Korruption
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 6,7,8,9 i.V.m. §§ 108e, 299, 299a, 299b, 333, 334, 335 StGB Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Betrugsbekämpfung
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 4,5 GWB i.V.m. §§ 263, 264 StGB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129 StGB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129a, § 129b StGB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 2, 3 i.V.m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 89c, 261 StGB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 5 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 10 GWB i.V.m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB.
Entrichtung von Steuern
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 6 GWB, § 7 VgV.
Zahlungsunfähigkeit
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB. _ Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.