Beprobungs- und Analyseleistungen für Altschotter, BRM und Bodenmaterial

Der Rahmenvertrag umfasst folgende Dienstleistungen: 1. Probennahme vor Ort / aus Haufwerken Altschotter / Boden / Bauschutt / Asphalt 2. Chemische Analyse Altschotter / Boden / Bauschutt / Asphalt 3. Gutachten chemische Analyse Altschotter / Boden/ Bauschutt / Asphalt 4. SiPo-Leistungen RB Mitte RB Nord RB Ost RB Südost RB …

CPV: 71620000 Analysis services
Place of execution:
Beprobungs- und Analyseleistungen für Altschotter, BRM und Bodenmaterial
Awarding body:
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Award number:
24FEI75944

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers : Eisenbahndienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beprobungs- und Analyseleistungen für Altschotter, BRM und Bodenmaterial
Beschreibung : Der Rahmenvertrag umfasst folgende Dienstleistungen: 1. Probennahme vor Ort / aus Haufwerken Altschotter / Boden / Bauschutt / Asphalt 2. Chemische Analyse Altschotter / Boden / Bauschutt / Asphalt 3. Gutachten chemische Analyse Altschotter / Boden/ Bauschutt / Asphalt 4. SiPo-Leistungen
Kennung des Verfahrens : 529834a0-088a-4f20-a950-df074e959b04
Interne Kennung : 24FEI75944
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71620000 Analysen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : bundesweit
Postleitzahl : bundesweit
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : RB Mitte
Beschreibung : RB Mitte
Interne Kennung : 8be1d3b0-eaf4-4258-8e1e-ecdaa59c0826

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71620000 Analysen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Verlängerungsoption 2 mal 12 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung oder Angaben im Einzelnen: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - Versicherung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der Anwendung finden den öffentlichrechtlichen Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EUVerordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen USamerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, - Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, §98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist, - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: o Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. o dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, - Erklärung, dass: o das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach §122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und o das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens o versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung, ob: o eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder o eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1bis10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft oder Angaben im Einzelnen: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Der Bieter benennt mind. 1 Referenz für durchgeführte Probenahmen, Analysen und die Erstellung umwelttechnischer Berichte mit Angabe der Art, des Umfangs und der zeitlichen Verteilung aus den letzten drei Jahren (Leistungsende nicht früher als 31.12.2023) (vollständiger Firmenname und Anschrift des Referenzgebers). Akkreditierungen / Nachweise Probenahme und Analytik: o Im Fall, dass der Bieter über ein eigenes Analytiklabor verfügt: Gültiges Akkreditierungszertifikat für Analytik nach DIN EN ISO/IEC 17025. Für Nachunternehmer: Gültiges Akkreditierungszertifikat Analytik einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischen Überwachungsorganisation. o Für die Probenahme: Gültiges Akkreditierungszertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder DIN ENISO/IEC 17020 