Zusätzliche Informationen
:
1) Das vorliegende Auswahlverfahren unterliegt allein den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen aus Art. 2 Abs. 14, Art. 13 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 und Abs. 5 Satz 1 bis 3 und Art. 16 Abs. 2 BayRDG sowie den einschlägigen Bestimmungen des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Die Bestimmungen des §§ 97 ff., 148 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) finden nach den Vorgaben des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keine Anwendung. Es wird daher ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt. 2) Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird zweistufig durchgeführt. Auf erster Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb zu den in den Vergabeunterlagen dargestellten Bedingungen durchgeführt. Aus den Bewerbern, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden anhand der unter Ziff. 12 Bewerbungsbedingungen (BB) dargestellten Kriterien die drei geeignetsten Bewerber ausgewählt und zur Durchführung von Verhandlungen aufgefordert. Auf zweiter Stufe wird mit diesen drei Bewerbern der Inhalt der Erstangebote verhandelt, wobei sich der ZRF ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag, ohne in Verhandlungen einzutreten, auf das Erstangebot zu erteilen. Sollte der Zuschlag nicht auf ein Erstangebot erteilt werden, werden die Bewerber – unter Beachtung des Verhandlungsergebnisses – aufgefordert, ein letztverbindliches Angebot abzugeben. 3) Die Bewerber haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bewerbers Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage mitzuteilen. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das genutzte Vergabeportal einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportalbeantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bewerber sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bewerber auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bewerbern gleichermaßen bei der Erstellung des Teilnahmeantrags berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 09.01.2025, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Bewerbungsbedingungen des Teilnahmewettbewerbs können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt. 4) Der Einsatz von Nachunternehmern zur Durchführung von Leistungen der Luftrettung ist nicht zulässig. Es besteht ein Selbstausführungsgebot. Keine Nachunternehmerleistung in diesem Sinne ist die Bereitstellung von Kapazitäten (sogenannte Eignungsleihe), wenn das andere Unternehmen keine eigenen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Hierzu zählen u. a. • die Zurverfügungstellung (ohne Betrieb) des Hubschraubers, • die Bereitstellung einer Werft an den Bewerber zur Wartung des ITH und • die Zurverfügungstellung von HEMS-TC oder Notärzten. 5) Wenn sich ein Bewerber für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will, hat er in seinem Teilnahmeantrag bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen: • Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer und • Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bewerber im Konzern verbunden sind. Es ist eine Erklärung des Bewerbers und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften und dass die für die Erfüllung der Eignungskriterien erforderlichen Mittel während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist das neue Formblatt in Anlage 5 „Erklärung zur Eignungsleihe“ auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. 6) Die Preisangaben in dem gegenständlichen Verfahren dienen ausschließlich der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen des Vergabeverfahrens. Da vorliegend eine Dienstleistungskonzession vergeben wird, kann sich aus den angebotenen Preisen kein Anspruch des Bewerbers ableiten, diese auch in der angegebenen Höhe gegenüber den Kostenträgern geltend machen zu können. Denn über die Höhe der Benutzungsentgelte sollen die Bewerber mit den Kostenträgern Vereinbarungen treffen (vgl. Art. 34 Abs. 8 i.V.m. Abs. 2 S. 1 und 2, Abs. 3, 4, 5 S. 1, 3 und 4, Abs. 6 und 7 BayRDG). Bei den Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern hat sich der Bewerber allerdings in den ersten beiden auf die Beauftragung folgenden Entgeltverhandlungen für den Zeitraum 01.09.2026 bis 31.12.2027 an die Preiskalkulation in dem hier abgegebenen Angebot nach oben gebunden zu halten. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Leistungserbringer dazu verpflichtet ist, den Auftraggeber über die Ergebnisse der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern vollumfänglich zu informieren. 7) Der bisherige Leistungserbringer hat auf seine Kosten auf dem Hubschraubersonderlandeplatz des Universitätsklinikums Regensburg (UKR) eine 2. Start- und Landefläche mit Hubschrauberhangar, Sozialstation für die Besatzungen sowie Betankungsanlage errichtet. Die dabei entstandenen Baukosten werden derzeit im Rahmen des Mietvertrags zwischen dem UKR und dem derzeitigen Leistungserbringer durch Anrechnung auf die Miete für die Station abgegolten. Die zum Leistungsbeginn (01.09.2026) noch offenen Baukosten betragen 597.112,67 EUR. Im Falle eines Leistungserbringerwechsels hat der neue Leistungserbringer daher dem bisherigen Leistungserbringer die noch offenen Baukosten i. H. v. 597.112,67 EUR im Wege einer Einmalzahlung bis zum 31.08.2026 zu erstatten. Das UKR hat sich verpflichtet, die Abgeltung dieses Betrags weiterhin durch Anrechnung auf die Mietzahlungen anzuerkennen (vgl. Regelungen im verpflichtend abzuschließenden Mietvertrag zwischen dem UKR und dem neuen Leistungserbringer in Anlage 3). Der neue Leistungserbringer kann die hierdurch entstehenden fiktiven Mietkosten im Rahmen der Entgeltverhandlungen gegenüber den Kostenträgern geltend machen. Die entsprechende Zustimmung der Kostenträger wurde durch den Auftraggeber eingeholt. Die Erstattung der Baukosten an den bisherigen Leistungserbringer ist nicht im Preisblatt anzugeben und geht daher auch nicht in die Bewertung des Kriteriums Leistungspreis ein. Es sind lediglich die fiktiven Mietkosten in Höhe von derzeit 6.171,30 EUR im Preisblatt einzutragen.