Titel
:
Beschaffung der CT-Systeme, Transport, Installation, Sachverständigenprüfung und _-Abnahme und Inbetriebnahme derselben inkl. der notwendigen Schulung der Mitarbeitenden MTR und Ärzte abzugeben inkl. Wartung inkl. Softwarepflege und Support für 2 Jahre ab Abnahme.
Beschreibung
:
1. Der Auftraggeber benötigt zwei neue CT-Systeme, die mindestens 10 Jahre ab Abnahme entsprechend der aktuellen und dann geltenden Rechtsvorschriften betrieben werden können (nachstehend auch kurz „Systeme“, „CTs“ oder „Geräte“ genannt). Eines der Systeme wird am Standort Friederikenstift, das andere System im Standort Henriettenstift aufgestellt und genutzt. Beide Systeme sollen vom gleichen Hersteller sein, um bei den oftmals stattfindenden Personalrotationen und -fluktuationen den Einarbeitungszeit zu minimieren. Die Systeme sollen eine kontemporäre Leistungsfähigkeit für sämtliche Bereiche der Medizin, insbesondere im Bereich der Neuroradiologie, Polytraumadiagnostik und der Kardio-Diagnostik (System voraussichtlich Standort Henriettenstift) aufweisen. Die CTs müssen über Worklistserver an das klinische Informationssystem Orbis der Fa. DEDALUS mittels einer Dicom-Schnittstelle der CTs anbindbar sein. Ziel der Vergabe ist es, dass möglichst schnell, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Zuschlagserteilung, die CTs produktiv einzusetzen. Diese dienen als Ersatz für 2 ältere CTs. Aufgrund des Ersatzbeschaffungshintergrunds ist es für den Auftraggeber von höchster Bedeutung, dass die durch die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der CTs erfolgende Nichtverfügbarkeit des jeweiligen CTs so kurz wie möglich ausfällt und der Zeitpunkt der Montage mit dem Auftraggeber abgestimmt und von diesem genehmigt wird. Daher ist die langjährige Expertise des Auftragnehmers in der Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von CTs, insbesondere im Klinikbereich und in Bezug auf das ORBIS-KIS, für den Auftraggeber von besonderer Bedeutung. Zudem ist der Auftragnehmer aufgrund der vorgelegten Referenzen mit den besonderen Schutzanforderungen an die sensiblen Daten im Klinikwesen vertraut und kennt die bei der Lieferung und Inbetriebnahme neuer Geräte relevante Abläufe. Vom Auftragnehmer wird weiterhin besondere Vertraulichkeit zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes verlangt, vgl. u.a. Anlage 7 (Geheimhaltung) und Anlage 8 (Auftragsverarbeitungsvereinbarung). Die CTs werden vom Auftragnehmer geliefert, montiert, gemeinsam mit dem Auftraggeber in das IT-System des Auftraggebers integriert (via DICOM-Schnittstelle an den vorhandenen Worklist-Server der Fa. Dedalus) und nach der Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers gemeinsam mit dem Auftragnehmer in Betrieb genommen. Parallel hierzu stellt der Auftragnehmer ein Flottenmanagementsystem via Cloud bereit, über das die CTs sowie weitere, vom Hersteller stammende Geräte gemanagt werden können. Hierzu stellt der Auftragnehmer entsprechenden Speicherplatz zur Verfügung, räumt dem Auftraggeber gemäß den weiteren Regelungen die Nutzungsrechte hieran ein und pflegt die Managementsoftware, vgl. auch Anlage 3 – Unteranlage Kriterienkatalog. 2. Die Software zum Betrieb der CTs läuft lokal beim Auftraggeber. Alle heutigen und künftigen Betriebsgesellschaften und Einrichtungen/Betriebsstätten des Auftraggebers, vgl. hierzu Anlage 4, sind ebenso zur Steuerung der CTs und Mitnutzung der in den Geräten integrierten Computerprogramme, Datenbanken etc. berechtigt, z.B. zur Durchführung von Teleradiologie, ohne dass weitere Nutzungsentgelte anfallen. Hinsichtlich sämtlicher Computerprogramme, Datenbanken und sonstiger geschützter Werke, die Teil der gelieferten CTs sind, erhält der Auftraggeber einfache dauerhafte Nutzungsrechte („Konzernlizenz“, vgl. Anlage 6), ebenso hinsichtlich etwaiger Programmaktualisierungen und Ersetzungen im Rahmen der Instandhaltung / Wartung bzw. der Pflege und des Services. Diese Rechte gehen mit Lieferung des jeweiligen CTs an den Auftraggeber über. Der Auftraggeber nimmt hiermit bereits die Übertragung der Nutzungsrechte an. 3. Für den Auftraggeber ist es essentiell, dass die Instandhaltung, Wartung, Pflege und der Support für die Geräte sichergestellt ist (nachstehend insgesamt „Service“ genannt). Im Rahmen der Serviceleistungen, vgl. ergänzend Anlage 10, schuldet der Auftragnehmer u.a. die Lieferung von Ersatzteilen im Falle einer Störung der Geräte innerhalb von 8 Stunden während der Servicezeit nach Störungsmeldung sowie dessen Einbau zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Geräts im selben Zeitraum. Wartung, Softwarepflege und Support werden zunächst für 2 Jahre ab Abnahme erbracht. Der Auftraggeber hat die Option, Wartung, Softwarepflege, Support und Instandhaltung 2 Mal für jeweils 4 Jahre (Jahre 3 bis 6 bzw. 7 bis 10 ab Abnahme) auszulösen.
Begründung des beschleunigten Verfahrens
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Die Mindest- und Regelfristen für das gewählte Verfahren können wegen nicht durch den Auftraggeber verschuldeter, unvorhergesehener Verzögerungen (höhere Gewalt) nicht eingehalten werden. Die Verzögerung ergibt sich aus einem Gebäudeschaden durch Wassereintritt am Aufstellungsort eines der ausgeschriebenen Geräte. Die Feststellung des Schadensausmaßes am Gebäudekörper sowie die Planung notwendiger Maßnahmen ist u.a. auch Grundlage für die Leistungsbeschreibung des Auftragsgegenstandes; Förderrechtlich bedingte Ausschreibungsbedingungen betreffend die Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2024.