oder Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 18 Satz 2 Bundes-Bodenschutzgesetz. Wenn ein Zertifikat nicht vorliegt, kann dies nach Vertragsschluss vorgelegt werden. Die Vergabe von Festmengen ist in diesem Fall nicht möglich. Eine Beauftragung mittels Einzelauftrag ist in diesem Fall erst nacherfolgter Akkreditierung möglich. Hinweis: Die fachgerechte Probenahme nach LAGA PN 98 bzw. DIN ISO 19698 bzw. DB-Ril. 880.4010 (Altschotter-Richtlinie“) bilden die Grundlage für die Untersuchung von Abfällen. Die Probenahmeplanung ist gemäß den Vorgaben der LAGA PN 98 von einem Fachkundigen vorzunehmen. Der Probenehmer muss mindestens die Sachkunde nachweisen können. Wird die Probenahme von einem Sachkundigen durchgeführt, so muss ein Fachkundiger die ordnungsgemäße Probenahme bestätigen. Die Probennahme (Altschotter-Richtlinie“) ist gem. Ril 880.4010 von einer nach DIN EN ISO/IEC 17025(„Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“) oder DIN EN ISO/IEC 17020 („Konformitätsbewertung -Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen“) akkreditierten oder nach Regelungen der Länder gemäß § 18 Satz 2des Bundes- Bodenschutzgesetzes notifizierten Untersuchungsstelle durchzuführen.Die chemischen Untersuchungen von Proben sind gem. Ril 880.4010 durch sachkundige Labore durchzuführen, welche durch Akkreditierungen nach DIN ENISO 17025 ihre fachliche Kompetenz nachzuweisen haben und über ausreichende Kenntnis der rechtlichen Vorschriften zur Bewertung von Abfällen verfügen. Der Bieter bestätigt, dass ihm für die Erfüllung der Leistungen, die angeboten werden, qualifizierte, fachkundige Personale (Hochschulabschluss, mind. Bachelor oder vergleichbar in den Fachrichtungen Geowissenschaften, Umweltwissenschaften, Chemie oder vergleichbar oder fachspezifische Ausbildung, z.B. als Baugrundtechniker, Geotechniker, Umwelttechniker oder vergleichbar) mit ausreichender Berufserfahrung in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Dabei geforderte Mindestdauer der Berufserfahrung beträgt 1 Jahr. Die geforderte Qualifikation des vorgesehenen Personals ist nach Angebotsabgabe auf Verlangen des AG ohne weitere Angaben von Gründen sofort vorzulegen und detailliert nachzuweisen u.a. durch: oNachweise über die qualifizierte Ausbildung und/oder über die Berufserfahrung mit Angabe der Einsatzdauer und der genauen Angabe, der jeweiligen Tätigkeit und namentlicher Zuordnung der bearbeiteten Projekte durch Bestätigung von referenzgebenden Auftrag- bzw. Arbeitgebern o Nachweise über Teilnahme an einem Probenahmelehrgang nach LAGA PN 98 nebst erforderlicher Wiederholung des Lehrgangs (im Abstand von 5 Jahren) Für Nachunternehmer: - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s); aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, das Unternehmen für diese Ausschreibung zu benennen und dass im Fall der Zuschlagerteilung die benannten Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden (Kapazitäten werden im Steckbrief des AG von diesem benannt). Eigenerklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) (s.III.1.1 und VI.3 der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner; - Gültiges Akkreditierungszertifikat Analytik einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischenÜberwachungsorganisation (siehe oben)); Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt Präqualifikation (PQ) für Sipo gemäß DB-Rahmenrichtlinie 132.0118 „Arbeiten im Gleisbereich“
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 07/08/2024 12:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 15/08/2024 12:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Bewerbungsbedingungen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Entfällt

