1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
Einrichtung des Öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers
:
Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
:
Allgemeine öffentliche Verwaltung