B 156 Ausbau nördlich Niedergurig bis Sdier 4. BA, Los 3 Straßenbau

B 156, Ausbau nördlich Niedergurig bis Sdier 4.BA, Los 3 Straßenbau Großräumige Umleitungen 2 Stück Verkehrssicherung Bauphasen mit LSA 21 Stück Streckenumleitungen herstellen und Rückbauen 4.900 m2 Wildschutzzaun herstellen 2.500 m Wurzelstöcke roden 188 Stück Entwässerungsleitungen ausbauen DN 250 - 1.000 700 m Asphalt fräsen 25.100 m2 Pechhaltige Befestigung aufnehmen …

CPV: 45233100 Construction work for highways, roads
Deadline:
Dec. 19, 2024, 10 a.m.
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
B 156 Ausbau nördlich Niedergurig bis Sdier 4. BA, Los 3 Straßenbau
Awarding body:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Award number:
053/2024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : B 156 Ausbau nördlich Niedergurig bis Sdier 4. BA, Los 3 Straßenbau
Beschreibung : B 156, Ausbau nördlich Niedergurig bis Sdier 4.BA, Los 3 Straßenbau
Kennung des Verfahrens : 51c3cb1e-542b-4bb2-a62f-d206bbb11a5e
Interne Kennung : 053/2024
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45233100 Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : B 156, Ausbau nördlich Niedergurig bis Sdier 4.BA, Los 3 Straßenbau
Postleitzahl : 02694
Land, Gliederung (NUTS) : Bautzen ( DED2C )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : "Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt. Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu täti

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : B 156 Ausbau nördlich Niedergurig bis Sdier 4. BA, Los 3 Straßenbau
Beschreibung : Großräumige Umleitungen 2 Stück Verkehrssicherung Bauphasen mit LSA 21 Stück Streckenumleitungen herstellen und Rückbauen 4.900 m2 Wildschutzzaun herstellen 2.500 m Wurzelstöcke roden 188 Stück Entwässerungsleitungen ausbauen DN 250 - 1.000 700 m Asphalt fräsen 25.100 m2 Pechhaltige Befestigung aufnehmen 25.500 m2 Oberbodenabtrag und Andeckung 4.500 m3 Oberbodenabtrag und Verwertung 8.300 m3 Nassansaat 19.000 m2 Bankett abtragen 1.580 m3 Schicht ohne Bindemittel ausbauen 9.800 m3 Bodenaushub 10.750 m3 Boden liefern und einbauen 22.450 m3 Bodenaustausch 3.950 m3 Sickerleitungen DN 80 bis 200 5.850 m Kunststoffschächte DN 400 - 600 90 Stück Straßenabläufe 63 Stück Kunststoffrohrleitungen DN 100 - 300 1.042 m Betonrohrleitungen DN 400 - 600 345 m Betonfertigteilschächte DN 1.000 26 Stück Bankett herstellen Breite 0,75 -1,50 m 10.550 m2 Frostschutzschicht 0/45 herstellen 25.650 m3 Asphalttragschichten herstellen 37.780 m2 Asphaltbinderschichten herstellen 26.970 m2 Asphaltdeckschichten herstellen 33.800 m2 Bordsteine Naturstein 1.420 m Klebebordstein Naturstein 160 m Betonsteinpflaster 2.490 m2 Endmarkierung herstellen 12 cm breit 8.410 m Beschilderung herstellen 111 Stück Fahrzeugrückhaltesysteme SE 940 m Amphibienleiteinrichtung 2.250 m Kleintierdurchlass 1,00 x 0,75 56 m Fischotterdurchlass 2 Stück Wartehaus Bushaltestelle 3 Stück Straßenbeleuchtung Masten 11 Stück Straßenbeleuchtung Kabel 450 m Energiekabelverlegung Grabenherstellung 2.580 m3
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45233100 Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : B 156, Ausbau nördlich Niedergurig bis Sdier 4.BA, Los 3 Straßenbau
Postleitzahl : 02694
Land, Gliederung (NUTS) : Bautzen ( DED2C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 14/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 03/07/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Beginn frühestens: 10.03.2025 Beginn spätestens: 14.04.2025