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : RB Nord
Beschreibung : RB Nord
Interne Kennung : b5e6ca60-6f23-49a8-bdf1-807b75c2d5a8

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71620000 Analysen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Verlängerungsoption 2 mal 12 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung oder Angaben im Einzelnen: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - Versicherung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der Anwendung finden den öffentlichrechtlichen Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EUVerordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen USamerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, - Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, §98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist, - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: o Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. o dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, - Erklärung, dass: o das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach §122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und o das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens o versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung, ob: o eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder o eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1bis10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft oder Angaben im Einzelnen: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Der Bieter benennt mind. 1 Referenz für durchgeführte Probenahmen, Analysen und die Erstellung umwelttechnischer Berichte mit Angabe der Art, des Umfangs und der zeitlichen Verteilung aus den letzten drei Jahren (Leistungsende nicht früher als 31.12.2023) (vollständiger Firmenname und Anschrift des Referenzgebers). Akkreditierungen / Nachweise Probenahme und Analytik: o Im Fall, dass der Bieter über ein eigenes Analytiklabor verfügt: Gültiges Akkreditierungszertifikat für Analytik nach DIN EN ISO/IEC 17025. Für Nachunternehmer: Gültiges Akkreditierungszertifikat Analytik einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischen Überwachungsorganisation. o Für die Probenahme: Gültiges Akkreditierungszertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder DIN ENISO/IEC 17020 oder Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 18 Satz 2 Bundes-Bodenschutzgesetz. Wenn ein Zertifikat nicht vorliegt, kann dies nach Vertragsschluss vorgelegt werden. Die Vergabe von Festmengen ist in diesem Fall nicht möglich. Eine Beauftragung mittels Einzelauftrag ist in diesem Fall erst nacherfolgter Akkreditierung möglich. Hinweis: Die fachgerechte Probenahme nach LAGA PN 98 bzw. DIN ISO 19698 bzw. DB-Ril. 880.4010 (Altschotter-Richtlinie“) bilden die Grundlage für die Untersuchung von Abfällen. Die Probenahmeplanung ist gemäß den Vorgaben der LAGA PN 98 von einem Fachkundigen vorzunehmen. Der Probenehmer muss mindestens die Sachkunde nachweisen können. Wird die Probenahme von einem Sachkundigen durchgeführt, so muss ein Fachkundiger die ordnungsgemäße Probenahme bestätigen. Die Probennahme (Altschotter-Richtlinie“) ist gem. Ril 880.4010 von einer nach DIN EN ISO/IEC 17025(„Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“) oder DIN EN ISO/IEC 17020 („Konformitätsbewertung -Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen“) akkreditierten oder nach Regelungen der Länder gemäß § 18 Satz 2des Bundes- Bodenschutzgesetzes notifizierten Untersuchungsstelle durchzuführen.Die chemischen Untersuchungen von Proben sind gem. Ril 880.4010 durch sachkundige Labore durchzuführen, welche durch Akkreditierungen nach DIN ENISO 17025 ihre fachliche Kompetenz nachzuweisen haben und über ausreichende Kenntnis der rechtlichen Vorschriften zur Bewertung von Abfällen verfügen. Der Bieter bestätigt, dass ihm für die Erfüllung der Leistungen, die angeboten werden, qualifizierte, fachkundige Personale (Hochschulabschluss, mind. Bachelor oder vergleichbar in den Fachrichtungen Geowissenschaften, Umweltwissenschaften, Chemie oder vergleichbar oder fachspezifische Ausbildung, z.B. als Baugrundtechniker, Geotechniker, Umwelttechniker oder vergleichbar) mit ausreichender Berufserfahrung in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Dabei geforderte Mindestdauer der Berufserfahrung beträgt 1 Jahr. Die geforderte Qualifikation des vorgesehenen Personals ist nach Angebotsabgabe auf Verlangen des AG ohne weitere Angaben von Gründen sofort vorzulegen und detailliert nachzuweisen u.a. durch: oNachweise über die qualifizierte Ausbildung und/oder über die Berufserfahrung mit Angabe der Einsatzdauer und der genauen Angabe, der jeweiligen Tätigkeit und namentlicher Zuordnung der bearbeiteten Projekte durch Bestätigung von referenzgebenden Auftrag- bzw. Arbeitgebern o Nachweise über Teilnahme an einem Probenahmelehrgang nach LAGA PN 98 nebst erforderlicher Wiederholung des Lehrgangs (im Abstand von 5 Jahren) Für Nachunternehmer: - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s); aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, das Unternehmen für diese Ausschreibung zu benennen und dass im Fall der Zuschlagerteilung die benannten Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden (Kapazitäten werden im Steckbrief des AG von diesem benannt). Eigenerklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) (s.III.1.1 und VI.3 der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner; - Gültiges Akkreditierungszertifikat Analytik einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischenÜberwachungsorganisation (siehe oben)); Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt Präqualifikation (PQ) für Sipo gemäß DB-Rahmenrichtlinie 132.0118 „Arbeiten im Gleisbereich“
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 07/08/2024 12:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 15/08/2024 12:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Bewerbungsbedingungen
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Entfällt

