertung ermittelten Platzierung mindestens erhalten bleibt und keine anderen rechtlichen Gründe dem entgegenstehen, insbesondere der Wettbewerb nicht unzulässig beschränkt wird. Der Auftraggeber kann dies-bezüglich aus seiner Sicht erforderliche zusätzliche Nachweise und Auskünfte verlangen. Frist zur Einreichung der Teilnahmeunterlagen: Der Antrag auf Teilnahme (Formblatt 01) sowie sämtliche Unterlagen zum Antrag auf Teilnahme (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen, Formblatt 01) sind vom Bewerber bis zu der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist für die Abgabe von Teilnahmeanträgen (Ausschlussfrist) in der nachstehend vorgesehenen Form einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang vollständiger Teilnahmeunterlagen beim AG über die bezeichnete Vergabeplattform. Teilnahmeanträge, die nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Teilnahmeanträge, deren verspäteter Eingang durch Umstände verursacht ist, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind, können im Rahmen der Entscheidung über den Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren berücksichtigt werden. Will sich ein Bewerber darauf berufen, dass er den verspäteten Eingang seines Teilnahmeantrags nicht zu vertreten hat, muss er diese Umstände, auf welche er seine Auffassung stützt, der Vergabestelle unverzüglich darlegen und glaubhaft machen. Form der Teilnahmeunterlagen: Jeder Bewerber hat seinem Antrag auf Teilnahme (Formblatt 01) die in Ziffer 4 bezeichneten Angaben, Nachweise und Erklärungen zum Nachweis der Eignung beizufügen. Der Antrag auf Teilnahme ist in deutscher Sprache nebst beizufügenden Formblättern, Erklärungen und Nachweisen einzureichen. Für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen ist ausschließlich die Oberfläche der Vergabeplattform zu verwenden. Fragen zu Teilnahmewettbewerb/Bekanntmachung: Fragen zum Teilnahmewettbewerb bzw. zur Bekanntmachung sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Vergabeverfahren direkt von Mitarbeitern des Auftraggebers oder dessen Beratern zu fordern oder zu erlangen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, deren Beantwortung für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.Um die Fragen im Sinne der vergaberechtlichen Gleichbehandlung gegenüber allen Bewerbern beantworten zu können, müssen sie bis zu der im Zeitplan unter Ziffer 2.8 genannten Frist gestellt werden. Auf die Beantwortung später gestellter Fragen besteht kein Anspruch.