Beschreibung
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Leistungsumfang (Auszüge aus der Leistungsbeschreibung): Der AN gewährleistet, dass montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr, im Innenstadtbereich, im Umkreis von 4 km um das Rathaus am Marktplatz, ausreichend Fahrzeuge für mindestens 30 Buchungen pro Arbeitstag zur Abdeckung der Dienstfahrten der Mitarbeitenden zur Verfügung stehen. Der AN bietet ein standortbasiertes Carsharing-System an, bei welchem es festgelegte Standorte gibt, an denen die Fahrzeuge abgeholt und abgestellt werden können (siehe auch Punkt 4.6. Standorte). Ein ergänzendes „Free-Floating“-System ist darüber hinaus zusätzlich mit mindestens 50 Fahrzeugen bereitzustellen. Der AN stellt während der Vertragslaufzeit im Stadtgebiet Karlsruhe dauerhaft eine Verfügbarkeit von mindestens 250 Fahrzeugen sicher. Auf Grund der unterschiedlichen Anforderungen der Nutzer muss der AN verschiedene Fahrzeug-Arten von Kleinwagen bis obere Mittelklasse und Transporter/Van bereithalten. Der AN bietet sowohl Fahrzeuge mit Schalt-, als auch mit automatisierten Getrieben an. Es müssen jedoch mindestens 5% der Fahrzeuge aus dem Fuhrpark des AN im Stadtgebiet Karlsruhe ein automatisiertes Getriebe besitzen. Im Fuhrpark des AN steht ein Mix aller derzeit üblichen Antriebsarten zur Verfügung. Da die Stadt Karlsruhe bestrebt ist, Emissionen zu reduzieren, müssen jedoch mindestens 5 % des Fuhrparks aus batterieelektrischen Fahrzeugen (E-Fahrzeuge) oder Plug-In-Hybriden bestehen (näheres siehe auch Wertungskriterien in Teil-B der Vergabeunterlagen) Die Stadt Karlsruhe hat als öffentlicher Auftraggeber eine Vorbildfunktion hinsichtlich umweltbewusster Mobilität. Daher müssen alle durch den AN bereitgestellten Fahrzeuge mindestens die Schadstoffklasse EURO 6 einhalten. Das Rathaus der Stadt Karlsruhe, auch mit Sitz des Oberbürgermeisters, befindet sich am Marktplatz in der Innenstadt (76133). In dessen Nähe befinden sich weitere wichtige Dienststellen. Daher muss der AN in einem 4 km-Radius um das Rathaus am Marktplatz mindestens 60 Standorte anbieten bzw. zusichern. Von diesen weiteren Standorten müssen jedoch zwingend mindestens fünf in der Nähe folgender Adressen sein: • Zähringerstraße 76, 76133 Karlsruhe – Station im Umkreis von 100 m • Friedrichsplatz, 76133 Karlsruhe - Station im Umkreis von 300 m • Helmholzstraße 9, 76133 Karlsruhe - Station im Umkreis von 200 m • Marktplatz, 76133 Karlsruhe - Station im Umkreis von 250 m • Weiherhof-Center, 76227 Karlsruhe – Station im Umkreis von 500 m Auf Grundlage der Auswertungen der Buchungen bei einem Carsharing-Anbieter in den letzten beiden Jahren, hat sich ergeben, dass die Stationen des Carsharing-Anbieters an den oben genannten Orten am häufigsten genutzt wurden. Der Grund dafür ist, dass sich in deren Umkreise wichtige und große Dienststellen befinden. Daher ist zwingend erforderlich, dass der AN innerhalb der vorgegebenen Umkreise der genannten Adressen ebenfalls Stationen anbietet, um ein schnelles Erreichen der Fahrzeuge für die Mitarbeitenden der Stadt Karlsruhe zu gewährleisten. Der AN muss mindestens in folgenden Städten Standorte oder Partner mit Quernutzungsmöglichkeit vorweisen können: • Berlin • Düsseldorf • Frankfurt • Hamburg • Mannheim • München • Stuttgart Es muss eine Verbund- bzw. Quernutzung möglich sein, sodass von Mitarbeitenden des AG auch Carsharing-Fahrzeuge in mindestens den oben genannten Städten genutzt werden können. Da die Mitarbeitenden des AG auch außerhalb Deutschlands Termine wahrnehmen und Veranstaltungen besuchen müssen, ist es zwingend erforderlich, dass Fahrten mit den Fahrzeugen des AN ins europäische Ausland ohne besondere Genehmigung zulässig sind. Der AN stellt dem AG eine digitale Online-Buchungssoftware zur Verfügung und pflegt und wartet dieses regelmäßig. Es darf sich um kein ausschließlich „App-basiertes System“ handeln. Zusätzlich kann ein „App-basiertes“ Buchungssystem als Ergänzung zur Verfügung gestellt werden. Daneben sind auch Buchungen per Telefon über eine deutschsprachige 24-Stunden-Hotline möglich. Die Hotline kann auch für sonstige Meldungen genutzt werden, z.B. Schadens- und Mängelmeldungen, Nachfragen, Probleme, etc. • der AN stellt ein (nummeriertes und eindeutig identifizierbares) Zugangsmedium für die Organisationseinheiten bzw. Mitarbeitenden zur Erfassung von Buchung und Nutzung zur Verfügung • Die Fahrzeuge des AN müssen ohne weiteren Personeneinsatz zugänglich sein bzw. übernommen werden können. • kein ausschließliches Öffnen des Fahrzeuges per Smartphone • der AN gewährleistet die jeweils aktuell geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen und Bestimmungen Anträge auf Neubeantragungen und Beantragung eines Ersatzes für defekte Zugangsmedien müssen innerhalb von drei Werktagen vom AN bearbeitet werden. Der AN stellt eine ausreichende Anzahl an Zugangsmedien zur Verfügung. Er gewährleistet auch, dass er die komplette Neuausstattung der Stadtverwaltung mit Zugangsmedien im Zuge einer möglichen Organisationsänderung bewältigen kann. Alle Stellplätze sind zwingend komplett vom AN bereitzustellen. Bei E-Fahrzeugen und Plug-In-Hybriden gilt, dass die zugehörige Ladeinfrastruktur am Stellplatz durch den AN bereitgestellt wird. Dem AG dürfen hierfür keine separaten Kosten in Rechnung gestellt werden.