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : RB Ost
Beschreibung : RB Ost
Interne Kennung : 95849419-67d6-448f-ac3f-6511e76ec793

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71620000 Analysen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Verlängerungsoption 2 mal 12 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung oder Angaben im Einzelnen: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - Versicherung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der Anwendung finden den öffentlichrechtlichen Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EUVerordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen USamerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, - Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, §98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist, - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: o Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. o dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, - Erklärung, dass: o das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach §122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und o das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens o versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung, ob: o eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder o eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1bis10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft oder Angaben im Einzelnen: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Der Bieter benennt mind. 1 Referenz für durchgeführte Probenahmen, Analysen und die Erstellung umwelttechnischer Berichte mit Angabe der Art, des Umfangs und der zeitlichen Verteilung aus den letzten drei Jahren (Leistungsende nicht früher als 31.12.2023) (vollständiger Firmenname und Anschrift des Referenzgebers). Akkreditierungen / Nachweise Probenahme und Analytik: o Im Fall, dass der Bieter über ein eigenes Analytiklabor verfügt: Gültiges Akkreditierungszertifikat für Analytik nach DIN EN ISO/IEC 17025. Für Nachunternehmer: Gültiges Akkreditierungszertifikat Analytik einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischen Überwachungsorganisation. o Für die Probenahme: Gültiges Akkreditierungszertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder DIN ENISO/IEC 17020 oder Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 18 Satz 2 Bundes-Bodenschutzgesetz. Wenn ein Zertifikat nicht vorliegt, kann dies nach Vertragsschluss vorgelegt werden. Die Vergabe von Festmengen ist in diesem Fall nicht möglich. Eine Beauftragung mittels Einzelauftrag ist in diesem Fall erst nacherfolgter Akkreditierung möglich. Hinweis: Die fachgerechte Probenahme nach LAGA PN 98 bzw. DIN ISO 19698 bzw. DB-Ril. 880.4010 (Altschotter-Richtlinie“) bilden die Grundlage für die Untersuchung von Abfällen. Die Probenahmeplanung ist gemäß den Vorgaben der LAGA PN 98 von einem Fachkundigen vorzunehmen. Der Probenehmer muss mindestens die Sachkunde nachweisen können. Wird die Probenahme von einem Sachkundigen durchgeführt, so muss ein Fachkundiger die ordnungsgemäße Probenahme bestätigen. Die Probennahme (Altschotter-Richtlinie“) ist gem. Ril 880.4010 von einer nach DIN EN ISO/IEC 17025(„Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“) oder DIN EN ISO/IEC 17020 („Konformitätsbewertung -Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen“) akkreditierten oder nach Regelungen der Länder gemäß § 18 Satz 2des Bundes- Bodenschutzgesetzes notifizierten Untersuchungsstelle durchzuführen.Die chemischen Untersuchungen von Proben sind gem. Ril 880.4010 durch sachkundige Labore durchzuführen, welche durch Akkreditierungen nach DIN ENISO 17025 ihre fachliche Kompetenz nachzuweisen haben und über ausreichende Kenntnis der rechtlichen Vorschriften zur Bewertung von Abfällen verfügen. Der Bieter bestätigt, dass ihm für die Erfüllung der Leistungen, die angeboten werden, qualifizierte, fachkundige Personale (Hochschulabschluss, mind. Bachelor oder vergleichbar in den Fachrichtungen Geowissenschaften, Umweltwissenschaften, Chemie oder vergleichbar oder fachspezifische Ausbildung, z.B. als Baugrundtechniker, Geotechniker, Umwelttechniker oder vergleichbar) mit ausreichender Berufserfahrung in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Dabei geforderte Mindestdauer der Berufserfahrung beträgt 1 Jahr. Die geforderte Qualifikation des vorgesehenen Personals ist nach Angebotsabgabe auf Verlangen des AG ohne weitere Angaben von Gründen sofort vorzulegen und detailliert nachzuweisen u.a. durch: oNachweise über die qualifizierte Ausbildung und/oder über die Berufserfahrung mit Angabe der Einsatzdauer und der genauen Angabe, der jeweiligen Tätigkeit und namentlicher Zuordnung der bearbeiteten Projekte durch Bestätigung von referenzgebenden Auftrag- bzw. Arbeitgebern o Nachweise über Teilnahme an einem Probenahmelehrgang nach LAGA PN 98 nebst erforderlicher Wiederholung des Lehrgangs (im Abstand von 5 Jahren) Für Nachunternehmer: - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s); aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, das Unternehmen für diese Ausschreibung zu benennen und dass im Fall der Zuschlagerteilung die benannten Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden (Kapazitäten werden im Steckbrief des AG von diesem benannt). Eigenerklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) (s.III.1.1 und VI.3 der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner; - Gültiges Akkreditierungszertifikat Analytik einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischenÜberwachungsorganisation (siehe oben)); Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt Präqualifikation (PQ) für Sipo gemäß DB-Rahmenrichtlinie 132.0118 „Arbeiten im Gleisbereich“
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 07/08/2024 12:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 15/08/2024 12:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Bewerbungsbedingungen
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Entfällt

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : RB Südost
Beschreibung : RB Südost
Interne Kennung : 214b8c86-1a80-4aed-b4b2-8184fda7f7ec