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Angaben und Nachweise nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmer Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder sich das Unternehmen in der Liquidation befindet. Erklärung dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. Eigenerklärung Verordnung (EU) Nr. 833_2014 Nachweise dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden Nachweis dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist Nachweis zur Eintragung in das berufsregister des Sitzes oder Wohnsitz und in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industri- und Handwerkskammer Näheres gemäß Auftragsunterlagen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen a) Angaben des Mindestjahresumsatzes des Unternhemens b) Angaben des Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Von den AG bestätigte Angaben über die Ausführung von leistungen in den letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist Angaben über dier Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen KalenderjJahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Angaben welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen im Verzeichnis der Unterauftragnehmer Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens Angabe der Namen und Vorlage der Verpflichutngserklärung der im entsprechenden Verzeichnis aufgeführten Unterauftragnehmer Näheres gemäß Auftragsunterlagen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 19/12/2024 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 100 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Mit dem Angebot vorzulegen: HVA B-StB Eigenerklärung Eignung mit den Angaben zur Eignung nach § 6a (2) VOB/A falls keine Eignung nach § 6b (1) VOB/A vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist oder alternativ einheitliche Europäische Eigenerklärung. HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe Bieterangabenverzeichnis Auf Verlangen der Vergabestelle: HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur bei EU-Verfahren) Ergänzung des Formblatts HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer Eigenerklärung Verordnung (EU) Nr. 833_2014 Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (2 Stück innerhalb der letzten 4 Jahre) Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer; Angaben nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmer. Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Angaben nach § 6a Abs. 2 VOB/A im Angebotsschreiben die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Nachweise der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und der Qualifikation des Unternehmens gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M). Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt Nachweis über die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)" Biertererklärung Markierungsstoffe Nachweis des Herstellers von vertikalen Verkehrszeichen für die geforderten Produkteigenschaften über eine Zertifizierung entsprechend der Rechtsverordnung zur CE-Kennzeichenverwendung (ZTV VZ) Nachweis zum RL-Gütezeichen für die Herstellung von Verkehrszeichen Nachweis der Qualifikation und Eignung für die Kampfmittelsuche und - räumung im Freistaat Sachsen, indem die entsprechenden Voraussetzungen nach dem SprenG zu erfüllen sind (Erlaubnis nach § 7 und Inhaber vom Befähigungsnachweis nach § 20) Gütezeichen Kanalbau AK 3 Weitere Nachweise: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 19/12/2024 10:00 +01:00
Ort : Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Bautzen Käthe-Kollwitz-Straße 19 02625 Bautzen
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Geforderte Kauionen und Sicherheiten: - Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten. - Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/ oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: - Abschlagszahlungen und Schlusszahungen nach VOB/B Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: - Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Registrierungsnummer : 14-0706044LASUV02-47
Postanschrift : Käthe-Kollwitz-Straße 19
Stadt : Bautzen
Postleitzahl : 02625
Land, Gliederung (NUTS) : Bautzen ( DED2C )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3591 6480
Fax : +49 35916841119
Internetadresse : www.lasuv.sachsen.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : DE 287064009
Postanschrift : PF 10 13 64
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04013
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3419773800
Fax : +49 3419771049
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Registrierungsnummer : 14-0706044LASUV02-47_
Postanschrift : Käthe-Kollwitz-Straße 19
Stadt : Bautzen
Postleitzahl : 02625
Land, Gliederung (NUTS) : Bautzen ( DED2C )
Land : Deutschland
Telefon : +49 35181391313
Fax : +49 35916841119
Internetadresse : www.lasuv.sachsen.de
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : a0158485-54ad-4dfb-9b52-ddeb930be3ae - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 13/11/2024 09:34 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00695528-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 222/2024
Datum der Veröffentlichung : 14/11/2024