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71620000 Analysen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Verlängerungsoption 2 mal 12 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung oder Angaben im Einzelnen: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - Versicherung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der Anwendung finden den öffentlichrechtlichen Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EUVerordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen USamerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, - Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, §98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist, - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: o Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. o dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, - Erklärung, dass: o das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach §122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und o das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens o versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung, ob: o eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder o eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1bis10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft oder Angaben im Einzelnen: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Der Bieter benennt mind. 1 Referenz für durchgeführte Probenahmen, Analysen und die Erstellung umwelttechnischer Berichte mit Angabe der Art, des Umfangs und der zeitlichen Verteilung aus den letzten drei Jahren (Leistungsende nicht früher als 31.12.2023) (vollständiger Firmenname und Anschrift des Referenzgebers). Akkreditierungen / Nachweise Probenahme und Analytik: o Im Fall, dass der Bieter über ein eigenes Analytiklabor verfügt: Gültiges Akkreditierungszertifikat für Analytik nach DIN EN ISO/IEC 17025. Für Nachunternehmer: Gültiges Akkreditierungszertifikat Analytik einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischen Überwachungsorganisation. o Für die Probenahme: Gültiges Akkreditierungszertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder DIN ENISO/IEC 17020 oder Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 18 Satz 2 Bundes-Bodenschutzgesetz. Wenn ein Zertifikat nicht vorliegt, kann dies nach Vertragsschluss vorgelegt werden. Die Vergabe von Festmengen ist in diesem Fall nicht möglich. Eine Beauftragung mittels Einzelauftrag ist in diesem Fall erst nacherfolgter Akkreditierung möglich. Hinweis: Die fachgerechte Probenahme nach LAGA PN 98 bzw. DIN ISO 19698 bzw. DB-Ril. 880.4010 (Altschotter-Richtlinie“) bilden die Grundlage für die Untersuchung von Abfällen. Die Probenahmeplanung ist gemäß den Vorgaben der LAGA PN 98 von einem Fachkundigen vorzunehmen. Der Probenehmer muss mindestens die Sachkunde nachweisen können. Wird die Probenahme von einem Sachkundigen durchgeführt, so muss ein Fachkundiger die ordnungsgemäße Probenahme bestätigen. Die Probennahme (Altschotter-Richtlinie“) ist gem. Ril 880.4010 von einer nach DIN EN ISO/IEC 17025(„Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“) oder DIN EN ISO/IEC 17020 („Konformitätsbewertung -Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen“) akkreditierten oder nach Regelungen der Länder gemäß § 18 Satz 2des Bundes- Bodenschutzgesetzes notifizierten Untersuchungsstelle durchzuführen.Die chemischen Untersuchungen von Proben sind gem. Ril 880.4010 durch sachkundige Labore durchzuführen, welche durch Akkreditierungen nach DIN ENISO 17025 ihre fachliche Kompetenz nachzuweisen haben und über ausreichende Kenntnis der rechtlichen Vorschriften zur Bewertung von Abfällen verfügen. Der Bieter bestätigt, dass ihm für die Erfüllung der Leistungen, die angeboten werden, qualifizierte, fachkundige Personale (Hochschulabschluss, mind. Bachelor oder vergleichbar in den Fachrichtungen Geowissenschaften, Umweltwissenschaften, Chemie oder vergleichbar oder fachspezifische Ausbildung, z.B. als Baugrundtechniker, Geotechniker, Umwelttechniker oder vergleichbar) mit ausreichender Berufserfahrung in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Dabei geforderte Mindestdauer der Berufserfahrung beträgt 1 Jahr. Die geforderte Qualifikation des vorgesehenen Personals ist nach Angebotsabgabe auf Verlangen des AG ohne weitere Angaben von Gründen sofort vorzulegen und detailliert nachzuweisen u.a. durch: oNachweise über die qualifizierte Ausbildung und/oder über die Berufserfahrung mit Angabe der Einsatzdauer und der genauen Angabe, der jeweiligen Tätigkeit und namentlicher Zuordnung der bearbeiteten Projekte durch Bestätigung von referenzgebenden Auftrag- bzw. Arbeitgebern o Nachweise über Teilnahme an einem Probenahmelehrgang nach LAGA PN 98 nebst erforderlicher Wiederholung des Lehrgangs (im Abstand von 5 Jahren) Für Nachunternehmer: - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s); aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, das Unternehmen für diese Ausschreibung zu benennen und dass im Fall der Zuschlagerteilung die benannten Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden (Kapazitäten werden im Steckbrief des AG von diesem benannt). Eigenerklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) (s.III.1.1 und VI.3 der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner; - Gültiges Akkreditierungszertifikat Analytik einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischenÜberwachungsorganisation (siehe oben)); Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt Präqualifikation (PQ) für Sipo gemäß DB-Rahmenrichtlinie 132.0118 „Arbeiten im Gleisbereich“
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 07/08/2024 12:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 15/08/2024 12:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Bewerbungsbedingungen
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Entfällt

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : RB Süd
Beschreibung : RB Süd
Interne Kennung : 0cbde23b-e81c-40dc-acee-60c2aeafd928

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71620000 Analysen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Verlängerungsoption 2 mal 12 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung oder Angaben im Einzelnen: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - Versicherung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der Anwendung finden den öffentlichrechtlichen Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EUVerordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen USamerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, - Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, §98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist, - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: o Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. o dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, - Erklärung, dass: o das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach §122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und o das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens o versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung, ob: o eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder o eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1bis10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft oder Angaben im Einzelnen: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Der Bieter benennt mind. 1 Referenz für durchgeführte Probenahmen, Analysen und die Erstellung umwelttechnischer Berichte mit Angabe der Art, des Umfangs und der zeitlichen Verteilung aus den letzten drei Jahren (Leistungsende nicht früher als 31.12.2023) (vollständiger Firmenname und Anschrift des Referenzgebers). Akkreditierungen / Nachweise Probenahme und Analytik: o Im Fall, dass der Bieter über ein eigenes Analytiklabor verfügt: Gültiges Akkreditierungszertifikat für Analytik nach DIN EN ISO/IEC 17025. Für Nachunternehmer: Gültiges Akkreditierungszertifikat Analytik einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischen Überwachungsorganisation. o Für die Probenahme: Gültiges Akkreditierungszertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder DIN ENISO/IEC 17020 oder Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 18 Satz 2 Bundes-Bodenschutzgesetz. Wenn ein Zertifikat nicht vorliegt, kann dies nach Vertragsschluss vorgelegt werden. Die Vergabe von Festmengen ist in diesem Fall nicht möglich. Eine Beauftragung mittels Einzelauftrag ist in diesem Fall erst nacherfolgter Akkreditierung möglich. Hinweis: Die fachgerechte Probenahme nach LAGA PN 98 bzw. DIN ISO 19698 bzw. DB-Ril. 880.4010 (Altschotter-Richtlinie“) bilden die Grundlage für die Untersuchung von Abfällen. Die Probenahmeplanung ist gemäß den Vorgaben der LAGA PN 98 von einem Fachkundigen vorzunehmen. Der Probenehmer muss mindestens die Sachkunde nachweisen können. Wird die Probenahme von einem Sachkundigen durchgeführt, so muss ein Fachkundiger die ordnungsgemäße Probenahme bestätigen. Die Probennahme (Altschotter-Richtlinie“) ist gem. Ril 880.4010 von einer nach DIN EN ISO/IEC 17025(„Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“) oder DIN EN ISO/IEC 17020 („Konformitätsbewertung -Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen“) akkreditierten oder nach Regelungen der Länder gemäß § 18 Satz 2des Bundes- Bodenschutzgesetzes notifizierten Untersuchungsstelle durchzuführen.Die chemischen Untersuchungen von Proben sind gem. Ril 880.4010 durch sachkundige Labore durchzuführen, welche durch Akkreditierungen nach DIN ENISO 17025 ihre fachliche Kompetenz nachzuweisen haben und über ausreichende Kenntnis der rechtlichen Vorschriften zur Bewertung von Abfällen verfügen. Der Bieter bestätigt, dass ihm für die Erfüllung der Leistungen, die angeboten werden, qualifizierte, fachkundige Personale (Hochschulabschluss, mind. Bachelor oder vergleichbar in den Fachrichtungen Geowissenschaften, Umweltwissenschaften, Chemie oder vergleichbar oder fachspezifische Ausbildung, z.B. als Baugrundtechniker, Geotechniker, Umwelttechniker oder vergleichbar) mit ausreichender Berufserfahrung in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Dabei geforderte Mindestdauer der Berufserfahrung beträgt 1 Jahr. Die geforderte Qualifikation des vorgesehenen Personals ist nach Angebotsabgabe auf Verlangen des AG ohne weitere Angaben von Gründen sofort vorzulegen und detailliert nachzuweisen u.a. durch: oNachweise über die qualifizierte Ausbildung und/oder über die Berufserfahrung mit Angabe der Einsatzdauer und der genauen Angabe, der jeweiligen Tätigkeit und namentlicher Zuordnung der bearbeiteten Projekte durch Bestätigung von referenzgebenden Auftrag- bzw. Arbeitgebern o Nachweise über Teilnahme an einem Probenahmelehrgang nach LAGA PN 98 nebst erforderlicher Wiederholung des Lehrgangs (im Abstand von 5 Jahren) Für Nachunternehmer: - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s); aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, das Unternehmen für diese Ausschreibung zu benennen und dass im Fall der Zuschlagerteilung die benannten Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden (Kapazitäten werden im Steckbrief des AG von diesem benannt). Eigenerklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) (s.III.1.1 und VI.3 der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner; - Gültiges Akkreditierungszertifikat Analytik einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischenÜberwachungsorganisation (siehe oben)); Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt Präqualifikation (PQ) für Sipo gemäß DB-Rahmenrichtlinie 132.0118 „Arbeiten im Gleisbereich“
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 07/08/2024 12:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 15/08/2024 12:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Bewerbungsbedingungen
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Entfällt

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : RB Südwest
Beschreibung : RB Südwest
Interne Kennung : b097e82b-7dae-42a5-9187-b761bf15072c

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71620000 Analysen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Verlängerungsoption 2 mal 12 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung oder Angaben im Einzelnen: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - Versicherung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der Anwendung finden den öffentlichrechtlichen Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EUVerordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen USamerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, - Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, §98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist, - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: o Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. o dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, - Erklärung, dass: o das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach §122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und o das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens o versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung, ob: o eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder o eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1bis10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft oder Angaben im Einzelnen: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Der Bieter benennt mind. 1 Referenz für durchgeführte Probenahmen, Analysen und die Erstellung umwelttechnischer Berichte mit Angabe der Art, des Umfangs und der zeitlichen Verteilung aus den letzten drei Jahren (Leistungsende nicht früher als 31.12.2023) (vollständiger Firmenname und Anschrift des Referenzgebers). Akkreditierungen / Nachweise Probenahme und Analytik: o Im Fall, dass der Bieter über ein eigenes Analytiklabor verfügt: Gültiges Akkreditierungszertifikat für Analytik nach DIN EN ISO/IEC 17025. Für Nachunternehmer: Gültiges Akkreditierungszertifikat Analytik einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischen Überwachungsorganisation. o Für die Probenahme: Gültiges Akkreditierungszertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder DIN ENISO/IEC 17020 oder Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 18 Satz 2 Bundes-Bodenschutzgesetz. Wenn ein Zertifikat nicht vorliegt, kann dies nach Vertragsschluss vorgelegt werden. Die Vergabe von Festmengen ist in diesem Fall nicht möglich. Eine Beauftragung mittels Einzelauftrag ist in diesem Fall erst nacherfolgter Akkreditierung möglich. Hinweis: Die fachgerechte Probenahme nach LAGA PN 98 bzw. DIN ISO 19698 bzw. DB-Ril. 880.4010 (Altschotter-Richtlinie“) bilden die Grundlage für die Untersuchung von Abfällen. Die Probenahmeplanung ist gemäß den Vorgaben der LAGA PN 98 von einem Fachkundigen vorzunehmen. Der Probenehmer muss mindestens die Sachkunde nachweisen können. Wird die Probenahme von einem Sachkundigen durchgeführt, so muss ein Fachkundiger die ordnungsgemäße Probenahme bestätigen. Die Probennahme (Altschotter-Richtlinie“) ist gem. Ril 880.4010 von einer nach DIN EN ISO/IEC 17025(„Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“) oder DIN EN ISO/IEC 17020 („Konformitätsbewertung -Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen“) akkreditierten oder nach Regelungen der Länder gemäß § 18 Satz 2des Bundes- Bodenschutzgesetzes notifizierten Untersuchungsstelle durchzuführen.Die chemischen Untersuchungen von Proben sind gem. Ril 880.4010 durch sachkundige Labore durchzuführen, welche durch Akkreditierungen nach DIN ENISO 17025 ihre fachliche Kompetenz nachzuweisen haben und über ausreichende Kenntnis der rechtlichen Vorschriften zur Bewertung von Abfällen verfügen. Der Bieter bestätigt, dass ihm für die Erfüllung der Leistungen, die angeboten werden, qualifizierte, fachkundige Personale (Hochschulabschluss, mind. Bachelor oder vergleichbar in den Fachrichtungen Geowissenschaften, Umweltwissenschaften, Chemie oder vergleichbar oder fachspezifische Ausbildung, z.B. als Baugrundtechniker, Geotechniker, Umwelttechniker oder vergleichbar) mit ausreichender Berufserfahrung in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Dabei geforderte Mindestdauer der Berufserfahrung beträgt 1 Jahr. Die geforderte Qualifikation des vorgesehenen Personals ist nach Angebotsabgabe auf Verlangen des AG ohne weitere Angaben von Gründen sofort vorzulegen und detailliert nachzuweisen u.a. durch: oNachweise über die qualifizierte Ausbildung und/oder über die Berufserfahrung mit Angabe der Einsatzdauer und der genauen Angabe, der jeweiligen Tätigkeit und namentlicher Zuordnung der bearbeiteten Projekte durch Bestätigung von referenzgebenden Auftrag- bzw. Arbeitgebern o Nachweise über Teilnahme an einem Probenahmelehrgang nach LAGA PN 98 nebst erforderlicher Wiederholung des Lehrgangs (im Abstand von 5 Jahren) Für Nachunternehmer: - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s); aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, das Unternehmen für diese Ausschreibung zu benennen und dass im Fall der Zuschlagerteilung die benannten Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden (Kapazitäten werden im Steckbrief des AG von diesem benannt). Eigenerklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) (s.III.1.1 und VI.3 der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner; - Gültiges Akkreditierungszertifikat Analytik einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischenÜberwachungsorganisation (siehe oben)); Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt Präqualifikation (PQ) für Sipo gemäß DB-Rahmenrichtlinie 132.0118 „Arbeiten im Gleisbereich“
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 07/08/2024 12:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 15/08/2024 12:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Bewerbungsbedingungen
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Entfällt

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0007

Titel : RB West
Beschreibung : RB West
Interne Kennung : 970f91f9-7ea6-42ec-bb1e-ef47d2705d51

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71620000 Analysen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Verlängerungsoption 2 mal 12 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung oder Angaben im Einzelnen: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - Versicherung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der Anwendung finden den öffentlichrechtlichen Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EUVerordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen USamerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, - Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, §98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist, - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: o Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. o dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, - Erklärung, dass: o das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach §122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und o das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens o versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung, ob: o eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder o eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1bis10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft oder Angaben im Einzelnen: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Der Bieter benennt mind. 1 Referenz für durchgeführte Probenahmen, Analysen und die Erstellung umwelttechnischer Berichte mit Angabe der Art, des Umfangs und der zeitlichen Verteilung aus den letzten drei Jahren (Leistungsende nicht früher als 31.12.2023) (vollständiger Firmenname und Anschrift des Referenzgebers). Akkreditierungen / Nachweise Probenahme und Analytik: o Im Fall, dass der Bieter über ein eigenes Analytiklabor verfügt: Gültiges Akkreditierungszertifikat für Analytik nach DIN EN ISO/IEC 17025. Für Nachunternehmer: Gültiges Akkreditierungszertifikat Analytik einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischen Überwachungsorganisation. o Für die Probenahme: Gültiges Akkreditierungszertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder DIN ENISO/IEC 17020 oder Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 18 Satz 2 Bundes-Bodenschutzgesetz. Wenn ein Zertifikat nicht vorliegt, kann dies nach Vertragsschluss vorgelegt werden. Die Vergabe von Festmengen ist in diesem Fall nicht möglich. Eine Beauftragung mittels Einzelauftrag ist in diesem Fall erst nacherfolgter Akkreditierung möglich. Hinweis: Die fachgerechte Probenahme nach LAGA PN 98 bzw. DIN ISO 19698 bzw. DB-Ril. 880.4010 (Altschotter-Richtlinie“) bilden die Grundlage für die Untersuchung von Abfällen. Die Probenahmeplanung ist gemäß den Vorgaben der LAGA PN 98 von einem Fachkundigen vorzunehmen. Der Probenehmer muss mindestens die Sachkunde nachweisen können. Wird die Probenahme von einem Sachkundigen durchgeführt, so muss ein Fachkundiger die ordnungsgemäße Probenahme bestätigen. Die Probennahme (Altschotter-Richtlinie“) ist gem. Ril 880.4010 von einer nach DIN EN ISO/IEC 17025(„Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“) oder DIN EN ISO/IEC 17020 („Konformitätsbewertung -Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen“) akkreditierten oder nach Regelungen der Länder gemäß § 18 Satz 2des Bundes- Bodenschutzgesetzes notifizierten Untersuchungsstelle durchzuführen.Die chemischen Untersuchungen von Proben sind gem. Ril 880.4010 durch sachkundige Labore durchzuführen, welche durch Akkreditierungen nach DIN ENISO 17025 ihre fachliche Kompetenz nachzuweisen haben und über ausreichende Kenntnis der rechtlichen Vorschriften zur Bewertung von Abfällen verfügen. Der Bieter bestätigt, dass ihm für die Erfüllung der Leistungen, die angeboten werden, qualifizierte, fachkundige Personale (Hochschulabschluss, mind. Bachelor oder vergleichbar in den Fachrichtungen Geowissenschaften, Umweltwissenschaften, Chemie oder vergleichbar oder fachspezifische Ausbildung, z.B. als Baugrundtechniker, Geotechniker, Umwelttechniker oder vergleichbar) mit ausreichender Berufserfahrung in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Dabei geforderte Mindestdauer der Berufserfahrung beträgt 1 Jahr. Die geforderte Qualifikation des vorgesehenen Personals ist nach Angebotsabgabe auf Verlangen des AG ohne weitere Angaben von Gründen sofort vorzulegen und detailliert nachzuweisen u.a. durch: oNachweise über die qualifizierte Ausbildung und/oder über die Berufserfahrung mit Angabe der Einsatzdauer und der genauen Angabe, der jeweiligen Tätigkeit und namentlicher Zuordnung der bearbeiteten Projekte durch Bestätigung von referenzgebenden Auftrag- bzw. Arbeitgebern o Nachweise über Teilnahme an einem Probenahmelehrgang nach LAGA PN 98 nebst erforderlicher Wiederholung des Lehrgangs (im Abstand von 5 Jahren) Für Nachunternehmer: - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s); aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, das Unternehmen für diese Ausschreibung zu benennen und dass im Fall der Zuschlagerteilung die benannten Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden (Kapazitäten werden im Steckbrief des AG von diesem benannt). Eigenerklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) (s.III.1.1 und VI.3 der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner; - Gültiges Akkreditierungszertifikat Analytik einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischenÜberwachungsorganisation (siehe oben)); Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt Präqualifikation (PQ) für Sipo gemäß DB-Rahmenrichtlinie 132.0118 „Arbeiten im Gleisbereich“
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 07/08/2024 12:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 15/08/2024 12:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Bewerbungsbedingungen
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Entfällt

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer : fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift : Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt : Frankfurt Main
Postleitzahl : 60327
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : FE.EI 43
Telefon : +49 61311570017
Fax : +49 69260914150
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift : Villemomblerstr. 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : 28cef36b-4ba1-4c78-a4b9-ad77baebfd17-01
Hauptgrund für die Änderung : Korrektur – Beschaffer

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 2b042b62-7616-42e4-a3b1-130b29b78c8c - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 22/07/2024 10:55 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00442221-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 142/2024
Datum der Veröffentlichung : 23/07/2024